ADR-Auffrischung für die Sicherheit bei Gefahrguttransporten
Wollen Sie als Berufskraftfahrer Gefahrgut transportieren, müssen Sie eine entsprechende Erlaubnis dafür besitzen.
Durch die Teilnahme an einer Schulung, kann der ADR-Schein erworben werden. Er besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren. Soll die Erlaubnis verlängert werden, müssen Betroffene im fünften Jahr einen ADR-Auffrischungskurs besuchen.
Das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route), kurz ADR dient als gesetzlicher Rahmen. Was einen ADR-Auffrischungskurs ausmacht und welche Kosten auf die Teilnehmer zukommen, wird im nachstehenden Artikel näher betrachtet.
FAQ: ADR-Auffrischungskurs
Der ADR-Schein ist grundsätzlich 5 Jahre lang gültig. Wird die Berechtigung darüber hinaus benötigt, muss im 5. Jahr eine Auffrischung erfolgen.
Werden die Kenntnisse nicht rechtzeitig erneuert, erlischt die Berechtigung zum Führen von Gefahrguttransporten.
Für den ADR-Auffrischungskurs liegen die Kosten üblicherweise zwischen 175 und 205 Euro. Zusätzlich dazu fällt außerdem eine Prüfungsgebühr an.
Inhaltsverzeichnis
An wen richtet sich ein Auffrischungskurs?
Die Teilnahme an einer Gefahrgutschulung, also an einem ADR-Kurs, ist für alle Berufskraftfahrer verpflichtend vorgeschrieben, wenn diese gefährliche Güter befördern wollen. Der Basiskurs muss von allen Fahrern durchlaufen und mit einer erfolgreichen Prüfung abgeschlossen werden.
Wie bereits erwähnt, ist der nach einer erfolgreich bestandenen Prüfung erteilte ADR-Schein für fünf Jahre gültig.
Versäumen Fahrer, rechtzeitig an einem ADR-Auffrischungskurs teilzunehmen, müssen sie den gesamten Basiskurs erneut machen.
Der für den Transport von Gefahrgut notwendige Auffrischungskurs richtet sich also an die Fahrer, dies sich im fünften Jahr der Gültigkeit ihres ADR-Scheins befinden.
Dieses Seminar ist weniger umfangreich als der Basiskurs und bringt somit auch niedrigere Kosten mit sich. Ein Auffrischungslehrgang kann auch bereits ein Jahr vor Ablauf der Gültigkeit des ADR-Scheins besucht werden.
Welche Themen werden im ADR-Auffrischungskurs behandelt
Der ADR-Kurs als Auffrischungskurs vermittelt alle technischen und rechtlichen Neuerungen, die innerhalb der fünf Jahre seit der letzten absolvierten Prüfung eingeführt wurden. In der Regel dauert das Seminar eineinhalb Tage und wird in Form von Unterrichtseinheiten von 45 Minuten abgehalten.
Der Inhalt der Kurse ist gleich, der Aufbau kann unterschiedlich gestaltet sein, richtet sich in der Regel jedoch nach dem gleichen Prinzip. So behandelt ein ADR-Auffrischungskurs üblicherweise folgende Bereiche in Bezug auf einen Gefahrguttransport:
- rechtliche Vorschriften sowie allgemeine Gefahreneigenschaften der Stoffe
- Neuerungen der Vorschriften, z. B. Änderungen bei der Kennzeichnung, Ladungssicherung usw.
- korrekte Dokumentation
- richtige Kennzeichnung
- Arten der Verpackung und dazugehörige Ladungssicherung
- Pflichten sowie Verantwortlichkeiten
- richtiges Verhalten bei einem Unfall
Die Prüfung, die zum Erhalt des ADR-Scheins notwendig ist, wird bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt.
Eine Prüfung für den ADR-Auffrischungskurs besteht aus Fragen, die sich direkt auf die ADR-Vorschriften und deren Aktualität beziehen.
Kursteilnehmer dürfen hier nur eine gewisse Anzahl der Fragen, in der Regel fünf, falsch beantworten. Ist die Prüfung erfolgreich bestanden, erhalten Fahrzeugführer den ADR-Schein, welcher nun erneut fünf Jahre gültig ist.
ADR-Auffrischungskurs: Mit diesen Kosten ist zu rechnen
Für einen ADR-Auffrischungskurs fallen neben den eigentlichen Kosten für die Kursteilnahme auch Prüfungsgebühren bei der IHK an. Aufgrund der verschiedenen Anbieter sowie der regionalen Regelungen der IHK, können sich die Preise je nach Region und Veranstalter unterscheiden.
Allerdings ist die Preisspanne hier nicht sonderlich groß. In der Regel ist mit Kosten zwischen 175 und 205 Euro für den eigentlichen Kurs und mit 45 bis 75 Euro Prüfungsgebühr zu rechnen.
Die Ausgaben für das Seminar umfassen die Teilnahmegebühr sowie das benötigte Kursmaterial.
Wie bei allen Gefahrgutschulungen sind auch bei einem ADR-Auffrischungskurs die Kosten durch den Teilnehmer zu tragen. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, diese zu übernehmen, viele tun dies oftmals dennoch.