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Die richtige Beleuchtung vom Anhänger
Ein Anhänger am Pkw ist praktisch, wenn Sie größere Dinge transportieren möchten, die so nicht ins Auto passen würde. Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gelten für diesen grundsätzlich dieselben Vorschriften wie für jedes andere Fahrzeug, welches für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wird.
So ist auch beim Anhänger eine Beleuchtung vorgeschrieben, damit dieser im Dunkeln besser wahrgenommen und beispielsweise Brems- oder Blinkanzeigen erkannt werden können. Häufig werden LED-Rückleuchten beim Pkw-Anhänger genutzt.
Doch welche Vorschriften gelten bei einem Anhänger für die Beleuchtung mittels LED? Ist eine Kennzeichenbeleuchtung für den Anhänger Pflicht? Und worauf gilt es darüber hinaus zu achten, um Anhänger ins richtige Licht zu rücken? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend, welche Beleuchtung für einen Pkw mit Anhänger in Deutschland vorgeschrieben ist.
FAQ: Anhängerbeleuchtung
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Beleuchtungselemente, über welche ein Anhänger verfügen muss.
Ja. Rückleuchten sind für einen Anhänger gemäß § 53 Absatz 1 StVZO vorgeschrieben. Sind diese nicht ab Werk vorhanden, lassen sich Anhänger mit einem Beleuchtungsbalken ausstatten.
Damit die Lichtzeichen vom Zugfahrzeug auf den Anhänger übertragen werden können, müssen Sie eine Stromversorgung zu den Rückleuchten herstellen. Wie dies geht, erfahren Sie hier.
Rückleuchten am Anhänger sind Pflicht
Rückleuchten sind sowohl Teil der Auto- als auch Anhänger-Beleuchtung. Sie sorgen dafür, dass nachfolgende Kfz den eigenen Wagen besser wahrnehmen können. Sie sind gemäß § 53 Absatz 1 StVZO vorgeschrieben:
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. […]
Neben dem Rücklicht für Anhänger, sind auch die Bremsleuchten von großer Bedeutung. Diese zeigen dem nachfolgenden Verkehr an, dass ein Bremsvorgang im Gange ist. § 53 Absatz 2 StVZO definiert diesbezüglich:
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Absatz 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. […]
Verkabelung von Anhänger und Rückleuchten
Damit die Lichtanlage von einem Anhänger überhaupt funktionieren kann, muss diese natürlich mit Strom versorgt werden. Die Stromversorgung übernimmt in diesem Fall das Zugfahrzeug. An der Anhängerkupplung befindet sich in aller Regel eine entsprechende Steckdose.
Üblicherweise handelt es sich beim Pkw um Dosen mit 13-poliger Steckverbindung und 12 Volt Nennspannung. Bei einem Lkw, bei welchem für die Anhänger-Beleuchtung deutlich mehr Strom vonnöten ist, wird meist eine Steckdose mit einer Spannung von 24 Volt sowie ein 7-poliger Stecker verwendet.
Sind Begrenzungsleuchten beim Anhänger vorgesehen?
Ragen Anhänger seitlich mehr als 40 Zentimeter über die Begrenzungsleuchten der Zugmaschine hinaus, muss dieser ebenfalls mit Begrenzungsleuchten ausgestattet werden. So ist sichergestellt, dass ein Anhänger, welcher über die eigentliche Fahrzeugbreite hinausragt, für entgegenkommende Fahrzeuge gut sichtbar ist.
Zusammenfassung: Für den Anhänger sind diese Leuchten Pflicht
Nachfolgend fassen wir noch einmal für Sie zusammen, welche Anhänger-Beleuchtung bei einem Pkw als Gespann vorgeschrieben ist:
- Anhänger-Beleuchtung auf der Vorderseite: zwei weiße, nicht dreieckige Rückstrahler und ggf. Begrenzungsleuchten
- Längsseite: gelbe, nicht dreieckige Rückstrahler, bei über 6 Metern Länge gelbe Seitenmarkierungsleuchten
- Für den Anhänger vorgeschriebenes Rücklicht: rote Brems- und Schlussleuchten, gelbe Blinkleuchten, rote Nebelschlussleuchte sowie rote, dreieckige Rückstrahler
Hey, Jörg:
Alle an einem Fahrzeug befindlichen Leuchten müssen funktionstüchtig sein! Sagt die StVZO und in Deinem Fall der TüV-Prüfer. Nun könnte man nachfragen, ob es überhaupt eine Stromversorgung zu den Bugleuchten gibt, wenn Du da irgendwo im Frontbereich was gesehen hast, kannste nur versuchen die Teile wieder zu aktivieren. Ansonsten mit dem Prüfer reden, ob auch indirekte Leuchten(weiße Rückstrahler) ausreichen und entsprechend austauschen! An meinem ´83-ziger Wilk sind elektrische Leuchten, am ´86 Hobby Weiße Rückstrahler! Und am 2018 Kastenanhänger auch nur Weiße Rückstrahler! Also sprich mit dem TüV-Prüfer, dann wirste sehen was geht!
Hallo brauche ich für einen PKW: Anhänger 750kg ungebremst Rückfahrlichter JA.od. NEIN danke für ihre Antwort
Moin. Je länger ich im Netz nach der richtigen Antwort suche, desto verwirrter bin ich. Ich habe vor 5 Jahren einen Bürstner Wohnwagen, Baujahr 78, restauriert . Die vorderen Begrenzungs- bzw Positionsleuchten haben noch nie funktioniert, da ich davon ausgegangen bin das diese nicht Pflicht sind. Der Wohnwagen hat nur eine Breite von 2m. Jetzt hat der TÜV das zum erstenmal bemängelt. Nun meine Frage. Hatte ich bisher Glück das ich schon zweimal durch die Hauptuntersuchung gekommen bin oder kennt der TÜV Prüfer der Vorschriften nicht. Oder hat er da auch einen „Spielraum“? LG Jörg
Hallo,
ich kann nirgens so richtig erkennen, ob bei einem Pkw Anhänger (750kg) Rückfahrleuchten Pflicht sind.
Ich würde mich der frage von Bernd anschließen… sind diese Pflicht?
Welche Kennung muß eine Kennzeichenbeleuchtung für Anhänger neben der E-Nummer haben?
bei meinem Motorrad steht zB 50R-003034 drauf
Sind Lichter vom Rückwärtsgang keine Pflicht?
Wie sieht es mit dem Kennzeichenbeleuchtung bei einem Anhänger aus? Die Beleuchtung wurde hier in der Zusammenfassung nicht aufgeführt.
Eeendlich eine Seite, auf der alles notwendige genau erklärt ist. VIELEN DANK!!! Ich habe lange gesucht und einige sinnlose Telefonate führen müssen.
Hallo Anna,
danke für deinen Kommentar. Wir freuen uns, dass wir dir helfen konnten.
– die Redaktion