Inhaltsverzeichnis
Weitere Ratgeber zum Thema Abstand
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema:
Bußgeldrechner: Abstand nicht eingehalten (Pkw)
Tabellen: Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug mit Pkw, Krad, Lkw, KOM (ohne Fahrgäste), etc.
bei Geschwindigkeiten von mehr als 80 km/h
bei Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h
bei Geschwindigkeiten von mehr als 130 km/h
Weitere Abstandsverstöße
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|---|
104106 | Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsende Fahrzeug auf. Es kam zum Unfall. | 35 | |
104118 | Sie bremsten als Vorausfahrender stark ohne zwingenden Grund, sodass es zur Gefährdung des nachfolgenden Verkehrsteilnehmers kam. | 20 | |
104119 | Sie bremsten als Vorausfahrender stark ohne zwingenden Grund, sodass es zum Unfall kam. | 30 | |
104124 | Sie hielten außerhalb geschlossener Ortschaften nicht den zum Einscheren erforderlichen Abstand von dem vorausfahrenden Fahrzeug. | 25 | |
104636 | Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) oder des Kraftomnibusses bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | 80 | 1 |
104642 | Sie hielten als Führer des kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) oder KOM m. Fahrg. bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | 120 | 1 |
FAQ: Abstand
Nur ein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet, dass Fahrzeuge bei einer spontanen Bremsung des Vorausfahrenden noch rechtzeitig anhalten können und sich somit ein Unfall vermeiden lässt. Genügend Abstand wirkt sich somit positiv auf die Verkehrssicherheit aus.
Wie viel Mindestabstand vorgeschrieben ist, erfahren Sie hier.
Weche Sanktionen in einem solchen Fall drohen, können Sie mithilfe dieses Bußgeldrechners ermitteln.
Video: Das müssen Sie zum Abstandsverstoß wissen
Abstandsverstöße im Straßenverkehr
Auf Deutschlands Straßen passieren täglich unzählige Verstöße gegen die StVO, die nicht nur für die Verursacher erhebliche Konsequenzen mit sich bringen, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer gefährden und nicht selten auch zu einem Verkehrsunfall führen.
Insbesondere Verstöße gegen den gesetzlich vorgeschrieben Sicherheitsabstand – im Verkehrsrecht spricht man dabei von einem Abstandsverstoß – stellen eine erhöhte Unfallgefahr dar und erzeugen daher auch beträchtliche Sanktionen für den betreffenden Verkehrssünder.
Laut aktuellem Bußgeldkatalog droht in jedem Fall ein Bußgeld, wenn der Abstand nicht eingehalten wurde.
Abstand bedeutet im Verkehrsrecht die Distanz oder Entfernung zwischen zwei nacheinander fahrenden Fahrzeugen, die sich auf einer Fahrspur befinden. Der dabei entstehende Zwischenraum ist der Abstand, der im deutschen Straßenverkehr bestimmte Richtlinien erfüllen muss.
Wenn ein zu geringer Abstand zwischen den Fahrzeugen ermittelt wird, hat dies bei der Abstandsmessung ein Bußgeld zur Folge. Anders formuliert: Wird der gesetzlich vorgeschriebene Abstand nicht eingehalten und der Autofahrer dabei erwischt, tritt dieser in jedem Fall nach der Abstandsmessung mit einem Bußgeld in Berührung.
Wie hoch genau dieses Strafmaß ausfällt und ob mit Punkten in Flensburg oder gar mit einem Fahrverbot gerechnet werden muss, erfahren Sie in den nachfolgenden Ausführungen zum Thema Bußgeldkatalog Abstand und dem gesetzlichen Mindestabstand auf Autobahn und Co. Fragen, wie groß also dieser Mindestabstand zum vorausfahrenden Pkw auf der Autobahn sein muss oder wie der Sicherheitsabstand für die Autobahn berechnet werden kann, beantworten wir Ihnen hier.
Bußgeldkatalog Abstand – Bestimmungen der StVO
Eigentlich wissen die meisten Autofahrer, dass es bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug zu gefährlichen Situationen, wie zum Beispiel einen Verkehrsunfall, kommen kann. Trotzdem passieren auf Deutschlands Straßen immer wieder erhebliche Eingriffe in den Straßenverkehr, unter anderem auch Ordnungswidrigkeiten, die auf eine Missachtung des Mindestabstandes zurückzuführen sind.
