FAQ: Abstandskontrolle
Bei der Abstandskontrolle handelt es sich um eine Maßnahme der Verkehrsüberwachung. Die Beamten überprüfen dabei, ob die Verkehrsteilnehmer die gesetzlichen Vorgaben zum Abstand einhalten und dokumentieren etwaige Verstöße, damit diese sanktioniert werden können.
Meist wird eine Abstandskontrolle auf der Autobahn mithilfe spezieller Messgeräte – gemeinhin als Blitzer bezeichnet – durchgeführt. Die Abstandsmessung ist dabei von Brücken oder mithilfe von ProVida-Fahrzeugen durchgeführt.
Welche Sanktionen für eine Abstandsunterschreitung drohen, hängt von deren Ausmaß und der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Daher kann die Geldbuße zwischen 25 und 400 Euro liegen. Darüber hinaus sieht der Bußgeldkatalog ggf. auch Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote vor. Informationen zu den konkreten Sanktionen bietet diese Tabelle.
Bußgeldtabelle: Abstandsunterschreitung mit dem Pkw
Bußgeldrechner: Abstandsunterschreitung mit dem Pkw
Inhaltsverzeichnis
Wie lässt sich die Einhaltung des Sicherheitsabstandes kontrollieren?
Um sicherzustellen, dass Fahrzeuge im Ernstfall noch rechtzeitig anhalten können und sich kein fataler Auffahrunfall ereignet, verlangt der Gesetzgeber die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern. Wie groß dieser ausfallen muss, hängt dabei vor allem von der Geschwindigkeit ab, mit der das jeweilige Fahrzeug unterwegs ist. Für Pkw gelten dabei üblicherweise folgende Vorgaben:
- Innerorts: Strecke die innerhalb 1 Sekunde zurückgelegt wird (Faustregel: 3 Fahrzeuglängen)
- Außerorts: Strecke die innerhalb von 2 Sekunden zurückgelegt wird (Faustregel: Halber Tachowert)
Ob der Mindestabstand eingehalten wird, kontrollieren die Beamten der Polizei im Zuge der Verkehrsüberwachung. Die Abstandskontrolle soll dabei auch für die Einhaltung des Sicherheitsabstandes sensibilisieren. Doch wie lässt sich die Distanz zwischen zwei Fahrzeugen überhaupt ermitteln?
Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten und Messverfahren, um eine Abstandskontrolle bei Pkw und Lkw durchzuführen. Am besten eignen sich dafür Autobahnen, denn diese zeichnen sich üblicherweise durch gerade und gut einsehbare Fahrbahnen aus.
So setzt die Polizei dort etwa die Brückenabstandsmessung ein, für die zum Beispiel Videoabstandsmessanlage (VAMA) oder das Verkehrskontrollsystem (VKS) verwendet werden. Durch Kontroll- und Messpunkte auf der Fahrbahn lässt sich der Abstand im erstellten Video ermitteln. Eine weitere Kamera fertigt zudem eine Aufnahme von Kennzeichen und Fahrer an, um den Verkehrssünder später zu identifizieren.
Darüber hinaus ist eine Abstandskontrolle auch mithilfe eines ProVida-Fahrzeugs möglich. Diese Kfz sind mit einem Videonachfahrsystem ausgestattet, welches sowohl eine Geschwindigkeits- als auch eine Abstandsmessung ermöglicht. Auch in diesem Fall wird eine Videoaufnahme erstellt.
Steht kein spezielles Messgerät zur Verfügung, können die Beamten der Polizei die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes auch schätzen. Da es sich hierbei allerdings nicht um ein standardisiertes Messverfahren handelt, gelten die Werte als wenig aussagekräftig.
Wichtig! Da bei Messgeräten grundsätzlich immer Ungenauigkeiten auftreten können, sieht der Gesetzgeber bei der Verwertung entsprechender Ergebnisse den Abzug einer Toleranz vor. Wie hoch diese ausfällt, kann je nach Messverfahren und Messgerät variieren.
Abstandskontrolle beim Lkw: Gelten besondere Vorgaben?
Für unser alltägliches Leben ist der Warentransport mit Lkw unerlässlich, gleichzeitig können die schwergewichtigen Kfz aber auch eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Um das Risiko für schwere Unfälle zu reduzieren, schreibt der Gesetzgeber für diese Fahrzeuge mitunter besondere Vorschriften vor. So heißt es unter § 4 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.
Demnach drohen Sanktionen bei einer Abstandskontrolle, wenn auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h die Distanz zwischen einem Lkw oder Bis und dem nächsten Fahrzeug nicht mindestens 50 m beträgt. Aus dieser besonderen Vorschrift ergeben sich spezielle Bußgelder, die nur für die Fahrer von Bussen und Lkw bei einer Abstandskontrolle drohen können. Nachfolgend finden Sie dazu einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog:
TBNR | Tatbestand | Bußgeld (€) | Punkte |
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104636 | Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) oder des Kraftomnibusses bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | 80 | 1 |
104642 | Sie hielten als Führer des kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. | 120 | 1 |