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Bußgeldkatalog: In der 50er Zone geblitzt
Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung
Fahren in der 50er Zone
Eine der wichtigsten Grundlagen, um die Verkehrssicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten, ist die Einhaltung vom jeweils gültigen Tempolimit. Dieses fällt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften unterschiedlich aus und hängt auch davon ab, mit welchem Kfz Sie unterwegs sind.
Innerorts gibt es in aller Regel zwei unterschiedliche Tempolimits. Entweder es handelt sich um eine 30er oder aber eine 50er Zone. Durch Verkehrsschilder können diese Geschwindigkeitsbegrenzungen entsprechend herabgesetzt werden.
Doch welche Sanktionen drohen eigentlich, wenn Verkehrsteilnehmer in einer Tempo-50-Zone mit 70 km/h geblitzt werden? Werden Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit noch härter sanktioniert? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.
FAQ: 50er-Zone
Mit unserem Rechner können Sie ermitteln, wie teuer eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der 50er-Zone werden kann.
Handelt es sich um einen A-Verstoß, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Sie können binnen zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids schriftlich Einspruch einlegen.
Achtung: Verkehrsschilder in einer 50er Zone können ein anderes Tempolimit vorgeben
Innerhalb geschlossener Ortschaften handelt bezogen auf das Tempo in aller Regel um eine 50er Zone. Schneller darf nur in seltenen Ausnahmefällen gefahren werden. Ein geringeres Tempolimit ist dagegen recht häufig zu finden.
30er Zonen werden vor allem an Unfallschwerpunkten, beispielsweise vor Kitas, Schulen oder Seniorenheimen eingerichtet. Dadurch soll eine Gefährdung der jungen und älteren Menschen ausgeschlossen werden. Entsprechende Verkehrsschilder kündigen die Tempo-30-Zone an.
Grundsätzlich gilt gemäß § 3 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) bezüglich der Geschwindigkeit im Straßenverkehr:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Befinden Sie sich also bei starkem Schneefall in einer 50er Zone und die Straßen wurden noch nicht geräumt, so müssen Sie die Geschwindigkeit entsprechend reduzieren. Andernfalls steigt die Gefahr für schwerwiegende Unfälle signifikant.
In der Tempo-50-Zone mit 80 geblitzt: Welche Sanktionen erwarten Sie?
Trotz der erhöhten Unfallgefahr kommt es täglich vor, dass Verkehrsteilnehmer in einer Tempo-50-Zone mit 70 km/h geblitzt werden. Auch höhere Geschwindigkeitsüberschreitungen sind keine Seltenheit.
Hat der Blitzer den Tempoverstoß erst einmal registriert, wird in aller Regel das sogenannte Blitzerfoto angefertigt, welches als Beweismittel im Bußgeldverfahren genutzt werden kann. Werden Sie in der Tempo-50-Zone geblitzt, flattert in den nächsten Wochen ein Bußgeldbescheid in Ihren Briefkasten.
In diesem wird aufgeführt, welche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog wegen der Ordnungswidrigkeit verhängt werden. Dabei kann es sich, je nach Schwere der Geschwindigkeitsübertretung, um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten handeln.
Wann ist ein Einspruch bei einem Tempoverstoß möglich?
Wer in einer Tempo-50-Zone mit 75 km/h geblitzt wird, muss sich auf ein Bußgeld in Höhe von 115 Euro einstellen. Zudem wird ein Punkt in Flensburg vermerkt. Ein Fahrverbot droht allerdings nicht. Dieses wird ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts ausgesprochen. Doch nicht immer sind vermeintliche Temposünder mit den gegen sie ausgesprochenen Sanktionen einverstanden.
So sind sich einige Betroffene gar keiner Schuld bewusst, haben sie doch nach eigener Ansicht das Tempolimit eingehalten. Andere sehen mit einem Fahrverbot die berufliche Existenz bedroht, da sie auf das Kraftfahrzeug angewiesen sind.
Es ist grundsätzlich möglich, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Damit sich dieser erfolgreich gestaltet, müssen berechtigte Zweifle am Messergebnis des Blitzers bestehen. Diese können zum Beispiel aufgedeckt werden, indem ein Anwalt für Verkehrsrecht Akteneinsicht beantragt.
Dadurch kann er das Messprotokoll der Radarfalle einsehen und Unstimmigkeiten erkennen. Auch wenn ein Fahrverbot umgangen werden soll, ist es ratsam, einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Dieser kann den Fall übernehmen und unter Umständen vor Gericht einen Härtefall geltend machen.
So ist es im Einzelfall möglich, ein Fahrverbot, dass für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der 50er Zone ausgesprochen wurde, in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Die Erfolgschancen für ein solches Vorhaben sind höher, wenn es sich um einen Ersttäter handelt. Bedenken Sie, dass ein Einspruch binnen zwei Wochen nach Erhalt schriftlich bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen muss.
Wann verjähren die Sanktionen für eine Geschwindigkeitsübertretung?
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann auch dadurch begründet werden, dass die Verfolgungsverjährung für die jeweilige Ordnungswidrigkeit schon eingetreten ist. Dann darf die Bußgeldstelle den Tempoverstoß nämlich nicht mehr ahnden.
§ 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert die geltende Verjährungsfrist:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Wurde also ab dem Tattag innerhalb von drei Monaten kein Bußgeldbescheid ausgestellt, obwohl Sie in einer 50er Zone geblitzt wurden, können eigentlich keine Sanktionen mehr gegen Sie ausgesprochen werden.
Allerdings kann es vorkommen, dass dennoch ein Bußgeldbescheid verschickt wird. Diesen dürfen Sie allerdings nicht aufgrund der Verjährung ignorieren. Auch hierbei ist ein Einspruch vonnöten, andernfalls werden die Sanktionen nach 14 Tagen rechtskräftig.
In der 50er Zone mit 80 km/h geblitzt in der Probezeit
In der Probezeit, welche für zwei Jahre nach Erwerb der Fahrerlaubnis gilt, müssen Führerscheinneulinge unter Beweis stellen, dass sie die Regeln der StVO verinnerlicht haben. Leisten diese sich Ordnungswidrigkeiten, werden die Regelmissachtungen in A- und B-Verstöße unterteilt.
Werden Fahranfänger in einer 50er Zone mit 70 km/h geblitzt und die Probezeit ist noch nicht vollendet, haben die Führerscheinneulinge noch einmal „Glück“ gehabt: Erst ab einer Übertretung von 21 km/h oder mehr handelt es sich um einen A-Verstoß.
Dann führt die Ordnungswidrigkeit dazu, dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und der Temposünder an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen muss. Insgesamt drei A-Verstöße können den Fahranfänger sogar die Fahrerlaubnis kosten. Diese kann dann nämlich wieder entzogen werden.