Entweder fahren die Verkehrssünder zu nah auf, dass der vorgegebene Abstand nicht eingehalten wird, setzen den vorausfahrenden Fahrer damit massiv unter Druck oder aber sie betätigen unerlaubt die Lichthupe und provozieren dadurch ein verstärktes Unfallrisiko. Zumeist wollen sich Drängler durch dieses fehlerhafte Fahrverhalten freie Bahn verschaffen, da sie vielleicht in großer Eile sind und nehmen somit ein hohes Gefahrenpotential in Kauf.
Um dem möglichst Einhalt zu gebieten, hat die StVO einen Sicherheitsabstand festgelegt beziehungsweise einen Mindestabstand. Autobahn, Bundesstraßen oder Landstraßen sind leider häufig die Grundlage für einen Abstandsverstoß. Wie der Sicherheitsabstand beim Auto beziehungsweise der Sicherheitsabstand auf der Autobahn genau definiert ist, erfahren Sie im folgenden Absatz.
Verkehrsrechtliche Bestimmungen zum Sicherheitsabstand & Mindestabstand
Der Mindestabstand zum vorausfahrenden Verkehr muss immer so gewählt werden, dass der Autofahrer ausreichend Zeit hat, zu reagieren, um anzuhalten – auch wenn der Vordermann plötzlich eine Vollbremsung einlegt. Die einzuhaltenden Abstände hängen demnach von der Fahrgeschwindigkeit und den umliegenden Verkehrsverhältnissen ab.
Mindestabstand innerhalb von geschlossenen Ortschaften
- Regel: Der Mindestabstand sollte gleich der in 1 Sekunde zurückgelegten Strecke sein.
- Beispiel: Bei einer Geschwindigkeit von 50km/h ist ein Mindestabstand von 15 Metern oder ca. 3 Pkw-Längen vorgesehen.
Mindestabstand Autobahn & Kraftfahrtstraßen (außerhalb von geschlossenen Ortschaften)
- Regel: Der Mindestabstand auf der Autobahn sollte gleich der in 2 Sekunden zurückgelegten Strecke sein (Abstand = halber Tachowert).
- Beispiel: Bei einer Geschwindigkeit von 100km/h ist ein Mindestabstand von 50 Metern vorgesehen, (50 Meter entspricht der Entfernung zwischen zwei Leitpfosten).
Mindestabstand zur Seite (Seitenabstand)
- Regel: Der Mindestabstand beim Überholen oder seitlich zum Gegenverkehr hängt vom jeweiligen Verkehrsteilnehmer und der Geschwindigkeit ab! Mit zunehmenden Tempo sollte auch der Abstand erhöht werden.
Mindestabstand zu…
- Radfahrern, Fußgängern und Elektrokleinstfahrzeugen: innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter (laut § 5 Absatz 4 Satz 4 StVO gilt Letzteres nicht, wenn Fahrradfahrer wartende Kraftfahrzeuge an Kreuzungen rechts überholen oder sich daneben stellen)
- einspurigen Fahrzeugen wie einem Motorrad: mindestens 1,5 Meter
- mehrspurigen Fahrzeugen wie Pkw oder Lkw: mindestens 1 Meter
- wartenden Schul- und Linienbussen: mindestens 2 Meter
Diese Strafen gibt es bei einem Abstandsverstoß
Laut Bußgeldkatalog „Abstand“ riskieren alle Verkehrsteilnehmer, die die Abstandsbestimmungen der StVO missachten, je nach Ausmaß und Konsequenzen, ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot. Wie hoch die Bußgelder genau sind, können Autofahrer unserer Bußgeldtabelle/unserem Bußgeldrechner entnehmen.
Nachfolgend wird der Bußgeldkatalog „Abstand“ näher vorgestellt, Auszüge aus der aktuellen Bußgeldtabelle wiedergegeben und auf das zu erwartende Strafmaß bei Abstandsdelikten eingegangen.
Abstand in der Probezeit nicht eingehalten?
