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Fahren unter Alkoholeinfluss gefährdet Leben und den Führerschein
Wer sich unter dem Einfluss von Alkohol hinter das Steuer eines Kfz setzt, gefährdet durch dieses Vorgehen nicht nur sich selbst, sondern auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer. Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber weitreichende Konsequenzen vor, wenn Polizisten durch eine Alkoholkontrolle feststellen, dass die im Straßenverkehrsgesetz (StVG) vorgeschriebenen Promillegrenzen missachtet wurden.
Doch wie sollten Sie sich bei Alkoholkontrollen im Straßenverkehr verhalten? Können Sie die Überprüfung des Atemalkoholwertes verweigern? Und mit welchen Sanktionen müssen Sie rechnen, wenn die Alkoholkontrolle belegt, dass Sie alkoholisiert gefahren sind? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Alkoholkontrolle
Diese Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Nein, im Zuge der Polizeikontrolle können Sie diese Maßnahme verweigern. Bei einem begründeten Verdacht können die Beamten allerdings auf eine Blutuntersuchung bestehen.
Die Antwort darauf liefert dieser Bußgeldrechner.
Wie läuft die Überprüfung beim Verdacht auf Alkohol am Steuer ab?
Der Ablauf einer Verkehrskontrolle folgt meist nach dem gleichen Muster. Zuerst stellt sich der Polizeibeamte vor und nennt in der Regel auch den Grund der Überprüfung. Anschließend geht es um die Feststellung der Personalien. Hierfür werden der Führerschein und die Fahrzeugpapieren benötigt.
Hegt der Beamte aufgrund irgendwelcher Auffälligkeiten den Verdacht, dass Sie unter dem Einfluss von Alkohol fahren, wird dieser Sie fragen, ob Sie einer Alkoholkontrolle zustimmen. Als „Blasen“ oder „Pusten“ wird dabei umgangssprachlich die Bestimmung des Alkoholgehaltes mithilfe der Atemluft bezeichnet. Sollte dabei ein positiver Wert herauskommen, ist dies meist nur ein Indiz für weitere Untersuchungen, denn verwertbar ist dieses Ergebnis nur bei einer Ordnungswidrigkeit.
Besteht allerdings die Möglichkeit, dass der Straftatbestand „Trunkenheit im Verkehr“ vorliegt, reicht ein Atemalkoholtest als Beweis nicht aus. Denn der Gesetzgeber schreibt in einem solchen Fall eine Blutuntersuchung vor. Dabei gelten besondere Vorgaben, da die Blutabnahme als Eingriff in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz zu verstehen ist. Darin heißt es:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Aus diesem Grund ist vor der Blutuntersuchung in der Regel ein richterlicher Beschluss notwendig. Eine Ausnahme besteht allerdings bei Gefahr im Verzug oder einem begründeten Verdacht, dass der Fahrer eine rauschbedingte Verkehrsstraftat nach § 315a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3, § 315c Abs. 1 Nr. 1 a), Abs. 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen. Hierzu gehören z. B. die Trunkenheit im Verkehr und die Straßenverkehrsgefährdung aufgrund alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit.
Darüber hinaus muss die für diese Alkoholkontrolle durchgeführte Blutabnahme durch einen Arzt erfolgen. Hierfür wird der jeweilige Fahrzeugführer entweder auf die Polizeiwache oder in ein Krankenhaus gebracht.
Wann kommt es zur Alkoholkontrolle?
Wann und wo eine Verkehrs- bzw. Alkoholkontrolle durch die Polizei erfolgt, lässt sich nicht pauschal vorhersagen, denn hierbei gilt es immer auch regionale oder saisonale Besonderheiten zu berücksichtigen. So sind zum Beispiel an den Wochenenden unweit von Clubs und Discotheken Überprüfungen, ob Autofahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, keine Seltenheit.
Allerdings finden gerade an Feiertagen oder bei Festlichkeiten – wie Weihnachten, Silvester, Karneval oder Himmelfahrt – vermehrt Kontrollen statt. Aber auch bei regionalen Veranstaltungen und Festivals kann es vorkommen, dass die Polizei verstärkt präsent ist und die eine oder andere Alkoholkontrolle durchführt.
