FAQ: 1,6 Promille
1,6 Promille am Steuer wird in der Regle als Straftat gewertet, sodass Sie mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen müssen. Darüber hinaus droht bei Alkohol am Steuer dann auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Einen Überblick zu den möglichen Folgen können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Auch auf dem Rad gelten 1,6 Promille als Straftat. In diesem Fall drohen ebenfalls eine Anzeige sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Ob bei 1,6 Promille die Strafe für Ersttäter auf dem Fahrrad geringer ausfällt, kann pauschalt nicht bestimmt werden. Das ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Was bei 1,6 Promille für Ersttäter im Kfz gilt, erfahren Sie hier.
Das bei 1,6 Promille eine MPU angeordnet wird, ist in der Regel sehr wahrscheinlich. Meist wird sowohl bei Kraft- als auch bei Radfahrern eine absolute Fahruntüchtigkeit abgenommen und bei 1,6 Promille der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis entzogen. Für die Wiedererlangung ist dann das Absolvieren eine MPU Voraussetzung. Mehr dazu lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle Alkohol am Steuer
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze | ||||
... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen ** |
... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen ** |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (bereits ab 0,3 Promille) | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe | Hier prüfen ** | |
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe | Hier prüfen ** |
Bußgeldrechner Alkohol
Kfz oder Fahrrad: 1,6 Promille hat Folgen
Die allgemeine Promillegrenze für Kraftfahrer liegt in Deutschland bei 0,5 Promille. Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit müssen ein absolutes Alkoholverbot beachten. Das bedeutet, dass Werte von 1,6 Promille oder mehr so oder so Konsequenzen haben. Eine gesetzlich bestimmte Promillegrenze für Radfahrer gibt es nicht. Dennoch müssen auch Radfahrer ab 1,6 Promille mit Sanktionen rechnen.
Sowohl Kraftfahrer als auch Radler machen sich strafbar, wenn Sie mit diesen Werten erwischt werden. Das heißt, es droht kein Bußgeld mehr, denn es kommen die Regelungen des Strafgesetzbuches zur Anwendung. Sie müssen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Grundlage hierfür bilden die Paragraphen 315c und 316 StGB.
Ab 1,6 Promille wird eine absolute Fahruntüchtigkeit angenommen, so dass das Führen eines Fahrzeugs entweder als Gefährdung des Straßenverkehrs oder als Trunkenheitsfahrt gewertet wird. In § 316 StGB ist bezüglich der Gefährdung Folgendes definiert:
Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft […]
Achtung: In diesem Fall gilt auch das Fahrrad als Fahrzeug, sodass diese Vorschriften bei 1,6 Promille auf dem Fahrrad ebenfalls gültig sind. Wie hoch das jeweilige Strafmaß ausfällt, ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Das gilt auch für Ersttäter, egal ob im Auto oder auf dem Rad. Der Umstand, dass es sich um das erste Vergehen dieser Art handelt, kann jedoch die Höhe des Strafmaßes beeinflussen, sodass es im unteren Bereich des Möglichen liegt. Pauschale Aussagen dazu sind jedoch nicht möglich.
1,6 Promille: Führerscheinentzug, Fahrverbot und Punkte
Neben den strafrechtlichen Folgen haben 1,6 Promille üblicherweise auch verkehrsrechtliche Konsequenzen. So werden drei Punkte eingetragen und es steht ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis im Raum. Ein Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug können zudem gemäß § 69 StGB auch bereits als Nebenstrafe im Strafverfahren verhängt werden.
Die Punkte erhalten Sie auch dann, wenn Sie mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt werden oder gar keinen Führerschein haben. Zudem ist auf dem Fahrrad bei 1,6 Promille der Führerschein weg.
MPU als weitere Folge von 1,6 Promille
Um nach einem Fahrerlaubnisentzug nach einer Trunkenheitsfahrt den Führerschein wiederzuerlangen, ist üblicherweise eine MPU zu absolvieren. Das kann durchaus auch bereits bei niedrigeren Werten der Fall sein, wenn die Tauglichkeit zum Führen eines Fahrzeugs durch die zuständige Behörde angezweifelt wird. Daher ist es bei Weitem nicht so, dass eine MPU bei unter 1,6 Promille unzulässig wäre.
Auch stimmt es nicht, dass bei 1,6 Promille auf dem Fahrrad keine MPU droht. Denn wie bereits erwähnt, kann auch in diesem Fall ein vorhandener Führerschein weg sein. Wann Radfahrer keine MPU trotz 1,6 Promille absolvieren müssen, hängt vom Einzelfall ab.