In der zweijährigen Probezeit nach Erhalt der Fahrerlaubnis gelten hinsichtlich eines Abstandsverstoßes laut Bußgeldkatalog „Abstand“ härtere Sanktionen als für Nicht-Fahranfänger.
Denn neben den allgemein gültigen Strafen droht dem Fahranfänger bei einem Verstoß gegen die StVO eine Verlängerung der Probezeit. Das hängt jedoch vom Ausmaß des Verstoßes ab. Es wird anhand der aktuellen Bußgeldtabelle beurteilt, ob diese Zuwiderhandlung schwerwiegend oder weniger schwerwiegend ist.
Ein nicht eingehaltener Abstand gehört laut Verkehrsrecht zu den schweren Verkehrsverstößen, einem sogenannten A-Delikt, so dass die Fahranfänger in diesem Fall nicht nur mit einem bloßen Verwarnungsgeld davonkommen, wie es bei harmloseren Ordnungswidrigkeiten der Fall ist.
So ist bei einem Verkehrsverstoß der Kategorie A oder zwei weniger schweren Verstößen (Kategorie B) mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg, einer Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar zu rechnen. Kommt der Fahranfänger diesen Sanktionen nicht nach, erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis!
Ein zu geringer Abstand zum Vordermann kann also weitreichende Konsequenzen verursachen.
Konsequenzen bei Abstandsverstößen mit dem Lkw
Ein zu geringer Sicherheitsabstand (Auto weist eine zu kurze Distanz zum anderen Auto auf, wodurch der Abstand nicht eingehalten wird) gehört neben dem Delikt der Tempoüberschreitung bei Pkws und Lkws zu den Hauptursachen für Verkehrsunfälle.
Laut Bußgeldkatalog droht ein Bußgeld, wenn der Abstand unterschritten wurde. Für Lkw von 3,5t bis 7t sind die Strafen/das Bußgeld zum Abstand folgendermaßen: Im Vergleich zum Sicherheitsabstand bei Pkws muss dieser bei Lkws deutlich höher ausfallen. Denn das höhere Gewicht sowie die eventuelle Beladung der Lkws verkürzen den Bremsweg.
So müssen Lkws bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h einen Mindestabstand auf der Autobahn von 50 Metern zum vorausfahrenden Kfz einhalten. Wird dieser Mindestabstand außerhalb von geschlossenen Ortschaften nicht eingehalten und der Lkw-Fahrer bei seiner Regelmissachtung erwischt, hat das ein Bußgeld von 80 Euro, 1 Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei sowie ein Fahrverbot zur Folge.
Lkw-Fahrer dürfen auf Autobahnen maximal 80 km/h fahren, müssen die Geschwindigkeit jedoch den Straßen- und Witterungsverhältnissen anpassen. Insbesondere im Baustellenbereich ist äußerste Vorsicht auf Grund von abrupten Bremsvorgängen geboten. So sind die Bestimmungen in Bezug auf den Sicherheitsabstand auf der Autobahn besonders streng.
Nicht nur für Lkw-Fahrer gilt hier die Regel, dem Vordermann lieber etwas mehr Abstand zu gewähren als eine zu geringe Distanz zu wählen.
Abstandsmessung: Bußgeld und Messverfahren
Damit einem Autofahrer überhaupt eine Missachtung des Sicherheitsabstandes vorgeworfen werden kann, muss das Fehlverhalten nachgewiesen werden und eine sogenannte Abstandsmessung vorliegen. Um feststellen zu können, dass der rechtmäßige Abstand nicht eingehalten wurde, hat die Polizei folgende Mittel:
- Optische Abstandsmessung/Lasermessung
Bei dieser Methode misst die Polizei von vorne den Sicherheitsabstand von Auto zu Auto, also den Zwischenraum zweier Fahrzeuge, mit einer Laserpistole.
- Abstandsmessung mit mobiler Videoüberwachung
Bei dieser Methode werden sensible Geräte in zivilen Polizeifahrzeugen eingebaut, die vor allem auf Autobahnen unterwegs sind. Das macht eine lange Videoüberwachung möglich und einen Videobeweis für den Sicherheitsabstand auf der Autobahn möglich.
