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Vor dem Bußgeldbescheid kommt der Anhörungsbogen
Wurden Sie dabei erwischt, wie Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, erhalten Sie in der Regel innerhalb von drei Monaten einen Bußgeldbescheid zugestellt. Dieser enthält alle wichtigen Informationen zu der Tat, die Ihnen vorgeworfen wird (Ort, Zeit etc.) und kündigt auch bereits die entsprechenden Sanktionen dafür an.
Manchmal wird vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid jedoch noch ein Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter verschickt. Da viele Betroffene nicht wissen, was sie damit anfangen sollen, überlegen sie den Anhörungsbogen besser nicht zu beantworten. Können Sie, nachdem Sie geblitzt wurden, den Anhörungsbogen einfach ignorieren oder drohen dann ernste Konsequenzen? Wir verraten Ihnen, ob Sie auf den Bogen antworten müssen!
FAQ: Anhörungsbogen nicht beantworten
Ein Anhörungsbogen wird nach einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr an den Fahrzeughalter verschickt und gibt ihm die Möglichkeit, sich zum Tatvorwurf zu äußern.
Nein, Sie können selbst entscheiden, ob Sie den Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht. Lediglich die Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend.
In diesem Fall wird die zuständige Behörde weitere Ermittlungen anstellen, um herauszufinden, wer den Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht begangen hat. Unter anderem kann sie Ihnen in diesem Zuge das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegen.
Video: Anhörungsbogen kurz und knapp erklärt
Funktion und Inhalt des Anhörungsbogens
Nachdem Sie den Anhörungsbogen erhalten haben, beginnt die einwöchige Frist zu laufen, während derer Sie den Bogen ausfüllen und zurückschicken sollten. Mit dem Anhörungsbogen wird dem Halter des Fahrzeugs die Möglichkeit eingeräumt, sich zu der ihm vorgeworfenen Tat zu äußern. Sollte er an besagtem Tag z. B. nicht selbst hinter dem Steuer gesessen haben, kann er dies angeben, um nicht für die Vergehen eines anderen bestraft zu werden.
Folgende Informationen sind dem Bogen zu entnehmen:
- Was wird ihm vorgeworfen?
- Wann und wo soll es passiert sein?
- Gibt es Zeugen (bspw. Messbeamte) und Beweise (z. B. ein Blitzerfoto)?
- Welche Sanktionen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) drohen dem Fahrer?
Ist es ratsam, die Anhörung zum Bußgeldverfahren zu ignorieren?
Den Anhörungsbogen nicht zu beantworten und die Sache auszusitzen, ist nicht empfehlenswert, denn Sie sind nach § 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen und den Bogen innerhalb einer Woche zurückzuschicken.
Sie müssen den Anhörungsbogen allerdings nicht ausfüllen, was den Tatvorwurf anbelangt. In diesem Punkt kann es sogar ratsam sein, den Anhörungsbogen nicht zu beantworten, da Sie sich mit Ihren Aussagen selbst belasten oder die Sanktionen damit unwissentlich verschärfen könnten.
Die Betroffenen sollten deshalb abwägen, ob sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen möchten. Sind Sie nicht selbst gefahren, können Sie entweder den wahren Täter nennen oder eben nicht. Sie sind nicht verpflichtet, den Fahrer preiszugeben. Entschließen Sie sich allerdings, Angaben zu machen, müssen diese in jedem Fall der Wahrheit entsprechen, sonst kann dies unangenehme Konsequenzen haben.
Was passiert, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht beantworten?
Wird der Anhörungsbogen nicht von Ihnen beantwortet, können verschiedene Sanktionen auf Sie zukommen. So kann die Polizei oder Bußgeldstelle Sie bspw. vorladen, damit Sie Ihre Aussage auf dem Revier zu Protokoll geben. Ihnen kann für die Zukunft auch die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, in dem Sie vermerken müssen, wer wann das Kfz genutzt hat. Anhand des Fahrtenbuchs ist es bei einem erneuten Verstoß ganz einfach, den Fahrer des Wagens eindeutig zu identifizieren.
Kann diese Anekdote nicht bestätigen. Bis heute nur zwei Mal ein Verstoß unterstellt bekommen. Jedes Mal war es aber deutliche mehr deutliche als 1 Km/h von der Grenze zu einer höheren Kategorie entfernt.
…Ist schon seltsam, die „festgestellten“ Verstöße liegen immer 1Kmh in der nächst höheren Bußgeldkategorie. Das pegau ist nicht seltsam, sondern Manipulation zum Nachteil der Bürger!
Eklige Grüße