Alkohol in der Probezeit: Null-Toleranz-Regelung

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 3. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Alkohol am Steuer? In der Probezeit tabu!

Alkohol in der Probezeit ist beim Autofahren nicht erlaubt.
Alkohol in der Probezeit ist beim Autofahren nicht erlaubt.

Seit 2007 steht es schwarz auf weiß im Gesetz: Für Autofahrer, für deren Führerschein noch die Probezeit gilt, ist Alkohol am Steuer verboten – ohne jede Ausnahme.

Wer die 0,0-Promille-Grenze für Alkohol in der Probezeit missachtet, zahlt nicht nur im Hinblick auf die verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen einen hohen Preis.

Der Betroffene stellt auch in besonderem Maße eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar: Einem Fahranfänger fehlt die langjährige Praxis, die ein erfahrener Autofahrer hat. Die größere Unsicherheit beim Fahren potenziert sich dann noch durch die Folgen des Alkoholkonsums.

Mit Alkohol in der Probezeit erwischt: Bußgeldrechner

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Bußgeldtabelle: Alkoholisiert Auto gefahren

Trunkenheitsfahrten in der Probezeit

TatbestandStrafe (€)Punkte
Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraft­fahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.2501
Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraft­fahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.2501
Sie haben vor Vollendung des 21. Lebens­jahres als Führer eines Kraft­fahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.2501
Sie haben vor Vollendung des 21. Lebens­jahres als Führer eines Kraft­fahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.2501

Trunkenheitsfahrten im Allgemeinen

Be­schrei­bungBuß­geldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze
... beim 1. Mal500 €21 MonatHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 MonateHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 MonateHier prüfen **
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)3Entzug der Fahr­erlaubnis, Geld- oder Freiheits­strafeHier prüfen **
Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 Promille3Entzug der Fahr­erlaubnis, Geld- oder Freiheits­strafeHier prüfen **

FAQ: Alkohol in der Probezeit

Ist Alkohol in der Probezeit gestattet?

Nein. Die Promillegrenze für Fahranfänger liegt bei 0,0 Promille und betrifft sowohl Autofahrer, die sich noch in der Probezeit befinden, als auch jene, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt werden?

In dieser Tabelle können Sie ablesen, was auf alkoholisierte Fahranfänger in der Probezeit zukommen kann, wenn sie erwischt werden.

Welche probezeitbezogenen Maßnahmen drohen außerdem?

Weiterhin begehen Sie einen A-Verstoß, wenn Sie Alkohol in der Probezeit konsumieren. Auf einen solchen folgen die Anordnung eines Aufbauseminars sowie eine Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre.

Video: Verstoß gegen die Promillegrenze

Welche Konsequenzen hat Alkohol am Steuer? Die Antwort gibt's im Video.
Welche Konsequenzen hat Alkohol am Steuer? Die Antwort gibt’s im Video.

Das erwartet einen Führerschein-Neuling beim Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze

Da gibt es kein Wenn und Aber: Autofahrer in der Probezeit, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen tief in die Tasche greifen – es handelt sich bei dem Vergehen um einen sogenannten A-Verstoß. Ein A-Verstoß zieht für den Fahranfänger schon beim ersten Mal schwerwiegende Folgen nach sich.

Das kommt dann in der Probezeit auf den Führerschein-Neuling, der Alkohol konsumiert hat, zu:

  • Die Probezeit wird verlängert: Statt zwei Jahre dauert sie nun insgesamt vier.
  • Fahranfänger – also Fahrer mit einem Führerschein auf Probe – , die wegen Alkohol auffällig geworden sind, sind dazu verpflichtet, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Dieses kostet in der Regel zwischen 250 bis 400 Euro.

Wer in der Probezeit mit Alkohol im Blut in eine Polizeikontrolle gerät, muss sich also richtig warm anziehen. Darüber hinaus stuft § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) den Verstoß gegen das absolute Alkoholverbot als Ordnungswidrigkeit ein, welche in der Regel mit einem Punkt in Flensburg sowie einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet wird.

Trunkenheit am Steuer: Während der Probezeit ist Alkohol verboten – und danach?

Wer in der Probezeit Alkohol trinkt und sich dann hinters Steuer setzt, muss mit schweren Sanktionen rechnen.
Wer in der Probezeit Alkohol trinkt und sich dann hinters Steuer setzt, muss mit schweren Sanktionen rechnen.

Außerdem gilt gemäß § 24a StVG für jeden Autofahrer – ganz unabhängig davon, ob in der Probezeit oder nicht:

Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft bzw. 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat.

Übrigens: Wer die Probezeit überstanden hat, ohne mit Alkohol am Steuer erwischt worden zu sein, darf sich noch nicht auf der sicheren Seite wiegen. Denn die strikte Promillegrenze von 0,0 gilt nicht nur für Autofahrer in der Probezeit, sondern auch für diejenigen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Absolute und relative Fahruntüchtigkeit: Wenn Alkohol in der Probezeit zur Straftat wird

Spätestens ab 1,1 Promille werden auch strafrechtliche Schritte eingeleitet, denn ab diesem Zeitpunkt liegt die absolute Fahruntüchtigkeit vor. Dabei ist völlig unerheblich, ob der Betroffene alkoholbedingte Ausfallerscheinungen gezeigt oder einen Unfall gebaut hat. Im schlimmsten Fall wird derjenige zu einer Haftstrafe verurteilt.

Als Ursachen für die absolute Fahruntüchtigkeit gelten auch Drogen wie beispielsweise Chrystal Meth oder Cannabis. Viele Substanzen können auch noch nach über 24 Stunden nachgewiesen werden. Daher besteht auch noch lange Zeit nach dem Drogenrausch die Möglichkeit, strafrechtlich verfolgt zu werden.

Die absolute Fahruntüchtigkeit wird von der relativen Fahruntüchtigkeit abgrenzt. Relativ fahruntüchtig ist, wer auch nur mit der geringsten Menge an Alkohol im Blut Schlangenlinien fährt und andere Fahrfehler begeht.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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