- Abstandsmessung mit stationärer Videoüberwachung
Bei dieser Methode werden stationäre Videogeräte zumeist an Autobahnbrücken in entsprechenden Gebäuden montiert (24 Stunden-Videoüberwachung von Fern- und Nahbereich, zusätzliches Blitzgerät zur Identifizierung).
Toleranzbereich bei nicht eingehaltenem Abstand
Der Bußgeldkatalog Abstand gewährleistet laut StVO einen gewissen Toleranzabzug bei der Feststellung eines Verstoßes gegen den einzuhaltenden Mindestabstand. Und zwar erfolgt dieser Toleranzabzug meist automatisch über das entsprechende Messgerät oder aber der Kontrollbeamte korrigiert manuell den Abstandswert entsprechend nach unten.
Damit sollen eventuelle Messfehler ausgeglichen werden, die schnell und einfach entstehen können – sei es bedingt durch eine fehlerhafte Technik oder durch manuelle Bedienungsfehler. Jedoch ist anzumerken, dass bei genauen Messmethoden zur Feststellung eines Abstandsverstoßes und dem damit verbundenen Bußgeld „Abstand“, wie zum Beispiel bei der recht präzisen Wegstrecken-Zeit-Berechnung, ein Toleranzabzug nicht zwangsläufig erforderlich ist und demnach auch nicht immer in Kraft tritt.
Abstand selbst berechnen: Faustregeln zur Abstandsmessung
Da das Nichtbeachten vom einzuhaltenden Mindestabstand ein hohes Unfallrisiko in sich birgt, sollte jeder Verkehrsteilnehmer Kenntnis über die gesetzlich festgelegten Abstandsbestimmungen und vorgeschriebenen Abstände besitzen und die Abstandsvorgaben auch einhalten. Jeder Autofahrer kann mit Einberechnung der Geschwindigkeit den erforderlichen Mindestabstand und die jeweilige Entfernung zum vorausfahrenden Auto selbst errechnen.
Mit den folgenden Faustregeln können Autofahrer insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen schnell und einfach herausfinden, wie dicht sie an den Vordermann auffahren dürfen, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Denn der Sicherheitsabstand beim Auto zwischen zwei Fahrzeugen muss stets eine ausreichende Reaktionszeit und einen ausreichenden Bremsweg ermöglichen.
- Faustregel 1:
Mindestabstand ist gleich halber Tachowert (Beispiel: bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h ist ein Sicherheitsabstand von 25 Metern ideal)
- Faustregel 2:
als Orientierungshilfe für den halben Tachowert können Leitpfosten am Fahrbahnrand dienen, die einen Abstand von 50 Metern aufweisen
- Faustregel 3:
als Orientierungshilfe für den halben Tachowert können sich Autofahrer einen Punkt merken, den der vorausfahrende Pkw passiert hat und dann die Sekunden zählen bis sie selbst diesen Punkt erreicht haben (mind. 2-3 Sekunden)
- Faustregel 4:
innerorts sollte der Mindestabstand immer drei Pkw-Längen oder 15 Meter betragen (bei ungünstigen Sichtverhältnissen verdoppeln sich diese Werte auf sechs Autolängen beziehungsweise 30 Meter Abstand)
Aktuelle Bußgeldtabelle: Abstandsdelikt
Die folgende Übersicht ist ein Auszug der aktuellen Bußgeldtabelle und spiegelt das derzeitige Strafmaß bei einem Abstandsdelikt wieder. Explizite Sanktionen hinsichtlich eines anderen Geschwindigkeitsbereiches können Sie den obigen Tabellen und dem Bußgeldrechner entnehmen.
Zu geringer Abstand bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h/Abstand weniger als
- 5/10 des halben Tachowertes → 1 Punkt → 75 Euro
- 4/10 halben Tachowertes → 1 Punkt → 100 Euro
- 3/10 des halben Tachowertes → 1 Punkt → 160 Euro → (bei mehr als 100 km/h: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot)
- 2/10 des halben Tachowertes → 1 Punkte → 240 Euro → (bei mehr als 100 km/h: 240 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot)
- 1/10 des halben Tachowertes → 1 Punkte → 320 Euro → (bei mehr als 100 km/h: 320 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot)
Bremswegberechnung
Im Zusammenhang mit dem Thema Abstandsmessung und dem resultierenden Bußgeld „Abstand“ steht auch immer die Berechnung des Bremsweges, denn es muss stets ein Sicherheitsabstand gewählt werden, der den Bremsweg mit einkalkuliert. Dieser beschreibt den Weg in Metern, der von Beginn des Bremsvorgangs bis hin zum Anhalten des Fahrzeugs zurückgelegt wird.
