Auszug aus dem Bußgeldkatalog: 90 km/h zu schnell
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 90 km/h innerorts
Innerorts über 90 km/h zu schnell mit… | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Pkw, Motorrad | 800 Euro | 2 | 2 Monate | Hier prüfen ** |
Lkw, Fahrzeug mit Anhänger | 800 Euro | 2 | 3 Monate | Hier prüfen ** |
Bei Vorsatz können die Regelsätze des Bußgeldkataloges verdoppelt werden. |
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 90 km/h außerorts
Außerorts über 90 km/h zu schnell mit… | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Pkw, Motorrad | 700 Euro | 2 | 2 Monate | Hier prüfen ** |
Lkw, Fahrzeug mit Anhänger | 700 Euro | 2 | 3 Monate | Hier prüfen ** |
Bei Vorsatz können die Regelsätze des Bußgeldkataloges verdoppelt werden. |
Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsüberschreitungen
FAQ: 90 km/h zu schnell
Laut Bußgeldkatalog drohen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 90 km/h zu viel generell 2 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt vom Ort des Verstoßes ab. Dieser Tabelle können Sie die konkreten Sanktionen entnehmen.
Der Toleranzabzug orientiert sich üblicherweise am verwendeten Messverfahren bzw. dem Blitzer. In den meisten Fällen wird bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von über 100 km/h eine Toleranz von 3 Prozent abgezogen.
Video zu Geschwindigkeitsüberschreitungen
Inhaltsverzeichnis
Ordnungswidrigkeit: 90 km/h zu schnell gefahren
Verkehrsteilnehmer, die das vorgeschriebene Tempolimit überschreiten, müssen gemäß Bußgeldkatalog mit Sanktionen rechnen. Doch welche Auswirkungen hat es, wenn im Zuge der Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung erheblich – etwa mit 90 km/h und mehr zu schnell – überschritten wurde?
Eine Staffelung der Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog bei Tempoverstößen mit dem Pkw tatsächlich nur bis 70 km/h vor, bei Lkw ist dies bis 60 km/h der Fall. Für Verstöße darüber hinaus gelten daher auch unabhängig vom verwendeten Fahrzeug einheitliche Sanktionen. Der Gesetzgeber unterscheidet aber weiterhin zwischen Verstößen, die sich innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften ereignen.
So droht für 90 km/h zu schnell innerorts ein Bußgeld in Höhe von 800 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot. Gehen die Behörden von einem vorsätzlichen Verstoß aus, ist grundsätzlich eine Verdopplung des Regelsatzes möglich. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit mehr als 90 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften ist davon in der Regel auszugehen.
Ebenfalls mit 2 Punkten in Flensburg und 3 Monaten Fahrverbot müssen Fahrzeugführer rechnen, wenn sie mit 90 km/h zu schnell außerorts bei einer Verkehrskontrolle erwischt werden. Zudem sieht der Bußgeldkatalog eine Geldsanktion in Höhe von 700 € vor. Auch außerhalb geschlossener Ortschaften kommt eine Verdoppelung des Bußgeldes aufgrund von Vorsatz infrage.
In der Regel finden bei 90 km/h zu schnell auf der Autobahn die Regelsätze für außerorts Anwendung. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. So gelten etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Berliner Stadtautobahn als Innerortsverstöße und werden demnach strenger geahndet.
Tempoverstöße als Straftat?
Sind Verkehrsteilnehmer 90 km/h zu schnell, stellt dies allerdings nicht in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit dar. So kann das Fehlverhalten abhängig von den jeweiligen Umständen auch als Straftat gewertet werden. In Betracht kommt dabei insbesondere der Straftatbestand der verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Unter § 315d Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) heißt es dazu:
Wer im Straßenverkehr
1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dabei muss es, damit der Tatbestand der illegalen Autorennen Anwendung finden kann, nicht einmal eine Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer geben. Denn wie der Auszug zeigt, reicht es für ein sogenanntes Alleinrennen bereits aus, wenn ein Fahrzeugführer grob fahrlässig und mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs ist. Bei 90 km/h zu schnell und einer damit einhergehenden rücksichtslosen Fahrweise, kann dies durchaus der Fall sein.
Neben der Geld- oder Freiheitsstrafe müssen die Täter bei einer Verurteilung auch mit der Entziehung der Fahrerlaubnis und einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten rechnen. Zudem kann das Gericht die Wegnahme des Fahrzeugs anordnen.