FAQ: Anhänger parken
Ein gewöhnlicher Parkplatz ist auch für Anhänger zugelassen. Es gibt allerdings Ausnahmen für Anhänger über 2 t. Mehr dazu lesen Sie hier.
Auch ohne Zugfahrzeug können Sie Ihren Pkw- oder Lkw-Anhänger abstellen. Im öffentlichen Verkehrsraum darf dabei jedoch eine Parkdauer von zwei Wochen nicht überschritten werden. Beachten Sie dabei auch die Beleuchtungsvorschriften für Anhänger.
Das Parken eines Anhängers zu Werbezwecken zählt in der StVO nicht zum Parken. Anhänger, die zu Werbezwecken abgestellt werden, benötigen eine Sondernutzungserlaubnis. Diese Erlaubnis können Sie von der zuständigen Straßenbaubehörde erhalten. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle: Parkverstöße mit Anhänger
Verstoß | Strafe (€) |
---|---|
Parken ohne Zugfahrzeug >14 Tage (öffentlicher Parkplatz) | 20 € |
Missachtung Sonn- oder Feiertagsfahrverbot (Anhänger >2t und Gespanne > 7,5t) | 120 € |
Bußgeldrechner: Parkverstöße
Wo darf man Anhänger regelmäßig parken?
Es ist grundsätzlich erlaubt, Anhänger mit dem Zugfahrzeug zusammen auf der Straße zu parken. Bei Anhängern mit einem Gewicht über 2 t beschränkt sich diese Erlaubnis in bestimmten Gebieten jedoch auf die Zeit zwischen 6:00 und 22:00 Uhr. Sie dürfen Ihren Anhänger dort auch nicht regelmäßig parken, sondern nur gelegentlich abstellen. Auch an Sonn- und Feiertagen ist das Parken solch großer Anhänger nicht gestattet.
Sie haben ein Mofa? Lesen Sie auch unseren Ratgeber zum Thema Mofa mit Anhänger.
Im Verkehrsrecht ist das Anhängerparken in der StVO geregelt. § 12 Absatz 3a legt hierfür einige Regeln fest. In den folgenden Bereichen können Sie Anhänger nur eingeschränkt abstellen:
- Im Wohngebiet
- In Sondergebieten, die der Erholung dienen
- In Kurgebieten
- In Klinikgebieten
Ausgenommen hiervon sind Flächen, die explizit als Stellplatz für Anhänger ausgewiesen sind. Haben Sie das Glück, einen solchen Stellplatz zu finden, ist für Ihren Pkw das Anhängerparken im Wohngebiet erlaubt, auch, wenn sein Gewicht über 2 t liegt. Oftmals gibt es die Möglichkeit, einen Parkplatz für Anhänger bei einem privaten Anbieter zu mieten.
Anhänger auf öffentlichem Parkplatz: Was ist erlaubt?
Wer kann, parkt am liebsten auf dem eigenen Grundstück. Das ist günstig und hat auch logistische Vorteile. Doch wenn für Ihren Anhänger nur ein öffentlicher Parkplatz in Frage kommt, dann steht Ihnen auch der allgemeine Verkehrsraum offen. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass der Anhänger angemeldet und fahrtüchtig ist. Ist dies nicht der Fall, sollten sie das Parken mit Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum bis zur Anmeldung vermeiden.
Wie lange darf ich einen Anhänger auf der Straße parken?
Laut StVO kann man Anhänger auf Straßen parken – solange sich der Halter des Anhängers an die oben genannten Einschränkungen hält, die unter anderem das Parken der Anhänger im Wohngebiet einschränken. In diesem Sinne gibt es zwischen dem Pkw- und dem Anhängerparken nur wenige Unterschiede. Wenn ein Anhänger zusammen mit dem Fahrzeug beziehungsweise Zugfahrzeug (beides zusammen wird auch Gespann genannt) abgestellt wird, gelten beim Anhängerparken auf öffentlichen Straßen die regulären Parkbedingungen.
Darf ich einen Anhänger ohne Zugfahrzeug abstellen?
Sollten Sie den Anhänger abstellen und ohne Zugfahrzeug stehen lassen, so gilt eine Begrenzung der Parkdauer von zwei Wochen. Überlegen Sie also am Besten im Voraus, wie lange sie einen Stellplatz benötigen werden.
Verwarngeld bei zu langer Parkdauer
Falls Sie Ihren Anhänger länger als 14 Tage ohne Zugfahrzeug parken, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen. Wenn Sie das Sonn- oder Feiertagsfahrverbot missachten (bei Anhängern über 2 t und Gespannen über 7,5 t) kann Sie das bereits ein Bußgeld von 120 Euro kosten.