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Umwelt-Bußgeldkataloge in Deutschland
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Natur-, Wasser- und Luftverschmutzungen: Was regelt der Bußgeldkatalog zum Umweltschutz?
Jeder Mensch ist fast täglich einer bestimmten Lärm- oder Abgasbelästigung ausgesetzt. Doch ebenso kann auch jeder Mensch mit seinem Verhalten dazu beitragen, die Umwelt zu schützen. Insbesondere im Straßenverkehr können alle Verkehrsteilnehmer der Natur und Umwelt zuliebe bestimmte Verhaltensweisen ausführen, um die negativen Folgen der Umweltverschmutzung in Deutschland einzudämmen.
Menschen sollten beispielsweise auf Sauberkeit und richtiges Entsorgen ihres Abfalls achten oder aber sich mit niedriger Motordrehzahl im Straßenverkehr fortbewegen.
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick hinsichtlich des Aspektes der Sauberkeit im Straßenverkehr, der sich laut Verkehrsrecht auf die Verschmutzung von jeglichen Straßen oder Verkehrswegen in Deutschland bezieht.
FAQ: Umweltschutz
Die Straßenverkehrs-Ordnung umfasst Verkehrsregeln, die auch dem Umweltschutz dienen. So ist etwa eine unnötige Abgasbelästigung zu vermeiden oder das unnütze Hin- und Herfahren innerorts untersagt.
Wer gegen die Vorgaben der StVO verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld sowie ggf. Punkten in Flensburg rechnen. Die Geldsanktion kann dabei zwischen 10 und 100 Euro liegen. Was dabei im Einzelnen droht, verrät diese Tabelle.
Eine Umweltverschmutzung gemäß Verkehrsrecht können Sie grundsätzlich bei der Polizei melden. Abhängig von der Art der Verunreinigung können aber auch die Abfallwirtschaftsbetriebe oder das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner sein.
Umweltbelastung durch Luftverschmutzung & Lärm
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt vor, an welche Bestimmungen sich Verkehrsteilnehmer in Bezug auf den Umweltschutz in Deutschland genau halten müssen. Laut Bußgeldkatalog sind Strafen bei Verstößen gegen die Bestimmungen zum Umweltschutz vorgesehen. In der Regel handelt es sich bei den Sanktionen um ein Bußgeld oder in schweren Fällen sogar Punkte in Flensburg. Mit einem Fahrverbot muss bei einer registrierten Umweltverschmutzung allerdings nicht gerechnet werden.
Laut Landesimmissionsschutzgesetz ist jeder Verkehrsteilnehmer dazu angehalten, unnötige Lärm- oder Abgasbelästigungen zu verhindern, beispielsweise durch eine regelmäßige Abgasuntersuchung. Weitere geforderte Verhaltensweisen diesbezüglich sind:
- nicht den Motor unnötig bei stehenden Fahrzeugen laufen lassen
- nicht den Motor unnötig „aufheulen“ lassen / nicht den Motor im Leerlauf „hochjagen“
- nicht Fahrzeugtüren o. Motorhaube unnötig laut schließen
- nicht unnötig mit quietschenden Reifen anfahren (Kavalierstart)
- nicht unnötig Hupe betätigen und laut Musik hören
- nicht zu schnell fahren, insbesondere in Kurven
- nicht unnötig hin- und herfahren (innerhalb von geschlossenen Ortschaften)
Dies sind nicht nur bloße Anregungen, sondern entsprechende Vorschriften, die laut Bußgeldkatalog Umwelt bei Nichtbeachtung sanktioniert werden. Denn die StVO hat in § 30 „Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsverbot“ die soeben erwähnten Bestimmungen gesetzlich fixiert. Jegliche Verstöße werden mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet.
