ADR-Basiskurs: Für alle Gefahrgutklassen notwendig

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 13. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Der ADR-Basiskurs vermittelt Wissen über den Transport gefährlicher Güter.

ADR-Schein: Der Basiskurs ist unerlässlich

Der ADR-Basiskurs vermittelt Wissen über den Transport gefährlicher Güter.
Der ADR-Basiskurs vermittelt Wissen über den Transport gefährlicher Güter.

Für viele Berufskraftfahrer, die gefährliche Güter befördern, ist der Besitz eines sogenannten ADR-Scheins Pflicht. Ohne eine solche Erlaubnis dürfen sie Gefahrguttransporte, egal welcher Art, nicht fahren. Um einen solchen Schein zu erhalten, ist die Teilnahme an einem ADR-Basiskurs notwendig.

Dies ist im „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route – ADR) festgehalten. In diesem Abkommen sind darüber hinaus auch die Voraussetzungen definiert, unter denen ein Gefahrguttransport durchgeführt werden darf.

Warum ein ADR-Basiskurs eine dieser Voraussetzungen ist, was dieser genau beinhaltet und welche Kosten auf die Teilnehmer zukommen, behandelt der nachfolgende Artikel näher.

FAQ: ADR-Basiskurs

Was ist der ADR-Basiskurs?

Hierbei handelt es sich um eine Ausbildung für Berufskraftfahrer, die zum Führen eines Gefahrguttransportes berechtigt.

Wann reicht der Basiskurs nicht aus?

Handelt es sich bei den gefährlichen Gütern zum Beispiel um radioaktive oder explosive Stoffe, müssen die Kraftfahrer besondere Aufbaukurse absolvieren.

Wie teuer ist der Basiskurs der ADR?

Grundsätzliche variieren die Kosten für den ADR-Schein je nach Anbieter und Region. Sie sollten aber für den Basiskurs Ausgaben von rund 300 Euro einplanen.


Für wen ist ein ADR-Basiskurs wichtig?

Im Zusammenhang mit einem ADR-Basiskurs sind Fragen wie „Wer muss diesen absolvieren?“ oder „Ist ein ADR-Basiskurs Pflicht für alle Berufskraftfahrer?“ nicht selten. Grundsätzlich ist zu sagen, dass eine solche Schulung nur Fahrer betrifft, die gefährliche Güter befördern.

Für einen ADR-Schein muss der Basiskurs von allen Gefahrgutfahrern abgelegt werden.
Für einen ADR-Schein muss der Basiskurs von allen Gefahrgutfahrern abgelegt werden.

Von diesem müssen jedoch alle den ADR-Basiskurs durchlaufen, egal welche Art von Gefahrgut transportiert wird. Dieser Basiskurs ist eine Schulung zum richtigen Umgang mit diesen Gütern sowie zum Verhalten bei einem Unfall mit einem solchen Transport.

Für die Beförderung von Gütern der Klassen 1 und 7 (explosiv oder radioaktiv) sowie von gasförmigen oder flüssigen Stoffen müssen Fahrer zusätzlich einen Aufbaukurs besuchen, um einen ADR-Schein zu erhalten.

Die Teilnahme an einem ADR-Basiskurs ist eine der Voraussetzungen, einen Gefahrguttransport fahren zu dürfen. Der zu erwerbende Schein stellt sozusagen eine zusätzliche Fahrerlaubnis dar, die für einen Gefahrguttransport benötigt wird.

Ein ADR-Basiskurs und der erfolgreiche Abschluss von diesem durch eine Prüfung gelten als Nachweise, dass der Fahrer im Umgang mit gefährlichen Stoffen geschult wurde und die Befugnis hat, einen solchen Transport zu fahren. Der ADR-Schein in Form einer Scheckkarte ist bei jedem Transport mitzuführen.

Wie sieht ein ADR-Basiskurs aus?

In Deutschland bieten verschiedene Veranstalter Gefahrgutschulungen an. So kann ein ADR-Basiskurs bei der DEKRA, dem TÜV, regionalen Gefahrgutbüros oder auch bei LKW-Fahrschulen absolviert werden. Der Inhalt der Kurse ist gleich und der Aufbau meist ähnlich gestaltet.

Da an einem ADR-Basiskurs teilzunehmen, für Fahrer aller Gefahrgutklassen Pflicht ist, setzt er sich mit den allgemeinen Themen zum Gefahrguttransport auseinander.

In der Regel setzt sich das Seminar aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • allgemeine Vorschriften zum Gefahrguttransport
  • Gefahreigenschaften der jeweiligen Klassen
  • Informationen zur notwendigen Dokumentation
  • richtige Kennzeichnung und Bezettelung von Transporten
  • Arten der Beförderung und der Fahrzeuge
  • Ausrüstung
  • Durchführung des Transports
  • Verantwortung, Pflichten und Sanktionen
  • wichtige Maßnahmen bei Unfällen und Zwischenfällen

Prüfungsfragen für den ADR-Basiskurs – Beispiele

Um einen ADR-Basiskurs erfolgreich abschließen zu können, ist eine Prüfung bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) abzulegen. Bei einem ADR-Basiskurs besteht der Fragebogen aus 30 Prüfungsfragen, von denen maximal fünf falsch beantwortet werden dürfen.

In einer ADR-Basiskurs-Prüfung können auch Fragen zum Vorgehen bei einem Gefahrgutunfall vorkommen.
In einer ADR-Basiskurs-Prüfung können auch Fragen zum Vorgehen bei einem Gefahrgutunfall vorkommen.

Oftmals bieten Kursleiter in einem Basiskurs ADR-Testfragen an, um die Teilnehmer auf die Prüfung vorbereiten zu können. Hier gibt es sowohl allgemeine Fragen zum Gefahrgut als auch zu den Verhaltensweisen.

Für einen ADR-Basiskurs könnten Prüfungsfragen wie folgt aussehen:

  • Wie sieht ein Gefahrzettel aus, der einen flüssigen, brennbaren Stoff kennzeichnet?
  • Welche Stoffe beinhaltet Gefahrgutklasse 6?
  • Welche Stoffe gehören nicht in Gefahrgutklasse 4?

Diese Tests orientieren sich an den tatsächlichen Prüfungen und bieten so oft auch einen Ausblick auf die Art der zu erwartenden Fragen.

ADR-Basiskurs: Diese Kosten fallen an

Da verschiedene Veranstalter ADR-Basiskurse anbieten, können sich die Kosten regional unterscheiden. In der Regel umfassen die Preise das Seminar sowie Ausbildungsmaterialien.

 

Derzeit liegen die Ausgaben für einen Basiskurs zwischen 260 und 290 Euro.

Hinzu kommt die Prüfungsgebühr der IHK, welche bei einer ADR-Schulung zwischen 45 und 75 Euro liegt.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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