ADR-Schulung: Ohne diese kein Gefahrgutführerschein

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 16. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Eine ADR-Schulung müssen alle Berufskraftfahrer absolvieren, die gefährliche Güter fahren.

Gefahrgutschulung: Pflicht für jeden Fahrer von gefährlichen Gütern

Eine ADR-Schulung müssen alle Berufskraftfahrer absolvieren, die gefährliche Güter fahren.
Eine ADR-Schulung müssen alle Berufskraftfahrer absolvieren, die gefährliche Güter fahren.

Warum müssen LKW-Fahrer eigentlich an einer sogenannten ADR-Schulung teilnehmen? Was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff?

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route), kurz ADR, legt verpflichtend fest, dass Fahrer von Gefahrguttransporten eine spezielle Ausbildung absolvieren müssen.

Denn sollen in der EU und somit auch in Deutschland gefährliche Güter auf der Straße transportiert werden, bedarf es hierfür einer besonderen Genehmigung. Nicht nur der Transport an sich muss genehmigt werden, auch die Fahrer eines solchen müssen eine Erlaubnis besitzen. Dieser sogenannte ADR-Schein wird durch die Teilnahme an einem speziellen Kurs erworben – der ADR-Schulung.

Was solch eine Gefahrgutausbildung beinhaltet, wo diese absolviert werden kann und welche Kosten auf die Teilnehmer zukommen, beleuchtet der nachfolgende Ratgeber näher.

FAQ: ADR-Schulung

Wer muss eine ADR-Schulung besuchen?

Berufskraftfahrer, die gefährliche Güter transportieren wollen, müssen an einer entsprechenden Schulung teilnehmen. Offiziell wird die Grundausbildung als ADR-Basiskurs bezeichnet.

Welche Themen werden in der ADR-Schulung behandelt?

In den Kursen wird das notwendige Wissen für Gefahrguttransporte vermittelt. Um welche Themen es sich dabei im Einzelnen handelt, lesen Sie hier.

Wie teuer ist die Schulung?

Die Kosten für den ADR-Schein variieren regional und je nach Anbieter. Mitunter müssen Sie Ausgaben in Höhe von rund 300 Euro einplanen.

Wer muss eine ADR-Schulung absolvieren?

Alle Fahrer von Gefahrguttransporten sind verpflichtet, an einer Gefahrgutausbildung teilzunehmen. Hierbei spielt es zunächst keine Rolle, welche Art von Gefahrgut befördert werden soll. Diese allgemeine Schulung zum Gefahrgut sowie zum Umgang mit diesem wird als ADR-Basiskurs bezeichnet.

Fahrer, die explosive Güter der Klasse 1, radioaktive Güter der Klasse 7 sowie gasförmige oder flüssige Gefahrenstoffe per Tankwagen befördern wollen, müssen zusätzlich für den ADR-Schein eine spezielle Schulung, den Aufbaukurs, absolvieren.

Da der ADR-Schein für maximal fünf Jahr erteilt wird, ist für die Verlängerung der Erlaubnis die Teilnahme an einem Auffrischungskurs notwendig. Hier muss jedoch nicht die gesamte ADR-Schulung nochmals durchlaufen werden.

Vor einem Transport mit Gefahrgut steht eine Schulung, die den richtigen Umgang vermittelt.
Vor einem Transport mit Gefahrgut steht eine Schulung, die den richtigen Umgang vermittelt.

Unternehmen, die gefährliche Güter transportieren, melden den betreffenden Fahrer meist für diese Gefahrgutfahrerschulung an.

Zudem führen viele auch selbst zusätzlich eine Mitarbeiterschulung zum Gefahrgut durch. Darüber hinaus ist oft auch eine Schulung für die beauftragte Person in Sachen Gefahrgut damit verbunden.

Der ADR-Schein und dessen Ausbildung sind jedoch zwingend notwendig, wenn Mitarbeiter die Erlaubnis erhalten sollen, einen Gefahrgut­transport fahren zu dürfen. Die Teilnahme an einer ADR-Schulung ist somit eine Voraussetzung, diese Fahrerlaubnis zu erhalten.

Was beinhaltet eine ADR-Ausbildung?

Eine ADR-Schulung kann bei verschiedenen Anbietern durchgeführt werden. Sowohl der TÜV als auch die DEKRA, regionale Gefahrgutbüros oder spezielle LKW-Fahrschulen bieten diese Kurse an. Die Inhalte sind jedoch immer gleich und der Aufbau der Kurse ähnlich gestaltet.

Eine Schulung zum Gefahrgut unterrichtet die Teilnehmer über den korrekten Umgang mit gefährlichen Gütern sowie über das richtige Verhalten bei einem Unfall mit einem solchen Transport.

Wie bereits erwähnt, ist der Basiskurs einer ADR-Schulung Pflicht, wenn Sie Fahrer eines Gefahrguttransports sind. In der Regel setzt sich das Seminar aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • allgemeine Vorschriften zum Gefahrguttransport
  • Eigenschaften der einzelnen Gefahrenklassen
  • Dokumentation des Transports
  • Transporte richtig kennzeichnen (inkl. korrekter Bezettelung)
  • Beförderungsarten und-fahrzeuge
  • Notwendige Ausrüstungsgegenstände
  • Allgemeine Durchführung
  • Verantwortung, Pflichten und Sanktionen
  • Maßnahmen bei Unfällen und anderen Zwischenfällen
Bei einer ADR-Schulung sind die Prüfungsfragen auf den Umgang mit Gefahrgut und das Verhalten im Verkehr ausgelegt.
Bei einer ADR-Schulung sind die Prüfungsfragen auf den Umgang mit Gefahrgut und das Verhalten im Verkehr ausgelegt.

Fahrer, die an einen Aufbaukurs, wie zum Beispiel einer ADR-Klasse-7-Schulung, teilnehmen, werden zusätzlich zu den im Basiskurs behandelten Themen auch im Umgang mit speziellen Gefahrenstoffen geschult.

Die Fahrer erlangen so wichtige Kompetenzen in Bezug auch die richtige Handhabung von explosiven, radioaktiven, flüssigen oder gasförmigen Gefahrenstoffen.

Alle Kurse müssen mit einer Prüfung bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgeschlossen werden. Hierzu erhalten die Teilnehmer der Gefahrgutschulung 30 Prüfungsfragen, von denen maximal fünf falsch beantwortet sein dürfen.

ADR-Schulung: Welche Kosten sind hierfür zu erwarten?

In Deutschland bieten verschiedene Veranstalter Gefahrgutschulungen an. So kann eine ADR-Schulung bei der DEKRA, dem TÜV oder regionalen Anbietern absolviert werden. Die Kosten für einen ADR-Schein unterscheiden sich hier jedoch regional.

Die Kosten umfassen das Seminar sowie die Unterrichtsmaterialien. In der Regel liegen die Preise zwischen 260 und 290 Euro für einen Basiskurs. Die Kosten von Aufbaukursen bewegen sich zwischen 175 und 230 Euro. Auffrischungskurse kosten derzeit etwa 175 bis 205 Euro.

 

Zudem ist eine Prüfungsgebühr der IHK, zu entrichten, die etwa 45 bis 75 Euro beträgt.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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