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Ein A-Verstoß – Ist der Führerschein jetzt in Gefahr?
In Deutschland gilt für Fahranfänger eine zweijährige Probezeit für das Führen von Kraftfahrzeugen. Verstoßen Fahranfänger innerhalb dieser Zeit gegen die Verkehrsregeln, müssen sie mit strengeren Sanktionen rechnen. Kommt es zu einer Häufung der Verstöße innerhalb der Probezeit, ist dann auch die Fahrerlaubnis in Gefahr.
Unterschieden wird während der Probezeit in A- und B-Verstöße. Wie sich diese unterscheiden und welche Sanktionen auf Sie bei einem A-Verstoß in der Probezeit zukommen, erfahren Sie hier.
FAQ: A-Verstoß
Es handelt sich dabei um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, für welche in der Probezeit zusätzliche Konsequenzen drohen.
Ein A-Verstoß führt dazu, dass die Probezeit um zwei Jahre verlängert wird. Zudem muss der Fahranfänger ein Aufbauseminar besuchen.
Hier erhalten Sie einige Beispiele für A-Verstöße in der Probezeit.
Video: A- und B-Verstoß – Wo ist der Unterschied?
Was ist ein A-Verstoß?
Grundsätzlich wird in der Probezeit zwischen einem A-Verstoß und einem B-Verstoß unterschieden. Während es sich bei letzterem um ein geringfügigeres Vergehen handelt, liegt einem A-Verstoß ein schwerwiegendes Vergehen im Straßenverkehr zugrunde.
In der folgenden Liste finden Sie die häufigsten Verstöße, die als A-Verstoß gelten:
- Geschwindigkeitsverstöße: Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 km/h gilt als A-Verstoß.
- Überholvergehen: Wer rechts oder in einer Verbotszone überholt, riskiert einen A-Verstoß.
- Abstandsverstöße: Der Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen muss 5/10 des halben Tachowertes betragen. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um einen A-Verstoß.
- Alkoholvergehen: Einen A-Verstoß begeht, wer in der Probezeit die Null-Promille-Grenze missachtet.
Bei diesen Vergehen handelt es sich um die häufigsten A-Verstöße. Zudem gibt es jedoch viele weitere Möglichkeiten, sich einen A-Verstoß einzuhandeln.
Dazu zählen Vorfahrts- und Abbiegeverstöße, die Missachtung des Rechtsfahrgebotes sowie rücksichtsloses Verhalten an Fußgänger- oder Bahnübergängen. Auch das Fahren mit dem Führerschein ab 17 ohne Begleitperson, gilt als A-Verstoß.
Außerdem gelten sämtliche Verkehrsdelikte, die gegen die Vorgaben im Strafgesetzbuch (StGB) verstoßen, als A-Verstoß. Zu diesen zählen unter anderem:
- Fahrerflucht
- Vollrausch am Steuer
- Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
- Gefährdung des Straßenverkehrs
Welche Konsequenzen haben A-Verstöße?
A-Verstöße in der Probezeit bringen vielfältige Konsequenzen für Fahranfänger mit sich. Grundsätzlich wird nach einem A-Verstoß zunächst einmal die Probezeit um zwei Jahre verlängert.
Außerdem wird bereits nach dem ersten A-Verstoß die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Die Kosten für ein solches Seminar liegen bei 250 bis 400 Euro. In Gruppen zusammen mit anderen Probezeit-Sündern lernen auffällige Fahranfänger dort ihre Einstellung zum Autofahren zu hinterfragen, um zukünftige Verkehrsgefährdungen zu verhindern. In der Regel findet das Aufbauseminar bei zugelassenen Fahrschulen statt.
Wer bereits zwei A-Verstöße in der Probezeit begangen hat, bekommt eine schriftliche Verwarnung. In diesem Fall wird dann auch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Sollten Sie tatsächlich drei A-Verstöße begangen haben, wird Ihnen der Führerschein entzogen. Nach einer Sperrfrist von sechs Monaten kann dann möglicherweise eine Neuerteilung erfolgen.