Formel zur Berechnung des Bremsweges:
(Geschwindigkeit in km/h : 10) x (Geschwindigkeit in km/h : 10) = Bremsweg (m)
Beispiele für einen normalen Bremsvorgang:
- Bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h beträgt der Bremsweg 4 Meter.
- Bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h beträgt der Bremsweg 16 Meter.
- Bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h beträgt der Bremsweg 36 Meter.
- Bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h beträgt der Bremsweg 64 Meter.
- Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h beträgt der Bremsweg 100 Meter.
Bei einer Gefahrenbremsung oder auch Vollbremsung reduziert sich der Bremsweg um die Hälfte, dass heißt bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h beträgt der Bremsweg dann 2 Meter.
Die Formel gibt keinen exakten Wert für den Bremsweg wieder, denn Faktoren wie der Zustand des Straßenbelags und des Autos sowie die Stärke der Bremsung spielen ebenfalls eine Rolle und werden in dieser Formel nicht berücksichtigt.
Assistenzsysteme für den Mindestabstand
Mittlerweile besitzen viele Neuwagen Assistenzsysteme in ihrer Ausstattung, die das Fahren sicherer machen, das Risiko für ein Bußgeld zum Abstand reduzieren und automatisch eine Abstandsmessung vornehmen. So wird die Gefahr von Auffahrunfällen minimiert. Durch Sensoren wird der Abstand zum vorausfahrenden Kfz erkannt und gegebenenfalls korrigiert. Experten sind sich sicher, dass derartige Abstandswarnsysteme sehr wirksam sind und Auffahrunfälle dadurch maßgeblich minimiert werden.
Laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) können solche Systeme bis zu 20 Prozent aller Auffahrunfälle verhindern, so dass es nicht verwundert, dass seit 2013 für alle LKWs solche bremsunterstützenden Geräte verpflichtend sind.
Denn diese Systeme besitzen eine effektive Funktion, indem sensible Sensoren die drohende Gefahr automatisch erkennen, sobald der erforderliche Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten wird. Dann drosselt das Assistenzsystem die Geschwindigkeit – in extremen Fällen wird sogar eine Vollbremsung eingeleitet, die einen Aufprall verhindern oder zumindest abschwächen kann.
Abstandsverstoß: Umgang mit Dränglern
Leider gibt es trotz Aufklärung und gesetzlichen Bestimmungen immer wieder Autofahrer, die sich durch rücksichtsloses Fahrverhalten aufmerksam machen und viel zu dicht an das vorausfahrende Fahrzeug auffahren. Dieses Drängeln macht den Vordermann in der Regel nicht nur sehr nervös, sondern setzt ihn auch massiv unter Druck und kann dadurch Fehlverhalten provozieren.
Gerade auf der Autobahn steigt durch skrupellose Drängler das Unfallrisiko und ist als schwerwiegendes Verkehrsdelikt mit umfangreichen Sanktionen verbunden. Ein Bußgeldbescheid landet hundertprozentig im Briefkasten des Verkehrssünders – in vielen Fällen entstehen zudem neben dem Bußgeld „Abstand“ zusätzlich Punkte und ein vorübergehendes Fahrverbot.
Doch selbst das schreckt viele Autofahrer nicht davon ab, den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu missachten. Häufig betätigen Drängler dann auch zusätzlich die Lichthupe, die andere Verkehrsteilnehmer blenden und verunsichern kann.
Ebenso häufig setzen Drängler auch gerne den linken Fahrtrichtungsanzeiger ein, um den Vordermann zu signalisieren, dass dieser die Fahrspur frei machen soll. All dieses Verhalten ist gesetzeswidrig, da es die anderen Verkehrsteilnehmer nötigt und damit auch gefährdet.