Verschmutzung der Umwelt durch Abgase
Diesbezüglich ist neben der StVO auch z. B. durch das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) gesetzlich geregelt, dass Motoren keinesfalls ohne entsprechenden Grund im Standbetrieb laufen gelassen werden dürfen. Hierzu heißt es darin:
- „Jeder hat sich so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar ist. […]“ § 2 Absatz 1
- „Es ist nicht zulässig, lärm- oder abgaserzeugende Motoren unnötig zu betreiben.“ § 2 Absatz 3
- „An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird.“ § 4
Das Delikt „Motor laufen lassen“ provoziert nicht nur ein Bußgeld, sondern schadet auch dem Motor und führt zur schnelleren Abnutzung. Zudem wissen Experten, dass das Warmlaufen des Motors im Stand deutlich langsamer erfolgt als im Betrieb im mittleren Drehzahlbereich. Daher erscheint dieses Vergehen lediglich zur Umweltverschmutzung beizutragen, anstatt einen sinnvollen Zweck zu erfüllen. Somit ist das unnötige Laufenlassen des Motors nicht nur für die Umwelt eine erhebliche Schadstoffbelastung, sondern schadet auch der Motorleistung.
Bußgeldkatalog: Strafen für Umweltverschmutzung
Die unnötige Verschmutzung der Umwelt durch den falschen Gebrauch von Autos, die Umweltverschmutzung durch Plastiktüten sowie jegliche Lärmbelästigung z. B. durch Rasenmäherlärm oder Luftverschmutzung sind keine Kavaliersdelikte und werden entsprechend der jeweiligen Bußgeldtabelle mit einem Bußgeld geahndet. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog Umweltschutz wieder:
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|---|
101018 | Sie ließen beim Befahren der Straße die im Verkehr erforderliche Rücksicht außer Acht und beschmutzten dabei Andere. | 10 | |
130612 | Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm. | 80 | |
130618 | Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges vermeidbare Abgasbelästigungen. | 80 | |
130624 | Sie belästigten Andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft | 100 | |
132100 | Sie beschmutzten / benetzten die Straße und schafften dadurch einen verkehrswidrigen Zustand, der den Verkehr gefährden / erschweren konnte. | 10 | |
132600 | Sie brachten einen Gegenstand auf die Straße / ließen einen Gegenstand auf der Straße liegen, wodurch der Verkehr gefährdet / erschwert werden konnte. | 60 | 1 Punkt |
141621 | Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. | 100 |
In der Regel drohen laut StVO bei Ordnungswidrigkeiten hinsichtlich der Umweltverschmutzung keine Punkte in Flensburg oder Fahrverbote, sondern lediglich ein Bußgeld. Ebenso verhält es sich bei der Missachtung des LKW-Fahrverbotes. Eine Ausnahme bildet hier das Delikt, durch das Liegenlassen eines Gegenstands auf der Fahrbahn andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Denn hier sind laut aktuellem Bußgeldrechner Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei fällig.
Sauberkeit auf Straßen in Deutschland
Es gehört zu der Aufgabe jedes Verkehrsteilnehmers, dafür zu sorgen, dass die Sauberkeit auf deutschen Straßen gewährleistet ist. Egal, ob Fußgänger, Auto-, Lkw-, Rad- oder Motorradfahrer: Sie alle müssen Schmutz, den sie selbst verursacht haben, beseitigen. Gleiches gilt für herabfallende Gegenstände. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Schmutz und Gegenstände, die fehl am Platz sind, können die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Im Folgenden listen wir einige wichtige Verpflichtungen auf, denen Verkehrsteilnehmer nachkommen müssen, um für Sauberkeit auf deutschen Straßen zu sorgen:
- Öffentliche Verkehrswege, dazu gehören Straßen, Geh- und Radwege, dürfen nicht beschmutzt werden. Kommt es doch dazu, muss der Dreck beseitigt oder – falls dies nicht möglich ist – zumindest kenntlich gemacht werden.
- Doch was zählt nun eigentlich zu besagter Beschmutzung, welche die Umwelt verunreinigt? Im Straßenverkehr sind dies sämtliche Fremdstoffe bzw. -körper, die im Normalfall nichts auf der Straße zu suchen haben und die zu einer Gefährdung oder Erschwerung des Verkehrs führen. Dazu gehören unter anderem Hundekot, Reifenteile oder Erde.
