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FAQ: 2-mal geblitzt in der Probezeit
Das hängt davon ab, wie viel zu schnell Sie unterwegs waren. Fuhren Sie maximal 20 km/h zu schnell droht in aller Regel nur ein Bußgeld bis 70 Euro. Ab 21 km/h zu viel handelt es sich jedoch um einen A-Verstoß. Neben dem Bußgeld kommen dann also auch Probezeitmaßnahmen hinzu. Einen Überblick über das jeweilige Bußgeld nach aktuellem Bußgeldkatalog geben diese Tabellen.
Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung hat nicht in jedem Fall Auswirkungen auf die Probezeit. Auch hier spielt es eine Rolle, ob Sie beide Male mehr als 20 km/h zu schnell fuhren. Ein erster A-Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und Sie müssen an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. War es bereits der zweite (bzw. der erste in der bereits verlängerten Probezeit), dann droht eine Verwarnung. Einen genauen Überblick gibt diese Tabelle.
In der Probezeit wird bei Verkehrsverstößen nach deren Schweregrad unterschieden. Schwerwiegende Verkehrsverstöße und Straftaten im Straßenverkehr werden als A-Verstöße bezeichnet, weniger schwerwiegende als B-Verstöße. Mehr Informationen finden Sie in diesem Abschnitt.
Video: In der Probezeit geblitzt?
Bußgeldtabellen: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
Folgen von A-Verstößen in der Probezeit
Vergehen | Sanktionen |
---|---|
1 x A-Verstoß oder 2 x B-Verstoß | Probezeitverlängerung um zwei Jahren, verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar |
2 x A-Verstoß oder 4 x B-Verstoß | Ausspruch einer offiziellen Verwarnung, Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird empfohlen |
4 x A-Verstoß oder 6 x B-Verstoß | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Das müssen Sie wissen, wenn Sie in der Probezeit 2-mal geblitzt wurden
Geblitzt zu werden ist immer ärgerlich. Im besten Fall haben Sie „nur“ ein Bußgeld zu erwarten, im schlimmsten droht sogar ein Fahrverbot. Besonders harte Sanktionen können auf Fahranfänger zukommen, die sich noch in der Probezeit befinden. Denn diese müssen sich im Straßenverkehr erst bewähren.
Neben einem Bußgeld kann ihnen bei einem erheblichen Geschwindigkeitsverstoß auch die Verlängerung der Probezeit drohen. In diesen Fällen müssen Fahranfänger zudem an einem Aufbauseminar teilnehmen. Doch auch weitere Probezeitmaßnahmen sind möglich. Welche Sanktionen genau vorgesehen sind, wenn Sie in der Probezeit 2-mal geblitzt wurden, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Welche Sanktionen drohen Personen, die 2 mal in der Probezeit geblitzt wurden?
Generell lassen sich Verstöße in der Probezeit in A-Verstöße und B-Verstöße unterteilen.
- Bei A-Verstößen handelt es sich um schwerwiegende Verkehrsverstöße und Straftaten im Straßenverkehr. Ein A-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn eine rote Ampel überfahren wird.
- Weniger schwerwiegende Verstöße gegen Verkehrsvorschriften werden als B-Verstöße bezeichnet. Beispiele sind eine mangelnde Ladungssicherung oder die Nutzung abgefahrener Reifen.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es darauf an, mit wie vielen km/h zu viel Sie als Fahranfänger erwischt wurden. Wenn Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschreiten, liegt ein A-Verstoß vor. Bei einer geringeren Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich weder um einen A-Verstoß noch um einen B-Verstoß.
Die Konsequenzen des Geblitztwerdens in der Probezeit hängen also davon ab, wie viel zu schnell Sie unterwegs waren.
Konsequenzen von A-Verstößen in der Probezeit
- Nach einem ersten A-Verstoß wird die Probezeit zunächst um zwei Jahre verlängert. Außerdem wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet. Was aber, wenn Sie in der Probezeit 2-mal geblitzt wurden, als Sie mehr als 20 km/h zu schnell fuhren, also schon zwei A-Verstöße begingen?
- Beim zweiten A-Verstoß bzw. dem ersten innerhalb der verlängerten – Probezeit, bekommen Sie eine schriftliche Verwarnung. Im Zuge dessen wird Ihnen dann empfohlen, eine verkehrspsychologische Beratung wahrzunehmen. Dies ist freiwillig.
- Beim dritten A-Verstoß (dem zweiten in der verlängerten Probezeit) wird Ihnen der Führerschein entzogen. Nach Ablauf der Sperrfrist (bzw. frühestens 6 Monate davor) können Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen.
2-mal geblitzt und weniger als 21 km/h zu schnell
Wenn Sie 2-mal in der Probezeit mit weniger als 21 km/h zu viel geblitzt wurden, wird zwar ebenfalls ein Bußgeld fällig. Eine Verlängerung der Probezeit droht aber nicht.
Anders hingegen sähe es zum Beispiel aus, wenn Sie bereits 2-mal in der Probezeit bei Rotlichtverstößen geblitzt wurden. Hierbei handelt es sich nämlich in jedem Fall um A-Verstöße. Eine Abstufung wie bei Tempoverstößen gibt es hier nicht.