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Alte Technik in alten Lkw und Bussen
Der Gesetzgeber schreibt beim gewerblichen Gütertransport eine umfassende Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten sowie weiterer Informationen zur Fahrtätigkeit vor. In neueren Fahrzeugen kommt dafür ein digitales Kontrollgerät in Kombination mit der Fahrerkarte zum Einsatz. Handelt es sich bei dem Lkw allerdings um ein bereits in die Jahre gekommenes Modell, ist dort üblicherweise noch ein analoger Tachograph verbaut.
Doch wie funktioniert ein analog arbeitender Tachograph? Welche Informationen zeichnet dieser während der Fahrt auf? Werden analoge Fahrtenschreiber noch immer eingebaut? Und ist es notwendig, ältere Fahrzeuge mit einem digitalen Tachographen umzurüsten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Analoger Tachograph
Als Tachograph oder Fahrtenschreiber werden Geräte bezeichnet, welche in Kraftfahrzeugen Informationen wie Geschwindigkeit, zurückgelegte Kilometer, Lenkzeitunterbrechungen sowie Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnen. Bei der analogen Variante erfolgt die Dokumentation auf sogenannten Tachoscheiben.
Seit 1953 müssen Busse und Lkw für den gewerblichen Gütertransport mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 561/2006 EG ist seit 2006 der Einsatz digitalen Tachographen vorgeschrieben.
Nein, eine Nachrüstung auf digitale Kontrollgeräte zur Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten muss nicht erfolgen. Denn die Verpflichtung zum Einbau solcher besteht lediglich für neu zugelassene Lkw und Busse.
Wozu dient ein analoger Fahrtenschreiber?
Die Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten mithilfe von Fahrtenschreibern ist in Deutschland für verschiedene Kraftfahrzeuge vorgeschrieben, die der gewerblichen Personen- bzw. Güterbeförderung dienen. Bei Bussen besteht eine solche Verpflichtung ab einer Anzahl von mehr als 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrer und bei Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, wobei auch ein möglicher Anhänger berücksichtigt wird.
Für die Aufzeichnung der Daten können grundsätzlich zwei unterschiedliche Gerätearten zum Einsatz kommen: analoge und digitale Tachographen. Beim analogen Fahrtenschreiber, der bereits seit 1953 in Deutschland vorgeschrieben ist, handelt es sich eigentlich um den Vorgänger der digitalen Modelle. So ist eine digitale Erfassung der Lenk- und Ruhezeiten und die Nutzung von Fahrerkarten seit dem 01. Mai 2006 Pflicht. Eine Umrüstung älterer Fahrzeuge ist allerdings nicht notwendig, da der Einbau digitaler Kontrollgeräte nur für Neuzulassungen erforderlich ist. Aus diesem Grund sind noch immer Busse und Lkw unterwegs, deren Tachograph analog arbeitet.
Ein mechanischer bzw. analoger Tachograph dokumentiert die gefahrene Geschwindigkeit, die zurückgelegten Kilometer sowie die Lenk- und Ruhezeiten mithilfe einer runden Papierscheibe – der Tachoscheibe. Auf dieser verzeichnet der Stift ein Liniendiagramm, wobei sich dieser abhängig vom Tempo näher oder weiter vom Mittelpunkt entfernt. Eine Umdrehung auf der Scheibe, entspricht dabei einem Zeitraum von 24 Stunden.
Bevor ein analoger Tachograph mit der Aufzeichnung der Fahrtätigkeit beginnen kann, muss der Fahrer per Hand verschiedene Informationen auf die Tachoscheibe eintragen. Hierzu gehören insbesondere:
- Name des Fahrers
- Einlegeort der Tachoscheibe
- Einlegedatum der Tachoscheibe
Nach der täglichen Lenkzeit sind zudem der Entnahmeort sowie das Entnahmedatum der Scheibe zu verzeichnen.
Wichtig! Kraftfahrer müssen die Tachoscheiben der letzten 28 Tage aufheben und diese bei einer Kontrolle den Beamten aushändigen. Denn nur so ist eine Überprüfung der wöchentlichen Ruhezeiten möglich. Zudem muss ein analoger Tachograph alle 2 Jahre geeicht werden.
Indem der Arbeitgeber eine Bescheinigung austellt in der angegeben ist wie lange der Fahrer Pause oder Urlaub hatte! Wird auch Persil- Schein genannt!
Wie kann man Analog seine Tages- bzw Wochenruhezeit nachweisen?
Danke
Gruß
Armin