3 km/h zu schnell: Drohen dafür bereits Sanktionen?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 27. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Auszug aus dem Bußgeldkatalog: 3 km/h zu viel

3 km/h innerorts zu schnell

Inner­orts 3 km/h zu schnell mit…Buß­geldLohnt ein Einspruch?
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3 km/h außerorts zu schnell

Außer­orts 3 km/h zu schnell mit…Buß­geldLohnt ein Einspruch?
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Lkw, Ge­spann30 €Hier prüfen **

Bußgeldrechner zum Tempoverstoß

FAQ: 3 km/h zu schnell

Wird man bei 3 km/h zu schnell geblitzt?

Grundsätzlich können Blitzer bereits Tempoverstöße von 1 km/h zu viel registrieren. Eine Ahndung ist allerdings erst nach dem Toleranzabzug möglich. Dieser beläuft sich bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h auf 3 km/h. Waren Sie laut Bußgeldbescheid 3 km/h zu schnell, betrug die Geschwindigkeitsüberschreitung vor der Toleranz wahrscheinlich 6 km/h.

Was kosten 3 km/h zu schnell innerorts?

Wie hoch die Geldsanktion bei 3 km/h innerorts zu schnell ausfällt, gibt der Bußgeldkatalog vor. Laut diesem droht Autofahrern für eine entsprechende Geschwindigkeitsüberschreitung ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro. Mit welchen Konsequenzen Lkw-Fahrer rechnen müssen, verrät diese Tabelle.

Was passiert bei 3 km/h außerorts zu schnell?

Für 3 km/h außerorts zu schnell sieht der Bußgeldkatalog je nach Fahrzeugtyp ein Verwarngeld von 20 bzw. 30 Euro vor. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sieht der Gesetzgeber für einen solchen Verstoß gegen das geltende Tempolimit nicht vor.

1 bis 20 km/h zu schnell: Die Konsequenzen im Video erklärt

Sanktionen für 1 bis 20 km/h zu schnell im Video zusammengefasst.
Sanktionen für 1 bis 20 km/h zu schnell im Video zusammengefasst.

3 km/h zu viel innerhalb geschlossener Ortschaften: Was droht dafür?

Wer mit 3 km/h zu schnell erwischt wird, entgeht durch den Toleranzabzug ggf. einem Verwarngeld.
Wer mit 3 km/h zu schnell erwischt wird, entgeht durch den Toleranzabzug ggf. einem Verwarngeld.

Mit welcher Geschwindigkeit Kraftfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, definiert der Gesetzgeber in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dabei wird insbesondere das Gefahrenpotential der verschiedenen Ortslagen (innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften) berücksichtigt. So müssen Fahrzeugführer innerorts immer damit rechnen, dass Fußgänger spontan die Fahrbahn überqueren wollen oder ein Kind im Spiel auf die Straße rennt.

Um im Ernstfall noch rechtzeitig bremsen und anhalten zu können, gilt für alle Fahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. An bekannten Unfallschwerpunkten sowie vor Kindergärten, Schulen und Altenheimen wird zusätzlich durch Verkehrsschilder Tempo 30 angeordnet.

Doch was droht, wenn Verkehrsteilnehmer die Geschwin­digkeits­begren­zungen missachten und mit 3 km/h zu schnell innerorts geblitzt werden? In diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog für die Führer von Pkw und Motorrädern ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro vor. Bei einem Lkw oder Gespann erhöht sich die Sanktion auf 40 Euro. Anders als das Bankkonto wird das Punktekonto allerdings nicht belastet und auch ein zeitweiser Verzicht auf den Führerschein ist nicht vorgesehen.

Wichtig! Haben Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 3 km/h überschritten, entgehen Sie ggf. verkehrsrechtlichen Konsequenzen. Denn der Gesetzgeber schreibt einen Toleranzabzug vor. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h beträgt dieser 3 km/h, darüber hinaus werden 3 Prozent abgezogen. Bei 33 km/h in der 30er-Zone liegt durch den Toleranzwert demnach kein Tempoverstoß vor. Wird Ihnen hingegen nach dem Abzug der Toleranz mittels eines Bußgeldbescheides vorgeworfen, 3 km/h zu schnell gefahren zu sein, waren Sie wahrscheinlich mit 6 oder mehr km/h zu schnell unterwegs.

Was kosten 3 km/h zu schnell außerorts?

Geblitzt mit 3 km/h zu schnell: Was droht dafür außerorts?
Geblitzt mit 3 km/h zu schnell: Was droht dafür außerorts?

Außerhalb geschlossener Ortschaften reduziert sich das Unfallrisiko durch Passanten in der Regel erheblich, weshalb der Gesetzgeber dort höhere allgemeine Höchst­geschwin­digkeiten definiert. Wie schnell die Verkehrsteilnehmer außerorts fahren dürfen, hängt – wenn kein Verkehrsschild ein individuelles Tempolimit festlegt – vom genutzten Fahrzeug ab. Dabei berücksichtigt der Gesetzgeber unter anderem das Gewicht und den Bremsweg des jeweiligen Kfz. Gemäß § 3 Abs. 3 StVO ergeben sich dadurch folgende zulässige Höchst­geschwin­digkeiten:

  • 100 km/h: Pkw bis 3,5 t und Motorräder
  • 80 km/h: Lkw zwischen 3,5 und 7,5 t, Pkw mit Anhänger, Busse
  • 60 km/h: Lkw über 7,5 t, Lkw mit Anhänger, Linienbusse

Wer als Fahrer eines Pkw nach dem Toleranzabzug mit 3 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften erwischt wird, dem droht ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro. Sitzen Sie hingegen hinter dem Steuer eines Lkw oder Pkw mit Anhänger, zieht der Tempoverstoß eine Geldsanktion in Höhe von 30 Euro nach sich. Mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot müssen Fahrer aber unabhängig vom gewählten Fahrzeug nicht rechnen.

Fahranfänger, die mit 3 km/h zu schnell unterwegs sind, müssen zu den regulären Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog mit keinen zusätzlichen Konsequenzen rechnen. Denn weitere Maßnahmen sieht der Gesetzgeber erst bei einer Geschwindigkeits­überschreitung von mehr als 20 km/h vor.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

Bildnachweise

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