48 km/h zu schnell: Welche Konsequenzen drohen?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 3. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Mit 48 km/h zu schnell geblitzt

48 km/h zu schnell innerorts

Innerorts 48 km/h zu schnell mit…Buß­geldPunk­teFahr­ver­bot (in Monaten)Lohnt ein Einspruch?
Pkw, Motor­rad400 €21Hier prüfen **
Lkw, Gespann560 €22Hier prüfen **

48 km/h zu schnell außerorts

Außerorts 48 km/h zu schnell mit…Buß­geldPunk­teFahr­ver­bot (in Monaten)Lohnt ein Einspruch?
Pkw, Motor­rad320 €21Hier prüfen **
Lkw, Gespann480 €21Hier prüfen **

Bußgeldrechner zum Tempoverstoß

FAQ: 48 km/h zu schnell

Was droht für 48 km/h innerorts zu schnell?

Der Bußgeldkatalog sieht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 48 km/h mit dem Pkw innerorts ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro vor. Der Fahrer muss zudem mit 2 Punkten in Flensburg und einen Monat Fahrverbot rechnen.

Womit muss ich bei 48 km/h zu viel außerorts rechnen?

Wurden Sie außerhalb geschlossener Ortschaften mit 48 km/h zu schnell geblitzt, drohen 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt vom verwendeten Fahrzeug ab und beträgt entweder 320 oder 480 Euro. Diesen Tabellen können Sie die konkreten Sanktionen entnehmen.

Wie hoch ist der Toleranzabzug bei 48 km/h zu viel?

Der Toleranzabzug beträgt üblicherweise bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von unter 100 km/h bei 3 km/h. War das Fahrzeug mit mehr als 100 km/h unterwegs, werden üblicherweise 3 Prozent abgezogen. Werden Ihnen innerorts 48 km/h zu viel zur Last gelegt, waren Sie demnach vermutlich 51 km/h zu schnell.

Video: Infos zur Geschwindigkeits­überschreitung

Was bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht, erfahren Sie im Video.
Was bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht, erfahren Sie im Video.

Innerorts 48 km/h schnell: Womit muss ich rechnen?

Bei 48 km/h zu schnell müssen Fahrer mit einem Fahrverbot rechnen.
Bei 48 km/h zu schnell müssen Fahrer mit einem Fahrverbot rechnen.

Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr gelten allerhand Regeln. So schreibt der Gesetzgeber etwa durch allgemeine Tempolimits vor, wie schnell Kraftfahrzeuge in bestimmten Gegenden fahren dürfen. Da innerhalb geschlossener Ortschaften jederzeit Fußgänger die Straße kreuzen können, gelten dort besonders strenge Vorgaben. So liegt gemäß § 3 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge bei 50 km/h, solange Verkehrszeichen keine weiteren Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnen.

Sind Fahrzeuge mit 48 km/h zu schnell unterwegs, sind diese fast doppelt so schnell wie das allgemeine Tempolimit es erlaubt. Daher sieht der Bußgeldkatalog für eine entsprechende Geschwindigkeitsüberschreitung auch weitreichende Sanktionen vor. Was dabei im Einzelnen droht, hängt auch vom genutzten Fahrzeug ab, da sich diese in ihrem Gefahrenpotential unterscheiden.

So müssen die Fahrer von Pkw und Motorrädern, die innerorts 48 km/h zu schnell gefahren sind, mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Wurde der Tempoverstoß hingegen mit einem Lkw oder einem Pkw mit Anhänger begangen, sieht der Bußgeldkatalog eine Geldsanktion in Höhe von 560 Euro vor. Darüber hinaus zieht die Ordnungswidrigkeit zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot nach sich.

Mit 48 km/h zu schnell geblitzt, obwohl dies gar nicht sein kann? In einem solchen Fall haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Wie hoch Ihre Erfolgsaussichten sind, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.

48 km/h zu viel: Was droht außerorts?

Wie lange muss ich auf den Führerschein verzichten, wenn ich mit 48 km/h zu schnell außerorts erwischt wurde?
Wie lange muss ich auf den Führerschein verzichten, wenn ich mit 48 km/h zu schnell außerorts erwischt wurde?

Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Kraftfahrzeuge üblicherweise schneller fahren als innerhalb. Dies liegt vor allem am geringeren Verkehrsaufkommen, den baulichen Voraussetzungen von Land- und Fernstraßen sowie dem geringen Fußgängerverkehr. Allerdings unterscheidet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit je nach genutztem Fahrzeug. Die StVO sieht gemäß § 3 Abs. 3 dabei folgende Differenzierung vor:

  • Lkw über 7,5 t, Lkw mit Anhänger, Linienbusse – 60 km/h
  • Lkw zwischen 3,5 und 7,5 t, Pkw mit Anhänger, Busse – 80 km/h
  • Pkw bis 3,5 t und Motorräder – 100 km/h

Bei diesen Vorgaben handelt es sich aber ausschließlich um allgemeine Tempolimits, darüber hinaus gilt es auch die Vorgaben von Verkehrsschildern zu beachten. Denn werden diese versehentlich übersehen, kann es durchaus schnell passieren, dass Sie mit 48 km/h zu schnell unterwegs sind.

Außerhalb geschlossener Ortschaften drohen für die Fahrer von Pkw und Motorrädern, die mit 48 km/h zu schnell erwischt werden, ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Waren Sie hingegen mit einem Lkw oder einem Gespann 48 km/h zu schnell, erhöht sich das Bußgeld auf 480 Euro. Hinzu kommen ebenfalls zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat.

Wer mit 48 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt wird, muss in der Regel auch mit den Sanktionen für einen Verstoß außerorts rechnen. Eine Besonderheit gilt allerdings für die Berliner Stadtautobahn, denn dort begangene Ordnungswidrigkeiten stellen laut einem Urteil des Berliner Kammergerichts von 26. Januar 2022 (Az.: 3 Ws (B) 1/22) Innerortsverstöße dar.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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