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Für Pkws mit Anhängern gelten außerorts andere Geschwindigkeitsbegrenzungen
Sofern die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht durch ein Verkehrszeichen angezeigt wird, muss sich jedes Kraftfahrzeug in Deutschland an eine bestimmte generelle Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Pkws, die mit einem Anhänger oder Wohnwagen unterwegs sind, dürfen in der Regel nicht schneller als 80 km/h fahren. Dies gilt sowohl auf der Landstraße als auch auf der Autobahn.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine spezielle 100er-Zulassung für Wohnwagen und Pkw-Anhänger zu erhalten, womit dann auch das Fahren mit bis zu 100 km/h erlaubt ist. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Und wo muss der Aufkleber für die 100-km/h-Zulassung am Anhänger angebracht werden? Dies verrät Ihnen der folgende Ratgeber.
FAQ: 100er-Zulassung
Dazu sind einige technische Voraussetzungen nötig. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Pkw mit Anhänger oder Wohnwagen beträgt 50 km/h innerorts und 80 km/h außerorts.
Auf der Rückseite Ihres Anhängers bzw. Wohnwagens. Wo genau Sie den Aufkleber dort anbringen, bleibt Ihnen überlassen. Er muss aber gut zu sehen sein.
Mit Anhänger 100 km/h fahren: Voraussetzung für die Tempo-100-Zulassung
Um für Ihren Pkw-Anhänger oder Ihren Wohnwagen eine 100er-Zulassung zu erhalten, müssen sowohl dieser als auch das Zugfahrzeug bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen:
- Das Zugfahrzeug muss mehrspurig sein, maximal 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht aufweisen und benötigt ABS.
- Der Anhänger bzw. Wohnwagen muss bauartbedingt auf eine Geschwindigkeit von 100 km/h ausgelegt sein.
- Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen mindestens die Geschwindigkeitsklasse L (ausgelegt für 120 km/h) aufweisen.
- Die vorgeschriebene Stützlast des Zugfahrzeugs darf weder unter- noch überschritten werden.
- Es muss ein bestimmtes Verhältnis zwischen der Leermasse des Zugfahrzeugs und dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers bestehen.
Sie müssen den Anhänger bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle vorstellen, z. B. beim TÜV oder der DEKRA. Dort wird überprüft, ob die genannten technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, erhalten Sie einen positiven Prüfbericht, mit dem Sie zur Kfz-Zulassungsstelle gehen und die 100er-Zulassung beantragen können.
So berechnen Sie das richtige Massenverhältnis zwischen Pkw und Anhänger
Sowohl das Leergewicht Ihres Pkw als auch das zulässige Gesamtgewicht Ihres Anhängers finden Sie jeweils in deren Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein). Ob Sie nun eine 100-km/h-Zulassung für Ihren Wohnwagen bzw. Ihren Anhänger erhalten, hängt davon ab, ob diese beiden Werte im richtigen Verhältnis zueinander stehen.
Dies können Sie selbst berechnen. Dazu müssen Sie in einem ersten Schritt ermitteln, welche zulässige Gesamtmasse ein Anhänger aufweisen darf, wenn er von Ihrem Pkw gezogen wird, um die 100er-Zulassung zu erhalten. Dieser Wert hängt von der technischen Ausstattung Ihres Anhängers bzw. Wohnwagens ab.
Verfügt dieser über keine hydraulischen Stoßdämpfer, müssen Sie die Leermasse Ihres Pkw mit dem Faktor 0,3 multiplizieren. Sind hingegen sowohl eine Bremse als auch hydraulische Stoßdämpfer beim Anhänger vorhanden, sind weitere Kriterien zu berücksichtigen, um den richtigen Berechnungsfaktor zu bestimmen.
Bei Wohnwagen:
- Verfügt Ihr Wohnwagen über eine Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder ein fahrdynamisches Stabilitätssystem oder weist Ihr Zugfahrzeug ein geeignetes fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb auf, multiplizieren Sie die Leermasse Ihres Pkw einfach mit dem Faktor 1.
- Ist die oben genannte Ausrüstung nicht vorhanden, müssen Sie die Leermasse Ihres Pkw mit dem Faktor 0,8 multiplizieren.
Bei Pkw-Anhängern:
- Verfügt Ihr Anhänger über eine Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder ein fahrdynamisches Stabilitätssystem oder weist Ihr Zugfahrzeug ein geeignetes fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb auf, multiplizieren Sie die Leermasse Ihres Pkw einfach mit dem Faktor 1,2.
- Ist die oben genannte Ausrüstung nicht vorhanden, müssen Sie die Leermasse Ihres Pkw mit dem Faktor 1,1 multiplizieren.
Nachdem Sie ermittelt haben, welchen Faktor Sie für die Berechnung benötigen, multiplizieren Sie diesen mit der Leermasse Ihres Pkw. Das Ergebnis gibt an, wie hoch die zulässige Gesamtmasse eines Anhängers bzw. Wohnwagens maximal sein darf, um für dieses Gespann die 100er-Zulassung zu erhalten.
Pkw-Anhänger mit 100-km/h-Zulassung: Welche Kosten fallen an?
Mit welchen Kosten Sie für die 100er-Zulassung rechnen müssen, lässt sich nicht pauschal sagen. Bei neueren Wohnwagen ist oft bereits eine Herstellerbescheinigung vorhanden, dass sie die Voraussetzungen erfüllen, weshalb Sie sich hier den Prüfbericht sparen und nur die Meldegebühren sowie die 100-km/h-Plakette bezahlen müssen. Hierfür müssen Sie mit Kosten zwischen 15 und 20 Euro rechnen.
Benötigen Sie außerdem einen Prüfbericht, können die Kosten stark variieren. Im Durchschnitt bewegen sie sich zwischen 25 und 60 Euro.
So müssen Sie an Ihrem Anhänger das 100-km/h-Schild anbringen
Haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt und die 100er-Zulassung erfolgreich beantragt, erhalten Sie für Ihren Anhänger den 100-km/h-Aufkleber. Es ist Pflicht, diesen anzubringen. Versäumen Sie dies und fahren mit Ihrem Anhänger schneller als 80 km/h, können Sie wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden. In diesem Fall spielt es auch keine Rolle, dass Sie laut den Fahrzeugpapieren tatsächlich so schnell fahren dürfen.
Aber wo muss die Plakette angebracht werden? Die einzige Vorgabe, die der Gesetzgeber hier macht, ist die, dass der Aufkleber auf die Rückseite des Anhängers gehört. Wo genau Sie ihn dort anbringen, bleibt Ihnen überlassen, Hauptsache, er ist gut zu sehen. An Ihrem Zugfahrzeug brauchen Sie übrigens keinen Aufkleber.