Altersbeschränkung durchs Jugendschutzgesetz: Filme

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 30. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Altersbeschränkung für Filme
Jugendschutz ist für Filme und deren Konsum ebenso bedeutsam wie für Videospiele.
Jugendschutz ist für Filme und deren Konsum ebenso bedeutsam wie für Videospiele.

Ab wie viel Jahren ein filmisches Werk freigegeben ist, ist vor allem für Händler entscheidend. Doch auch Eltern können sich gut an den Vorgaben orientieren. Informationen zum Bewertungsprozess und einer möglichen Indizierung gibt es hier!

Die Filmwirtschaft ist ein starker Zweig in der Unterhaltungsindustrie. Die Preise im Kino steigen zwar kontinuierlich, echte Filmfans lassen es sich aber nicht nehmen, ihre Lieblingswerke auf der großen Leinwand zu sehen. Doch auch ein Film vor dem heimischen Fernseher kann Kinder wie Erwachsene begeistern.

Zu beachten ist jedoch immer die festgesetzte Altersbeschränkung, die dem Jugendmedienschutz dient. Wie Filme dabei offiziell eingestuft werden, verrät dieser Ratgeber. Neben der Erklärung der Bedeutung der Freigabe für Händler und Eltern, erfahren Sie hier auch genau, was indizierte und beschlagnahmte Filme unterscheidet.

FAQ: Altersbeschränkung für Filme

Wozu dient die Altersbeschränkung bei Filmen?

Bei der Altersfreigabe für Filme handelt es sich um eine Maßnahme des Jugendmedienschutzes. Ab wie viel Jahren ein filmisches Werk freigegeben ist, ist zudem auch für Händler entscheidend und auch Eltern können sich gut an den Vorgaben orientieren.

Ist die Altersbeschränkung verbindlich?

In der Regel schon, allerdings gibt es eine Ausnahme. So dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung von Erziehungsberechtigten zum Beispiel im Kino Filme ansehen, die eigentlich erst ab 12 Jahren freigegeben sind.

Worin unterscheidet sich Indizierung und Beschlagnahmung?

Was sich hinter diesen Begriffen verbirgt, erfahren Sie hier.

Prüfung beim Film – Altersfreigabe durch die FSK

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (kurz: FSK) sorgt in Deutschland als anerkannte Institution dafür, dass eine Altersbegrenzung für Filme festgelegt wird. Dabei agiert die Behörde nicht aus Eigeninitiative. Die Vertreiber müssen sich selbst melden und eine Prüfung inklusive Altersbeschränkung für ihre Filme ersuchen.

Ist ein Auftrag erfolgt, wird im Rahmen des Jugendschutzes der jeweilige Film durch die FSK, genauer gesagt durch ein festes Prüfgremium, untersucht und ein Mindestalter festgesetzt. Dabei kann es innerhalb der Institution zu Widersprüchen und Berufungen kommen, die erneute Bewertungen notwendig machen. Insgesamt sind die Prüfer in drei Instanzen tätig. Urteile der höchsten Instanz gelten als endgültig.

Die Altersbeschränkung, die Filme auf diese Weise erhalten, spielt vor allem in Bezug auf den Verkauf der Trägermedien eine wichtige Rolle. Besitzt ein Werk die Kennzeichnung „FSK ab 16 Jahren freigegeben“, darf es nicht an Kinder oder Jugendliche verkauft werden, die jünger sind. Andernfalls sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich.

Grundsätzlich müssen die Altersvorgaben beachtet werden. Nur eine Ausnahme ist bisher existent: Ist ein Film ab 12 Jahren freigegeben, kommt die sogenannte PG-Parental Guidance Regelung zum Tragen. Das bedeutet, dass theoretisch auch sechsjährige Kinder in Begleitung personensorgeberechtigter Personen eine solche Vorführung, ob im Kino oder zu Hause, besuchen dürfen. Die anderen Altersgrenzen besitzen jedoch keinen Spielraum.

Der Unterschied zwischen Indizieren und Beschlagnahmen

Die Altersbeschränkung für Filme ist eher strikt.
Die Altersbeschränkung für Filme ist eher strikt.

Auf Antrag kann es bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Indizierung eines Films kommen. Das ist jedoch nicht mehr möglich, wenn die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft schon eine Altersbeschränkung für betreffende Filme vergeben hat.

Indizierte Medien können nicht länger beworben werden und dürfen nur im Fall von Filmen, die auf der Liste A vermerkt sind, noch „unter der Hand“ an Erwachsene verkauft werden. Auch letzteres fällt weg, wenn sich bei der Prüfung eine strafrechtliche Relevanz offenbart. Der reine Besitz bleibt aber grundsätzlich legal.

Bei einer Beschlagnahmung handelt nicht mehr die BPjM sondern die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Werke können beispielsweise im Sinne von § 131 Strafgesetzbuch (StGB) beschlagnahmt werden. In diesem Fall gilt ein absolutes Betriebsverbot. Erlaubt bleibt dabei weiterhin der Besitz und die persönliche Einfuhr, solange keine Verstöße gegen bestehende Gesetze stattfinden, wie es bei Kinderpornographie beispielsweise der Fall ist.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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