Darüber hinaus kann sich aber auch im Zuge einer regulären Polizeikontrolle der Verdacht auf Alkohol am Steuer aufkommen. Bei welchen Indizien Polizisten unter anderem eine Alkoholkontrolle bei einem Lkw- oder Pkw-Fahrer durchführen, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- Auffälligkeiten beim Fahren:
- unruhige Fahrweise (Schlangenlinien)
- Kurven schneiden
- verlangsamte Reaktionszeit
- Auffälligkeiten beim Fahrer:
- Alkoholgeruch in der Atemluft (Fahne) oder im Fahrzeug
- verspätete Pupillenreaktion
- unstetiger Gang
- unsaubere Aussprache
Liegt eines dieser Merkmale vor, bedeutet dies natürlich noch nicht automatisch, dass der Fahrer tatsächlich auch unter dem Einfluss von Alkohol steht. Nichtsdestotrotz kann dadurch ein Anfangsverdacht entstehen, dem die Beamten auch mithilfe einer Alkoholkontrolle nachgehen.
Alkoholkontrolle: Diese Rechte haben Autofahrer!
Da grundsätzlich immer die Möglichkeit besteht, unverhofft in eine Verkehrskontrolle zu geraten, sollten Autofahrer ihre Rechte und Pflichten kennen. Denn nur so können sie richtig reagieren und verhindern, dass sie sich unter Umständen selbst beschuldigen oder schädigen.
So sind Sie zum Beispiel dazu verpflichtet, gegenüber der Polizei Angaben zu Ihrer Person zu machen. Im Gegensatz dazu müssen Sie auf sonstige Fragen wie „Wo kommen Sie denn her?“, „Haben Sie heute etwas getrunken?“ oder „Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?“ keine Antworten geben.
Darüber hinaus müssen Sie nicht mithelfen, Beweise zu sammeln, die Ihre Schuld belegen. Der Gesetzgeber schreibt also keine Pflicht zur aktiven Mitwirkung vor, was auch für das Pusten in einen Atemalkoholtest gilt. So können Sie diese Maßnahme bei der Alkoholkontrolle verweigern. Die Beamten müssen in diesem Fall abwägen, ob ihr Verdacht eine Blutuntersuchung rechtfertigt. Allerdings sollten Sie bedenken, dass ein negatives Ergebnis auch zu Ihrer Entlastung beitragen kann.
Liegen keine Ausfallerscheinungen vor, die für eine Trunkenheit sprechen, raten Experten häufig dazu der Blutabnahme nicht zuzustimmen und auf eine richterliche Anordnung zu bestehen. Zudem kann es unter Umständen auch sinnvoll sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren.
Was droht laut Verkehrsrecht bei positiver Alkoholkontrolle?
Wird durch die im Zuge der Alkoholkontrolle durchgeführte Blutuntersuchung festgestellt, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol gefahren ist, muss dieser abhängig von der Konzentration im Blut mit Sanktionen rechnen.
Dabei entscheiden die bei der Alkoholkontrolle festgestellten Werte unter anderem darüber, ob bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. So handelt es sich bei einem Promillewert von bis zu 1,09 um eine Ordnungswidrigkeit. Für diese sieht der Bußgeldkatalog beim einmaligen Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot vor.
Stellt die Polizei bei einer Alkoholkontrolle einen Wert von 1,1 oder mehr Promille fest, findet das Strafrecht Anwendung. Der Gesetzgeber geht in einem solchen Fall davon aus, dass der Fahrzeugführer absolut fahruntüchtig ist. Welche Konsequenzen dieses Verhalten hat, bestimmt ein Gericht, dabei kann entweder eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe drohen. Darüber hinaus folgen drei Punkte in Flensburg und der Führerschein wird für mindestens sechs Monate entzogen.
Doch was bedeuten die Ergebnisse der Alkoholkontrolle? Wie viele Promille markieren die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat? Welche Sanktionen drohen für einen konkreten Alkoholgehalt? Die Antworten darauf liefert unser Bußgeldrechner: