A-Verstoß: Schwere Verkehrsvergehen in der Probezeit

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 30. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was ist ein A-Verstoß?

Ein A-Verstoß – Ist der Führerschein jetzt in Gefahr?

Führerschein auf Probe: Als A-Verstoß gelten schwerwiegende Vergehen im Straßenverkehr.
Führerschein auf Probe: Als A-Verstoß gelten schwerwiegende Vergehen im Straßenverkehr.

In Deutschland gilt für Fahranfänger eine zweijährige Probezeit für das Führen von Kraftfahrzeugen. Verstoßen Fahranfänger innerhalb dieser Zeit gegen die Verkehrsregeln, müssen sie mit strengeren Sanktionen rechnen. Kommt es zu einer Häufung der Verstöße innerhalb der Probezeit, ist dann auch die Fahrerlaubnis in Gefahr.

Unterschieden wird während der Probezeit in A- und B-Verstöße. Wie sich diese unterscheiden und welche Sanktionen auf Sie bei einem A-Verstoß in der Probezeit zukommen, erfahren Sie hier.

FAQ: A-Verstoß

Was ist ein A-Verstoß in der Probezeit?

Es handelt sich dabei um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, für welche in der Probezeit zusätzliche Konsequenzen drohen.

Welche Konsequenzen drohen bei einem A-Verstoß?

Ein A-Verstoß führt dazu, dass die Probezeit um zwei Jahre verlängert wird. Zudem muss der Fahranfänger ein Aufbauseminar besuchen.

Welche Ordnungswidrigkeiten gelten als A-Verstoß?

Hier erhalten Sie einige Beispiele für A-Verstöße in der Probezeit.

Video: A- und B-Verstoß – Wo ist der Unterschied?

Was sind A- und B-Verstöße? Erfahren Sie es hier im Video.
Was sind A- und B-Verstöße? Erfahren Sie es hier im Video.

Was ist ein A-Verstoß?

Grundsätzlich wird in der Probezeit zwischen einem A-Verstoß und einem B-Verstoß unterschieden. Während es sich bei letzterem um ein geringfügigeres Vergehen handelt, liegt einem A-Verstoß ein schwerwiegendes Vergehen im Straßenverkehr zugrunde.

Diese Regelung basiert auf Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Dort ist genau festgelegt, welche „schwerwiegenden Zuwiderhandlungen“ es in diesem Sinne gibt.

In der folgenden Liste finden Sie die häufigsten Verstöße, die als A-Verstoß gelten:

  • Geschwindigkeitsverstöße: Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 km/h gilt als A-Verstoß.
  • Überholvergehen: Wer rechts oder in einer Verbotszone überholt, riskiert einen A-Verstoß.
  • Abstandsverstöße: Der Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen muss 5/10 des halben Tachowertes betragen. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um einen A-Verstoß.
  • Alkoholvergehen: Einen A-Verstoß begeht, wer in der Probezeit die Null-Promille-Grenze missachtet.
Als A-Verstoß in der Probezeit gelten zum Beispiel Geschwindigkeitsvergehen.
Als A-Verstoß in der Probezeit gelten zum Beispiel einige Geschwindigkeitsvergehen.

Bei diesen Vergehen handelt es sich um die häufigsten A-Verstöße. Zudem gibt es jedoch viele weitere Möglichkeiten, sich einen A-Verstoß einzuhandeln.

Dazu zählen Vorfahrts- und Abbiegeverstöße, die Missachtung des Rechtsfahrgebotes sowie rücksichtsloses Verhalten an Fußgänger- oder Bahnübergängen. Auch das Fahren mit dem Führerschein ab 17 ohne Begleitperson, gilt als A-Verstoß.

Zusätzlich zur Einstufung als A-Verstoß müssen Sie bei Vergehen dieser Form auch mit Punkten, Bußgeldern oder einem Fahrverbot rechnen.

Außerdem gelten sämtliche Verkehrsdelikte, die gegen die Vorgaben im Strafgesetzbuch (StGB) verstoßen, als A-Verstoß. Zu diesen zählen unter anderem:

Welche Konsequenzen haben A-Verstöße?

Für einen A-Verstoß in der Probezeit drohen strenge Sanktionen.
Für einen A-Verstoß in der Probezeit drohen strenge Sanktionen.

A-Verstöße in der Probezeit bringen vielfältige Konsequenzen für Fahranfänger mit sich. Grundsätzlich wird nach einem A-Verstoß zunächst einmal die Probezeit um zwei Jahre verlängert.

Außerdem wird bereits nach dem ersten A-Verstoß die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Die Kosten für ein solches Seminar liegen bei 250 bis 400 Euro. In Gruppen zusammen mit anderen Probezeit-Sündern lernen auffällige Fahranfänger dort ihre Einstellung zum Autofahren zu hinterfragen, um zukünftige Verkehrsgefährdungen zu verhindern. In der Regel findet das Aufbauseminar bei zugelassenen Fahrschulen statt.

Wer bereits zwei A-Verstöße in der Probezeit begangen hat, bekommt eine schriftliche Verwarnung. In diesem Fall wird dann auch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Sollten Sie tatsächlich drei A-Verstöße begangen haben, wird Ihnen der Führerschein entzogen. Nach einer Sperrfrist von sechs Monaten kann dann möglicherweise eine Neuerteilung erfolgen.

Sollten Sie zwei B-Verstöße begangen haben, werden diese wie ein A-Verstoß gewertet, also mit der Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und der verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar sanktioniert.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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