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Ist das Bier während der Fahrt eine gute Idee?
Jeder Autofahrer ist sich darüber im Klaren, dass er den Wagen besser stehen lassen sollte, wenn er vorab dem Alkohol stark zugesprochen hat. Trotz besseren Wissens setzen sich aber immer noch Fahrer betrunken hinter das Lenkrad und gefährden damit neben ihrer eigenen Gesundheit auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer. Da sie mit ihrem Verhalten die Verkehrssicherheit gefährden, drohen ihnen auch drastische Sanktionen.
Aber manch ein Arbeitnehmer kommt auf die Idee, sich schon auf dem Nachhauseweg sein Feierabendbier zu genehmigen – dumm nur, wenn er das eigene Auto nehmen muss. Doch dürfen Sie Alkohol trinken während der Fahrt? Wie wird der Alkoholkonsum am Steuer geahndet? In diesem Ratgeber erfahren Sie es.
Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer
Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze | ||||
... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen ** |
... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen ** |
... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen ** |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (bereits ab 0,3 Promille) | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe | Hier prüfen ** | |
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille | 3 | Entzug der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe | Hier prüfen ** |
FAQ: Alkohol am Steuer
Der Bußgeldkatalog sieht Geldbußen zwischen 500 und 1500 Euro vor. Daneben drohen ein bis drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Ja, ab einer BAK von 1,1 Promille, liegt eine Straftat vor. Diese wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Ab 0,3 Promille machen Sie sich ebenfalls strafbar, wenn Sie den Verkehr gefährden.
Fahranfänger müssen sich in der Probezeit an eine strikte Null-Promillegrenze halten. Bei einem Verstoß handelt es sich um einen A-Verstoß, der zu einem Aufbauseminar führen kann.
Video: Verstoß gegen die Promillegrenze
Ist Alkohol am Steuer erlaubt?
Es ist in Deutschland, außer Fahranfängern und Fahrern unter 21 Jahren, nicht grundsätzlich verboten, nach dem Alkoholkonsum noch ein Fahrzeug zu führen. Ob Sie dafür belangt werden können, hängt stets von der getrunkenen Menge und von Ihrer Fahrtüchtigkeit ab. Meist wird es erst brenzlig, wenn Sie die Promillegrenze von 0,5 erreichen oder überschreiten. Hierbei handelt es sich dann entweder um eine Ordnungswidrigkeit (zwischen 0,5 und 1 Promille) oder um eine Straftat (ab 1,1 Promille).
Doch wie verhält es sich, wenn Sie Bier trinken während der Fahrt? Alkoholkonsum am Steuer wird Ihnen durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) nicht explizit untersagt. Solange Sie Ihr Fahrzeug weiterhin sicher führen können und unterhalb der Promillegrenze bleiben, brauchen Sie in der Regel keine Sanktionen zu befürchten.
Alkohol trinken am Steuer: Welche Strafen erwarten Sie?
Da schon relativ geringe Mengen von Alkohol dazu führen, dass die Wahrnehmung und das Reaktionsvermögen darunter leiden, wodurch wiederum das Unfallrisiko steigt, sieht das Verkehrsrecht empfindliche Strafen für derartige Verstöße vor. Bier trinken beim Autofahren wird dabei nicht anders sanktioniert als der Alkoholkonsum vor der Fahrt nach 24a der StvG.
Ein Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze infolge von Alkoholkonsum am Steuer kann Ihnen ein Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, 2 Punkte und ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot einbringen. Die Höhe der Sanktionen hängt davon ab, wie oft Sie wegen Alkoholkonsum am Steuer bisher auffällig geworden sind.
Erwischt die Polizei Personen, die ihr Bier trinken und am Steuer 1,1 Promille haben, werden schwerwiegende Strafen gegen die Verkehrssünder verhängt. Da es sich um eine Straftat handelt, kommen sie nicht mit Bußgeldern davon. Stattdessen erhalten sie 3 Punkte, die Fahrerlaubnis wird entzogen und eine Geld- oder Freiheitsstrafe gegen sie verhängt.
Wenn Sie Bier trinken beim Autofahren, kann schon ab 0,3 Promille eine Gefährdung für den Straßenverkehr vorliegen. In diesem Falle würde der Alkoholkonsum am Steuer mit 3 Punkten in Flensburg, dem Entzug vom Führerschein und einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Alkohol in der Probezeit ist für die jungen Fahrer generell verboten. Wer dennoch meint, Alkohol am Steuer trinken zu müssen, begeht einen A-Verstoß. Ein solcher hat neben Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten direkte Auswirkungen auf die Probezeit.
- Beim 1. A-Verstoß wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert und der Fahranfänger muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.
- Dem 2. A-Verstoß folgt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung zum Besuch einer verkehrspsychologischen Beratung.
- Beim 3. A-Verstoß wird dem Fahranfänger die Fahrerlaubnis entzogen.