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Gefährliche Güter und die ADR-Richtlinie
Was ist eigentlich das ADR? Und warum ist es für den Umgang mit gefährlichen Gütern so wichtig? Gefahrgut darf nur unter bestimmten Vorkehrungen gehandhabt werden.
Gesetzlich wurden diese Bedingungen, sowohl für Deutschland als auch für die anderen Staaten der Europäischen Union, durch ein Abkommen festgelegt.
Dieses Abkommen ist als Vorschrift für den Transport von Gefahrengut auf der Straße sowie der dazu notwendigen Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung anzusehen. In den einzelnen Ländern wird es in den jeweiligen Gefahrgutverordnungen umgesetzt. Welche Bedeutung diese Richtlinie hat, was eine ADR-Bescheinigung ist und wer eine ADR-Prüfung ablegen muss, beleuchtet der nachfolgende Ratgeber näher.
FAQ: ADR-Transporte
Hierbei handelt es sich um die Abkürzung für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“, ein europäisches Abkommen für den Gefahrguttransport auf der Straße.
Das Abkommen umfasst unter anderem Bestimmungen zur Ladungssicherung von gefährlichen Gütern und das richtige Verhalten bei einem Gefahrgutunfall.
Welche Voraussetzungen der Gesetzgeber laut ADR bei Gefahrgut definiert, erfahren Sie hier.
ADR – Eine kurze Definition
Was heißt ADR nun genau? Die Abkürzung steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“ was übersetzt als „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ bekannt ist. Umgangssprachlich und auch vom Gesetzgeber wird jedoch fast immer die Abkürzung ADR verwendet.
Und was bedeutet ADR in Bezug auf einen Gefahrguttransport? Die Bestimmungen im ADR sind als Gesetz anzusehen und somit für alle an einem solchen Transport Beteiligten verpflichtend einzuhalten. Darüber hinaus ist das ADR auch von Bedeutung, wenn es darum geht, wie Verstöße oder die Missachtung der Vorschriften sanktioniert werden.
Gefahrgutvorschriften, wie die ehemalige Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) und jetzt die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSEB), übertragen diese Regelung auf die nationale Ebene in Deutschland. Somit gehört die GGVSEB (und früher die GGVS) zum ADR.
Beschlossen wurde das ADR-Abkommen bereits 1957, in Kraft getreten ist es allerdings erst 1968. Heute haben alle Mitgliedstaaten der EU dieses unterzeichnet. Durch eine EU-Verordnung ist es daher auch in all diesen Staaten rechtsgültig. Neben den EU-Mitgliedsstaaten haben sich auch weitere europäische Länder in Bezug auf den Umgang mit Gefahrgut dem ADR angeschlossen.
Alle zwei Jahre werden beim ADR die fürs Gefahrgut geltenden Vorschriften auf den technisch und juristisch neuesten Stand gebracht. In der Regel orientieren sich diese Anpassungen an den Empfehlungen der UN sowie an den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Was beinhaltet das ADR?
Das ADR-Abkommen besteht aus zehn Teilen, welche sich jeweils mit verschiedenen Aspekten beschäftigen. So regelt das ADR verschiedene Themen im Umgang mit gefährlichen Gütern. Die zu transportierenden Waren werden in verschiedene Gefahrgutklassen eingestuft und die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen definiert. Auch die Menge und die Art, wie diese Güter zu befördern sind, wird hier festgelegt.
In den genannten Abschnitten befinden sich Tabellen, die eine Einstufung ermöglichen und nach denen Unternehmer und Fahrer die ADR-Punkte berechnen können.
Weitere Abschnitte beschäftigen sich mit der Kennzeichnung, auch Bezettelung genannt, der Dokumentation, der Notwendigkeit vom ADR-Beförderungspapier und den nötigen schriftliche Weisungen bei einem Gefahrguttransport.
Bezüglich der Verpackung von gefährlichen Gütern bestimmt das ADR, wie der Bau und die Prüfvorschriften von Behältern, Tanks und Fahrzeugen aussehen müssen, damit diese für einen Gefahrguttransport zugelassen werden. Eine ADR-Zulassung ist für all diese Behältnisse und Transportmittel zwingend notwendig, wenn nicht freigestellte gefährliche Güter oder bestimmte Mengen dieser befördert werden sollen. Ein ADR-Tank unterliegt demnach weitaus strengeren Vorgaben als ein herkömmlicher.
Des Weiteren befassen sich Abschnitte mit den Vorgaben zu Gefahrguttransporten, die auf mehreren Transportwegen (Straße, Schien und Schiff oder Flugzeug) durchgeführt werden.
Aufbau vom ADR
Die genaue Aufteilung vom ADR sieht wie folgt aus:
- Band I – Übereinkommen (Art. 1–17)
- Anlage A Vorschriften über die gefährlichen Stoffe und Gegenstände
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- Teil 2 Definition der Gefahrgutklasse
- Teil 3 Verzeichnis über gefährliche Güter sowie Sondervorschriften, Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackter gefährlicher Gütern
- Band II – Anlage A Fortsetzung
- Teil 4 Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, Tanks
- Teil 5 Versandvorschriften
- Teil 6 Bau- sowie Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks
- Teil 7 Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung
- Anlage B Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung
- Teil 8 Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation
- Teil 9 Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge
Das ADR folgt bei der Klassifizierung von Gefahrgut der allgemeinen Einteilung von gefährlichen Stoffen laut den Vereinten Nationen, definiert diese jedoch genauer, damit ein sicherer Transport dieser gewährleistet werden kann. So unterteilen sich die ADR-Gefahrgutklassen ebenfalls in neun Klassen und erstellt für jede spezifische Transport- sowie Verpackungsvorschriften.
Anforderungen an Beteiligte an einem Gefahrguttransport
Beteiligte Personen an einem Gefahrguttransport müssen, wie auch die Fahrzeuge und die Behälter, bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie einen solchen durchführen dürfen.
Ein Unternehmen, das gefährliche Güter verpackt, befördert, umschlägt oder in sonstiger Funktion am Transport beteiligt ist, hat sowohl einen Gefahrgutbeauftragten zu stellen als auch eine beauftragte Person für Gefahrgut zu benennen.
Ersterer ist für die sichere Durchführung des Transports verantwortlich, letztere ist weisungsbefugt und für die Einhaltung jeglicher Gefahrgutvorschriften sowie für das Einholen aller Genehmigungen zuständig.
Zudem muss eine beauftragte Person auch sicherstellen, dass alle beteiligten Mitarbeiter sowie die Fahrer wie vorgeschrieben geschult sind. Der Gefahrgutbeauftragte, eine beauftragte Person sowie der Fahrer eines Gefahrguttransportes haben jeweils eine ADR-Ausbildung zu durchlaufen und diese erfolgreich abschließen. Ohne ADR-Prüfung darf nicht mit gefährlichen Gütern umgegangen werden.
Dieses dient für den Fahrer als Nachweis, dass er berechtigt ist, einen Gefahrguttransport zu fahren und die notwendigen Kenntnisse besitzt.
In der ADR-Schulung wird den beteiligten Personen auch vermittelt, dass bei einem Gefahrguttransport immer die notwendige ADR-Ausrüstung vorhanden sein muss. Je nach Gefahrgutklasse, hat laut ADR eine spezielle Ausstattung vorzuliegen. Die beauftragte Person für Gefahrgut teilt dies in schriftlichen Weisungen mit.