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Der Motorradführerschein ab 18 Jahren
Da es Krafträder mit den unterschiedlichsten Motorleistungen gibt, sieht der Gesetzgeber, um den Anforderungen an die Steuerung dieser Maschinen gerecht zu werden, verschiedene Fahrerlaubnisse vor. Zu den Motorradführerscheinen gehören dabei insbesondere die Klassen A1, A2 und A. In diesem Text befassen wir uns genauer mit der Fahrerlaubnis der Klasse A2.
Doch was für ein Kraftrad kann ich fahren, wenn die Klasse A2 im Führerschein vermerkt ist? Gelten Beschränkungen bei der Motorleistung? Wie viele Theorie- und Praxisstunden sind vorgeschrieben? Und was kann ein Motorradführerschein der Klasse A2 kosten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: A2-Führerschein
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie ein Motorrad mit maximal 35 kW Motorleistung führen, wenn das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg entspricht. Zudem darf bei einer Leistungsableitung das Kraftrad über maximal 70 kW verfügen.
Informationen zu den üblicherweise anfallenden Ausgaben finden Sie hier.
Für diesen Führerschein schreibt der Gesetzgeber ein Mindestalter von 18 Jahren vor.
Video: Alles Wichtige zum Motorradführerschein
Führerschein der Klasse A2: Wie viel PS sind erlaubt?
Welche Anforderungen ein Motorrad der Klasse A2 erfüllen muss, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- Motorleistung: maximal 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht: maximal 0,2 kW/kg
- Leistungsableitung: maximal 70 kW
Doch was bedeuten diese Angaben nun genau? Durch die begrenzte Motorleistung auf maximal 35 kW, erreichen die Krafträder beim A2-Führerschein rund 48 PS. Wollen Sie diese vollständig in Anspruch nehmen, muss das Motorrad aufgrund des vorgegebenen Verhältnisses von Leistung und Gewicht mindestens 175 kg auf die Waage bringen.
Die Leistungsableitung ist vor allem für alldiejenigen relevant, die sich aktuell mit dem A2-Motorradführerschein zufriedengeben, aber zu einem späteren Zeitpunkt die Klasse A erwerben und nur ein Motorrad kaufen wollen. Denn der Gesetzgeber erlaubt damit die Drosselung einer 70-kW-Maschine. Mehr Power dürfen die A2-Motorräder aber nicht haben, da sonst der Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt.
Besuch der Fahrschule: Was beim A2-Führerschein auf dem Lehrplan steht
Wollen Sie den A2-Führerschein ohne den Vorbesitz einer anderen Motorradklasse erwerben, schreibt der Gesetzgeber für die Ausbildung in der Fahrschule folgende Ausbildungsbestandteile vor:
- 12 Theoriestunden zum Grundstoff (je 90 Minuten)
- 4 Theoriestunden zum Zusatzstoff (je 90 Minuten)
- 5 Fahrstunden Überland (je 45 Minuten)
- 4 Fahrstunden auf der Autobahn (je 45 Minuten)
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (je 45 Minuten)
Eine vorgeschriebene Anzahl von regulären Fahrstunden definiert der Gesetzgeber hingegen nicht. Hier ist also das Fahrkönnen des Führerscheinanwärters entscheidend.
Um zu überprüfen, ob der Fahrschüler die vermittelten Inhalte auch verinnerlicht hat, sieht das Gesetz sowohl eine theoretische als auch eine praktische Führerscheinprüfung vor. Bei der Theorie gilt es, einen Fragebogen mit 30 Fragen zu beantworten. Verfügen Sie bereits über eine andere Fahrerlaubnis – zum Beispiel den Pkw-Führerschein –, reduziert sich der Fragebogen auf 20 Fragen.
Bei der Fahrerlaubnis der Klasse A2 dauert die praktische Prüfung mindestens 60 Minuten. Zu den Prüfungsinhalten zählen dabei insbesondere die Sicherheitskontrolle sowie das vorschriftsgemäße Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.
Kosten für den A2-Führerschein: Mit welcher Summe sollten Sie kalkulieren?
Wer eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass auch der A2-Führerschein mit Kosten einhergeht. Wie hoch diese im Einzelnen ausfallen, hängt vor allem von der Anzahl der notwendigen Fahrstunden und somit vom Können des Fahrschülers ab. Darüber hinaus variieren die Ausgaben meist regional, weshalb sich ein Preisvergleich der Fahrschulen lohnen kann.
Wie sich die Kosten für dene A2-Führerschein zusammensetzen und welche Summen dabei im Durchschnitt anfallen, zeigt die nachfolgende Übersicht:
- Anmeldung in der Fahrschule: 150 – 350 Euro
- Fahrstunde: je 35 – 65 Euro
- Sonderfahrt: je 40 – 70 Euro
- Vorstellungsgebühr zur theoretischen Prüfung: 50 – 100 Euro
- Theoretische Prüfung: 22,49 Euro
- Vorstellungsgebühr zur praktischen Prüfung: 150 – 200 Euro
- Praktische Prüfung: 121,38 Euro
Sie möchten zu einem späteren Zeitpunkt die Fahrerlaubnisklasse A erwerben? Dann lassen sich ggf. durch den Stufenführerschein Kosten einsparen. Der Führerschein der Klasse A2 kann nämlich nach zwei Jahren und Absolvierung einer praktischen Prüfung, die nur 80,92 Euro kostet, auf die Klasse A hochgestuft werden. Eine Theorieprüfung entfällt in diesem Fall. Diese Option besteht auch beim Wechsel vom Führerschein A1 auf A2.