Auszug aus dem Bußgeldkatalog: 55 km/h zu schnell
Geschwindigkeitsüberschreitung von 55 km/h innerorts
Innerorts 55 km/h zu schnell mit… | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
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Pkw, Motorrad | 560 Euro | 2 | 2 Monate | Hier prüfen ** |
Lkw, Fahrzeug mit Anhänger | 700 Euro | 2 | 3 Monate | Hier prüfen ** |
Geschwindigkeitsüberschreitung von 55 km/h außerorts
Außerorts 55 km/h zu schnell mit… | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
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Pkw, Motorrad | 480 Euro | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
Lkw, Fahrzeug mit Anhänger | 600 Euro | 2 | 2 Monate | Hier prüfen ** |
Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsüberschreitungen
FAQ: 55 km/h zu schnell
Wer im Zuge einer Verkehrskontrolle mit 55 km/h zu viel erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Gemäß dem Bußgeldkatalog droht für eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Eine Übersicht der konkreten Sanktionen liefert diese Tabelle.
Der Toleranzabzug bei Geschwindigkeitskontrollen beträgt bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h üblicherweise 3 km/h. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h werden in der Regel 3 Prozent als Toleranz abgezogen. In einer 30er-Zone würden daher für den Verstoß „55 km/h zu schnell innerorts“ 88 km/h gemessen.
Sind Fahranfänger in der Probezeit mit 55 km/h zu viel unterwegs, müssen diese zusätzlich zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog mit weiteren Konsequenzen rechnen. Denn dieses Fehlverhalten wird als A-Verstoß gewertet, was beim ersten Mal zu einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und der Anordnung eines Aufbauseminars führt.
Video zu Geschwindigkeitsüberschreitungen
Inhaltsverzeichnis
Innerhalb geschlossener Ortschaften 55 km/h zu schnell
Innerhalb geschlossener Ortschaften schreibt der Gesetzgeber gemäß § 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor. Diese gilt immer dann, wenn nicht durch Verkehrszeichen anderweitige Geschwindigkeitsbegrenzungen angeordnet werden. Fahrzeugführer, die sich nicht an das Tempolimit oder die Anordnung der Verkehrsschilder halten, müssen gemäß Bußgeldkatalog mit Sanktionen rechnen. Was dabei im Einzelnen droht, hängt vom Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung, der Ortslage und dem genutzten Fahrzeug ab.
So müssen Motorrad- und Autofahrer, die mit 55 km/h zu schnell innerorts erwischt werden, mit einem Bußgeld in Höhe von 560 Euro rechnen. Darüber hinaus werden zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen und ein zweimonatiges Fahrverbot angeordnet.
Saß der Fahrzeugführer hingegen hinter dem Steuer eines Lkw oder eines Pkw mit Anhänger, sieht der Bußgeldkatalog härtere Sanktionen vor. So beläuft sich das Bußgeld in diesem Fall auf 700 Euro. Zudem drohen ebenfalls zwei Punkte und das Fahrverbot dauert drei Monate.
Übrigens! Sind die mit 55 km/h zu schnell auf der Autobahn unterwegs, ist dies meist ein Außerortsverstoß, allerdings können unter Umständen auch die Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße innerorts Anwendung finden. Dies ist zum Beispiel bei der Berliner Stadtautobahn der Fall.
55 km/h zu schnell außerorts: Was droht?
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Risiko für Unfälle mit Fußgängern in der Regel deutlich niedriger, ein Grund dafür, warum der Gesetzgeber dort höhere Geschwindigkeiten erlaubt und Tempoverstöße weniger streng ahndet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird dabei vom genutzten Fahrzeug bestimmt. Gemäß § 3 StVO gilt dabei folgende Unterscheidung:
- Pkw und Motorräder: 100 km/h
- Pkw mit Anhänger, Lkw bis 7,5 t und Busse: 80 km/h
- Lkw über 7,5 t, Lkw mit Anhänger und Linienbusse: 60 km/h
Autofahrer, die außerorts 55 km/h zu schnell fahren, müssen gemäß Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 480 Euro rechnen. Zudem zieht ein solcher Verstoß zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich.
Wer hingegen mit einem Pkw samt Anhänger oder einem Lkw unterwegs ist, dem droht ein härteres Bußgeld in Höhe von 600 Euro. Zudem verlängert sich das Fahrverbot auf insgesamt zwei Monate. Die zwei Punkte in Flensburg bleiben hingegen unabhängig vom genutzten Fahrzeug bestehen.
Ihnen wird fälschlicherweise vorgeworfen, mit 55 km/h zu schnell unterwegs gewesen zu sein? Grundsätzlich haben Sie nach dem Erhalt des Bußgeldbescheides zwei Wochen Zeit, gegen diesen Einspruch einzulegen. Ob ein solches Vorgehen in Ihrem individuellen Fall sinnvoll und erfolgversprechend ist, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.