Verkehrsteilnehmer, die sich von Dränglern genötigt fühlen und sich selbst an die StVO halten – beispielsweise nicht extrem langsam fahren oder den Verkehr behindern – ist anzuraten, diese anzuzeigen. Wer Opfer von Dränglern wird, sollte unbedingt Ruhe bewahren und sich nicht unter Druck setzen lassen.
Um andere Autofahrer nicht zu gefährden, darf in einem solchem Fall keinesfalls spontan die Spur gewechselt werden, damit der Raser freie Fahrt hat. Stattdessen sollten sich Autofahrer ruhig und souverän verhalten, das Kennzeichen merken und die Polizei kontaktieren, um Anzeige zu erstatten.
Fazit: Fehlender Sicherheitsabstand provoziert Unfälle
Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen zählt zu nahes Auffahren zu einer der häufigsten Unfallursachen. Laut einer Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes wurden im Jahr 2010 etwa 42.000 Unfälle verzeichnet, die aufgrund von mangelnden Sicherheitsabstand hervorgegangen sind.
Das entspricht ca. 12 Prozent aller Unfälle. Auffällig bei dieser Statistik: 80 Prozent der Unfallverursacher sind Männer, die ihre fahrtechnischen Fähigkeiten größtenteils überschätzen. Interessant ist zudem, dass die meisten Auffahrunfälle auf freien Strecken passieren, das heißt, keine Kreuzungen oder Einmündungen stören den Verkehrsfluss.
Autofahrer sollten sich stets darüber im Klaren sein, dass selbst Fahrexperten bei Unterschreitung des Mindestabstandes nicht in der Lage sind, rechtzeitig zum Stehen zu kommen, da der Bremsweg einfach zu gering ausfällt.
Schon bei einem Abstand von weniger als 15 Metern, lässt sich im Zweifelsfall ein Auffahrunfall nicht mehr vermeiden. Deshalb ist es immens wichtig, sich an den vorgegebenen Sicherheitsabstand zu halten – sowohl innerhalb von geschlossenen Ortschaften, als auch außerhalb von geschlossenen Ortschaften, damit Ihnen ausreichend Zeit bleibt, um zu bremsen und einen Aufprall zu vermeiden.
Durch rücksichtsvolles und defensives Fahrverhalten verhindern Sie nicht nur eine Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich Ihnen, sondern sparen sich ein Bußgeld, Punkte in der Verkehrssünderdatei und laufen auch nicht Gefahr, Ihren Führerschein zeitweise zu verlieren. Zusammengefasst weist der Bußgeldkatalog „Abstand“ für alle Autofahrer auf folgendes, korrektes Fahrverhalten hinsichtlich der Abstandsbestimmungen hin:
- Der Sicherheitsabstand muss immer eingehalten werden, auch der seitliche Abstand zum Fahrbahnrand
- Der Abstand zum Vordermann sollte immer so groß sein, dass auch bei einer plötzlichen Vollbremsung des vorausfahrenden Kfz keine Gefahr besteht
- Der Sicherheitsabstand muss den äußeren Faktoren, wie den Witterungsbedingungen angepasst werden, ebenso wie die Geschwindigkeit (bei schlechten Sichtverhältnissen heißt das: Sicherheitsabstand erhöhen, Geschwindigkeit drosseln)
- Der Sicherheitsabstand muss stets so gewählt werden, dass der Anhalteweg korrekt ausgeführt werden kann, (der Anhalteweg setzt sich aus dem Bremsweg und der Reaktionszeit zusammen)
Wer sich als Autofahrer an diese Abstandsbestimmungen hält, braucht keine Sanktionen zu befürchten und trägt einen wichtigen Teil zur Verkehrssicherheit bei. Sind Sie dennoch bei einer Missachtung der Abstandsregeln erwischt worden, klärt Sie der aktuelle Bußgeldrechner über das zu erwartende Strafmaß aus.
Welcher Abstand gilt für nachfolgende Radfahrer auf einem auf dem Fußweg separat gekennzeichneten Radweg?
