FAQ: Ab wie vielen Punkten kann ein Fahrverbot verhängt werden?
Ein Fahrverbot kann bereits für grobe Ordnungswidrigkeiten (bspw. Rotlichtverstöße), die mit zwei Punkten in Flensburg sanktioniert werden, verhängt werden. Ein Fahrverbot droht ebenfalls Wiederholungstäter, die innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen haben.
Ab 8 Punkten kommt es zum Führerscheinentzug und zum Einzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate. Kraftfahrzeugfahrer können erst nach Ablauf dieser Sperrfrist einen neuen Antrag auf Neuerteilung ihrer Fahrerlaubnis stellen.
Ein Kraftfahrzeugfahrer darf höchsten 8 Punkte in Flensburg in seinem Fahreignungsregister vermerkt haben. Wer diesen Punktestand erreicht, verliert Führerschein und Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate (siehe oben). Sollten zudem erhebliche Zweifel an der Fahreignung bestehen, müssen Betroffene diese mit einer positiven Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) nachweisen, bevor sie Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen können.
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Video: Informationen zum Fahrverbot
Fahrverbot: Ab wie viel Punkten kann es ausgesprochen werden?
Ab wann ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann, bei wie vielen Punkten ein Fahrverbot verhängt werden kann, ist in § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Es kann bereits für grobe Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt werden, die mit 2 Punkten in Flensburg geahndet werden. Grobe Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:
- Alkohol und Drogen am Steuer, hierbei das Fahren unter Alkoholeinfluss mit einer Überschreitung der 0,5 Promillegrenze
- Qualifizierte Rotlichtverstöße
- Einfache Rotlichtverstöße mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
- Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts
- Ein wiederholter Geschwindigkeitsverstoß innerhalb eines Jahres von mind. 26 km/h.
- Eine Abstandunterschreitung bei mehr als 100 km/h von weniger als 3/10 des halben Tachowerts
Solange das Fahrverbot andauert, wird der Führerschein des Betroffenen für die amtliche Verwahrung eingezogen und diesem nach Ablauf des Verbots wieder ausgehändigt.
Kraftfahrzeugfahrer, die wegen einer Straftat verurteil worden sind, müssen nicht nur mit einem Fahrverbot sowie 2 Punkten rechnen, sondern verlieren im schlimmeren Fall ihre Fahrerlaubnis, während 3 Punkte in Flensburg vermerkt werden.
Ab wie viel Punkten ist der Führerschein endgültig weg?
Das Fahreignungsregister in Flensburg, in dem die erteilten Punkte vermerkt sind, dient dazu, die Fahreignung einer Person zu kontrollieren. Hat ein Kraftfahrzeugfahrer 8 Punkte gesammelt, gilt sein Register als erschöpft. Das bedeutet, dass nunmehr Zweifel an dessen Eignung bestehen, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen zu können.
In diesem Fall drohen nicht nur ein Fahrverbot bzw. der zeitweise Führerscheinentzug, sondern ebenfalls der Verlust der Fahrerlaubnis in Form einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. Anders als beim einfachen Fahrverbot, erhält der Betroffenen seinen Führerschein nach Ablauf der Frist nicht wieder automatisch zurück, sondern muss ein einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Unter Umständen kann die Behörde dem Antrag voraussetzen, dass der Betroffene an einer MPU teilnimmt, um seine Fahreignung zu beweisen. Dies ist dann wahrscheinlich, wenn es gravierende Zweifel an dessen genereller Fahrtauglichkeit gibt.