- Was geschieht, wenn der Verursacher den Dreck nicht schnell selbst beseitigen kann? In diesem Fall muss er die potentielle Gefahrenstelle absichern. Wie bei einem Unfall auch bietet sich hierzu ein Warndreieck an.
Luftverschmutzung verhindern
Jeder Verkehrsteilnehmer ist dazu angehalten, durch seine Fahrweise die Umweltverschmutzung zu minimieren, vor allem die Luftverschmutzung (Ursachen dafür sind unter anderem Schadstoffausstoß und falsches Autofahren). Dazu zählt beispielsweise eine regelmäßige Abgasuntersuchung des Fahrzeugs und auch folgendes Fahrverhalten:
- nicht unnötig in niedrigen Gängen fahren
- Ausdrehen der Gänge vermeiden
- Hochjagen des Motors im Leerlauf unterlassen
- Kavalierstart vermeiden
Diese Vorgehensweise im Straßenverkehr reduziert nicht nur die Umweltverschmutzung durch Abgase, sondern senkt auch den Lärmpegel und spart Kraftstoff.
Aktiv für den Umweltschutz: Umweltfreundliches Fahren
Tipps zum umweltfreundlichen Fahren:
- Auto nicht „warmlaufen“ lassen: Sobald der Motor gestartet wird, ist die Fahrt umgehend zu beginnen.
- Mit niedriger Drehzahl fahren: So früh wie möglich hochschalten und generell niedertourig fahren (Benzin sparend).
- Auf Reifendruck achten: Ein zu geringer Reifendruck erhöht den Spritverbrauch und die Abnutzung der Reifen.
- Vorausschauend fahren: Um die Umweltverschmutzung durch Abgase zu reduzieren, ist vorausschauendes Fahren wichtig, z. B. bei roter Ampel vom Gas gehen.
- Bei Stau Motor ausstellen: Während eines Staus oder auch bei längeren Ampel-Rotphasen sollte der Motor ausgestellt werden.
- Verbrauchsarme & leise Autos kaufen: Schon beim Kauf auf ein leises und spritsparendes Fahrzeug achten.
- Kurzstrecken vermeiden: Der Umwelt zuliebe sollte so wenig wie möglich das Fahrzeug benutzt werden, denn bis zu 20 % des CO2-Ausstoßes gehen auf das Konto des Autoverkehrs (öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrrad verwenden).
- Unnötiges Gepäck aus PKW nehmen: Unnötiger Ballast im Fahrzeug erhöht den Spritverbrauch und ist daher zu vermeiden.
- Rußpartikelfilter nachrüsten & Klimaanlage ausschalten: Filter am Auspuff vermindern die Feinstaub-Emissionen und das Ausschalten der Klimaanlage spart Kraftstoff.
- Fahrgemeinschaften bilden: Das Bilden von Fahrgemeinschaften trägt zur Reduzierung der Umweltverschmutzung bei bzw. minimiert die negativen Folgen der Umweltverschmutzung.
Fazit: Umweltschutz in Deutschland und weltweit
Das Thema Umwelt und deren Schutz ist sehr komplex und betrifft zahlreiche Aspekte. Es gibt zahlreiche Umweltprobleme. Eine gute Umweltpolitik ist daher entscheidend für die Zukunft dieser Welt. Insbesondere die Vermüllung durch Plastiktüten beschäftigt zahlreiche Wissenschaftler, da die Beseitigung bzw. das Recycling der Tüten enorme Energieressourcen verbraucht. Der hohe CO2-Ausstoss von Fahrzeugen führt zudem zu einer starken Luftverschmutzung und beeinträchtigt die Gesundheit und damit auch das Leben der Menschen.
Doch das Umweltrecht versucht dies einzudämmen und fordert von der Bevölkerung, sich umweltbewusst zu verhalten. Dazu zählt beispielsweise der Erwerb einer Umweltplakette für das Befahren einer speziellen Umweltzone und die regelmäßige Kontrolle des eigenen Fahrzeugs durch eine Abgasuntersuchung. Betrieblicher Umweltschutz betrifft im Gegensatz dazu die Aktivitäten von Betrieben, die umweltschädigend sind.