Hinter mir fuhren offensichtlich mit einer Affengeschwindigkeit zwei sehr kräftige Kerle, die ich gar nicht bemerkt habe und die dann gestürzt sind, weil Sie nicht schnell genug bremsen konnten. In der Großstadt Berlin gibt es sehr ungünstige Radwege .Die werden zugeparkt, da läuft eine Rollatoromi mit angebundenem Hündchen zickzack, da gibt es Ausfahrten usw. Ich fahre an brisanten Stellen Schrittgeschwindigkeit und schaffe es immer zu bremsen. Allerdings achte ich auch darauf, das das Rad voll verkehrstüchtig ist. Jetzt haben sich die Kerle auf den Arsch gesetzt und ich soll Schuld sein. Hat hier einer einen Tipp. Ich möchte das Strafverfahren alleine stemmen.
Hallo pilz,
dazu sagt die StVO: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“ Das gilt auch für Fahrräder. Eine konkrete Angabe, etwa wie viele Meter dieser Abstand betragen muss, gibt es nicht.
– Die Redaktion
Hallo zusammen,
Sie schreiben oben, dass der Abstand zwischen zwei Leitpfosten 50 m beträgt… ist dies generell der Fall?
Ich arbeite in einer Spedition und nehme mir als ungefähren Richtwert von 50 m immer drei hintereinanderstehende Sattelzüge. Wenn ich mir die Pfostenabstände auf diversen Bundesstraßen so ansehe, passen da aber nie und nimmer 3 Sattelzüge dazwischen.
Gruß
Hallo,
ich habe eine Frage:
Und zwar bin ich noch in der Probezeit. Wurde vor einem halben Jahr geblitzt und musste an einem Aufbauseminar teilnehmen, die Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert.
Jetzt gerade habe ich einen Brief bekommen, der besagt, dass ich den Abstand nicht eingehalten habe.
Geschwindigkeit von 114 km/h, 19m zum Fahrzeug vor mir. Das war bei einem Überholvorgang, möchte mich da aber auch nicht rausreden.
Ich weiß, dass ich damit zu rechnen habe, eine Empfehlung für eine Verkehrspsychologische Beratung zu bekommen. Was wäre, wenn nun noch ein A-Verstoß kommen würde? Noch bevor ich die Beratung gemacht hätte, oder die Frist dafür abgelaufen wäre?
Nur aus Interesse, da ich mir gerade unendlich Gedanken mache.
Liebe Grüße
Hallo Marie,
der 3. A-Verstoß in der Probezeit führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
– Die Redaktion
Mir wird von der Landespolizeidirektion Tirol vorgeworfen, dass ich mit 81 km/h mit meinem Wohnwagengespann auf der BAB 12 26m hinter einem Sattel-Kfz herfuhr. Das ganze wurde auf meinen Einspruch hin mit einem Video-Ausdruck dokumentiert. Der Fahrer in meinem Kfz mit Wohnanhänger ist nicht zu erkennen, doch bin ich gefahren.
Meine Frage, wieso sind 26m Abstand strafbar? 5/10 des halben Tachoabstandes sind 20,25m, bzw. die Hälfte der Fahrstrecke in 2 Sekunden ist 22,5m.
(Selbst erinnern kann ich mich an einen derartigen Vorgang am 17.04.2016 nicht!)
Hallo,
wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie haben die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden.
– Die Redaktion
Wie bitte soll ich ein Auto Überhohlen können wenn ich dem nicht zunahe kommen darf.
Hallo Michael,
bei einem Überholvorgang ist auch auf den richtigen Seitenabstand zum anderen Fahrzeug zu achten, das überholt werden soll. Dieser vorgeschriebene Abstand ist abhängig von der jeweiligen Situation.
– Die Redaktion
Hallo,
ich habe ein Frage.
Was können für Strafen kommen?
Mein Vater wurde vor kurzem gemessen mit LKW (über 20t Auflieger) und das ist zum zweiten mal passiert und jedes mal das selbe. Irgendeiner mit seinem PKW fährt in den Abstand ein und kurz danach kommt die Messung, das kommt mir schon komisch vor aber na ja. Das ganze war immer auf der Autobahn mit ca. 90 km/h Abstand weiß ich nicht und würde gerne wie alle Abstände die Strafen wissen. Mein Vater ist die ganze Woche durcheinander deswegen.
Also es ist eine Wiederholungstat, zum zweiten mal mit zu wenig Abstand.
Wie gesagt ich will gerne die ganzen Strafen wissen für zu geringen Abstand. Habe überall gesucht und nie was gefunden zum Wiederholungstat Abstand mit LKW. Deshalb frage ich jetzt hier.
MfG
Pascal
Hallo Pascal,
das Bußgeld sollte 80 Euro betragen und es wird ein Punkt vergeben. Eine spezielle Wiederholungstäterregel ist uns in diesem Zusammenhang allerdings nicht bekannt. Bei mehrmaligen Verstößen kann aber durchaus Beharrlichkeit vorgeworfen werden. In dem von Ihnen beschrieben Fall, erscheint das allerdings als unwahrscheinlich. Bedenken Sie, dass es stets die Möglichkeit zum Einspruch gibt. Im Zweifel sollten Sie sich von einem erfahrenen Verkehrsanwalt beraten lassen.
– Die Redaktion
Wann werden endlich die Linkspenner (Verkehrsteilnehmer, die das Rechtsfahrgebot nicht achten und Verursacher für dichtes Auffahren sind) zur Rechenschaft gezogen?
Hallo anonymus,
es gibt ein Rechtsfahrgebot in Deutschland. Wer dieses missachtet und dadurch eine Gefährdung verursacht, kann ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg erhalten. Ebenfalls gilt ein Mindestabstand, der zwingend einzuhalten ist.
– Die Redaktion
Hallo anonymus,
im Fernsehen sah ich vor einiger Zeit einen Beitrag über Verkehrsrowdys.
Da haben die Polizisten einen Linksfahrer aufgezeichnet, der von zwei anderen Autofahrern rechts überholt wurde.
Sie habe die Rechtsüberholer fahren lassen und den Linksfahrer angehalten und zu 80 € verdonnert.
Auf die Frage, ob er nicht gemerkt hätte, dass er zweimal rechts überholt wurde, sagte er nach kurzem Nachdenken: „Nein.“
Ich denke die Polizei lernt langsam dazu.
Beste Grüße
Detlev
Hallo,
Ich wurde mit 123kmh und 20m Abstand gemessen und kann mich noch sehr gut daran erinnern das kurz vor der Messung mein Vordermann extrem langsamer wurde!Ich bin vom Gas und sah in diesem Moment die Messgeräte!Lohnt es sich Einspruch einzulegen? Meiner Meinung nach trifft mich keine Schuld!Mfg
Hallo Andreas,
einen Einspruch können Sie jederzeit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheides einlegen. Über die Erfolgsaussichten kann Ihnen hier nichts gesagt werden, da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen. Suchen Sie den Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht.
– Die Redaktion
Hallo Andreas,
20 Meter ist schon extrem. Bei 120 km/h sind 60 Meter Vorschrift. Als Physiker kann ich Dir vorrechnen, dass Du ab 30 Meter Abstand keine Chance mehr hättest, bei einer Vollbremsung bis zum Stand des Vordermannes den Auffahrunfall mit ca. 30 km/h Aufprallgeschwindigkeit zu vermeiden.
Bei meiner ersten Kamerafahrt 1996 hatte ich einen ähnlichen Fall. Erst bei Sichtung dieses ersten Videos erkannte ich eine ähnliche Situation.
Mein Vordermann hatte wohl eine Polizeimessung auf der Brücke vor ihm erkannt und bremste. Ich war deshalb etwas zu dicht aufgekommen. Auf der Brücke konnte man erkennen, wie einer der Polizisten auf mich deutete und seinem Kollegen auf die Schulter klopfte.
Der erste Polizist hatte sich wohl verschätzt. Die Auswertung meiner Videoaufzeichnung ergab entsprechend keine wesentliche Unterschreitung des Sicherheitsabstandes. Eine Anzeige erhielt ich entsprechend auch nicht.
Die Videoauswertung ist einfach: Halber Tachowert ist immer 1,8 Sekunden. Egal ob man 2, 20, 200 oder 2000 km/h fährt. Bei 25 Bildern pro Sekunde wären das 45 Einzelbilder, die vergehen müssen, bevor Du dieselbe Stelle (Brücke, Verkehrsschild, Fahrbahnmarkierung, Strauch, Gullydeckel, …) passierst.
Freundliche Grüße
Detlev