Anschnallpflicht: Was droht nicht angeschnallten Insassen?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Missachten Sie die gesetzliche Anschnallpflicht, müssen Sie mit Sanktionen rechnen.

Die Gurtpflicht rettet Leben

Der Griff zum Sicherheitsgurt nach dem Einsteigen ins Auto sollte für jeden – egal ob als Autofahrer oder sonstiger Insasse – eine Selbstverständlichkeit sein. Schließlich trägt der unscheinbare Gurt erheblich zur Sicherheit im Verkehr bei und kann im Falle einer Kollision vor schwerwiegenden Verletzungen bewahren. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber die Anschnallpflicht in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor.

Bußgeldrechner zur Verkehrssicherheit

Bußgeldtabelle zur Anschnallpflicht

TBNRTatbestandStrafe (€)
121172Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt.30
121118Sie nahmen in einem Kraftfahrzeug ein Kind mit, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen.30
121124Sie nahmen in einem Kraftfahrzeug mehrere Kinder mit, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen.35

Was müssen Sie zur Anschnallpflicht wissen?

Missachten Sie die gesetzliche Anschnallpflicht, müssen Sie mit Sanktionen rechnen.
Missachten Sie die gesetzliche Anschnallpflicht, müssen Sie mit Sanktionen rechnen.

Bei einem Autounfall kann das Ausmaß unserer Verletzungen oder sogar unser Überleben von einem unscheinbaren Stück Gewebe abhängen. Denn der Sicherheitsgurt, der offiziell die Bezeichnung „Rückhaltesystem in Kraftfahrzeugen“ trägt, sorgt dafür, dass wir bei einer Kollision im Sitz gehalten werden. Er verhindert somit das Herausschleudern aus dem Fahrzeug und gilt damit als wichtigster Lebensretter im Straßenverkehr. Damit alle Verkehrsteilnehmer diesen auch richtig anlegen, gilt in Deutschland eine gesetzliche Anschnallpflicht.

Doch was schreibt der Gesetzgeber im Detail zur Gurtpflicht in Deutschland vor? Welche Ausnahmen gelten? Besteht zum Beispiel eine Befreiung der Anschnallpflicht für Taxifahrer? Und existiert eine Vorschrift, laut der Sie Ihren Hund im Auto anschnallen müssen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Anschnallpflicht

Wann besteht in Deutschland eine Gurtpflicht?

Verfügen Kfz über Sicherheitsgurte, müssen diese gemäß § 21a Abs. 1 StVO angelegt werden.

Gibt es Ausnahmen von der Anschnallpflicht?

Ja, dies ist unter anderem bei Fahrten in Schrittgeschwindigkeit der Fall. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Was droht, wenn ich mich nicht anschnalle?

Die Sanktionen können sich auf bis zu 35 Euro belaufen. In dieser Tabelle haben wir die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog zusammengefasst.

Anschnallpflicht – im Video erklärt

Was Sie zur Anschnallpflicht wissen sollten, erfahren Sie auch in diesem Video.
Was Sie zur Anschnallpflicht wissen sollten, erfahren Sie auch in diesem Video.

Anschnallpflicht in Deutschland – eine Erfolgsgeschichte

Zuerst galt die Gurtpflicht ausschließlich für die Vordersitze und auch Kinder mussten lange nicht gesichert werden.
Zuerst galt die Gurtpflicht ausschließlich für die Vordersitze und auch Kinder mussten lange nicht gesichert werden.

Die Einführung der Anschnallpflicht sorgte im Jahre 1976 bei vielen Bürgern für Unmut. Wurde der Sicherheitsgurt doch vielfach als Bevormundung durch die Politik verstanden. Allerdings zeigen die Unfallzahlen von 1970 deutlich, dass sich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit etwas ändern musste. So registrierte das Statistische Bundesamt 1970 19.193 Verkehrstote. Ein neuer Höchststand, welcher in Deutschland danach niemals wieder erreicht wurde.

Diese alarmierenden Zahlen trugen unter anderem zur Einführung der Anschnallpflicht bei. Bis allerdings alle Sitze im Auto mit einem entsprechenden Sicherheitsgurt auszustatten waren und für alle Insassen eine Gurtpflicht galt, dauerte es noch eine Weile, wie die folgende Übersicht zeigt:

  • 01.01.1974 – Dreipunktgurte müssen bei den Vordersitze von Neuwagen eingebaut werden
  • 01.01.1976 – Auf den Vordersitzen gilt für Erwachsene die Anschnallpflicht
  • 01.05.1979 – Die Rücksitze bei Neuwagen müssen über Gurte verfügen
  • 01.08.1984 – Für Erwachsene gilt auf den Rücksitzen die Anschnallpflicht
  • 01.01.1988 – Für die äußeren Rücksitze sind bei Neuwagen Dreipunktgurte verpflichtend
  • 01.04.1993 – Gesetzliche Kindersicherungspflicht wird eingeführt
  • 01.10.1999 – Reisebusse müssen für Fahrgäste über Gurte verfügen, es besteht Gurtpflicht
  • 01.07.2004 – Alle Rücksitze bei Neuwagen müssen mit Dreipunktgurten ausgestattet sein

Trotz der Einführung der Einbaupflicht bei Neuwagen und der Anschnallpflicht ließen sich viele Gurtmuffel nicht von den Vorteilen des Sicherheitsgurtes überzeugen. Ein Grund dafür könnte auch sein, dass ein Verstoß gegen die Vorschrift lange keine Folgen hatte. Erst seit 1984 sieht der Bußgeldkatalog ein entsprechendes Bußgeld vor. Damals betrug dieses 40 Mark.

Das die Einführung der Anschnallpflicht eine Erfolgsgeschichte in Sachen Verkehrssicherheit ist, belegen auch aktuelle Statistiken. So waren 2017 laut Statistischem Bundesamt insgesamt 3.177 Verkehrstote zu beklagen. Allerdings gilt es bei dieser Gegenüberstellung auch zu berücksichtigen, dass mittlerweile dreimal so viele Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sind, als dies 1970 der Fall war.

Mehr zur Gurtpflicht erfahren Sie auch im folgenden Video:

Wann besteht die Anschnallpflicht im Straßenverkehr?

Viele Jahre existierte in Deutschland keine Anschnallpflicht für Taxifahrer.
Viele Jahre existierte in Deutschland keine Anschnallpflicht für Taxifahrer.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Anschnallpflicht ergeben sich aus der StVO. So schreibt § 21a Abs. 1 StVO folgendes vor:

Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein;

Demnach sind alle Insassen in einem Fahrzeug grundsätzlich dazu verpflichtet, die vorhandenen Gurte vorschriftgemäß zu verwenden. Allerdings sieht der Gesetzestext auch Ausnahmen vor, in denen bestimmte Personen nicht angeschnallt sein müssen. Zu diesen Abweichungen bei der Gurtpflicht zählen unter anderem:

  • Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr
    Paketzusteller oder andere Lieferanten müssen ständigen anhalten und das Fahrzeug verlassen, um Pakete und Waren an die entsprechenden Kunden zuzustellen. Bei diesem Haus-zu-Haus-Verkehr sind sie von der Anschnallpflicht befreit.
  • Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit
    Beim Fahren im Rückwärtsgang oder auf Parkplätzen bewegen sich Autos in der Regel in Schrittgeschwindigkeit fort. In diesem Fall können Autofahrer laut StVO unter Umständen auf das Anschnallen verzichten. Beachten Sie dabei aber, dass diese Ausnahme ausschließlich für einen kurzen Zeitraum vorgesehen ist. So müssen Sie bei einer längeren Parkplatzsuche den Sicherheitsgurt anlegen.
  • Reisen mit einem Kraftomnibus
    Seit 1999 besteht für die Fahrgäste in Reisebussen eine gesetzliche Anschnallpflicht. Von dieser kann aber kurzzeitig abgesehen werden, um beispielsweise das WC an Bord zu besuchen oder den Platz zu wechseln. Eine weitere Ausnahme der Gurtpflicht besteht bei Fahrten in Kraftomnibussen, welche für die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen sind. Bekanntestes Beispiel ist der öffentliche Nahverkehr.
  • Ärztliches Attest
    Eine Befreiung von der Anschnallpflicht ist außerdem auch aufgrund von medizinischen Gründen möglich. Ist das Anschnallen mit ernsthaften Gesundheitsschäden verbunden, können Ärzte ein entsprechendes Gutachten ausstellen. Eine Schwangerschaft rechtfertigt eine solche Befreiung hingegen in der Regel nicht.
Bis zum 30.11.2014 existierte ebenfalls eine Ausnahmeregelung der Anschnallpflicht für Taxifahrer. Eingeführt wurde diese in den Siebzigern, als sich gewalttätige Überfälle gegen Taxifahrer häuften.

Bußgeld: Wer nicht angeschnallt ist, muss zahlen

Das Fahren ohne Gurt zieht gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld nach sich.
Das Fahren ohne Gurt zieht gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld nach sich.

Missachten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, müssen Sie mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Für das Fahren ohne Gurt sieht dieser ein Verwarngeld von 30 Euro vor.

Als Fahrzeugführer sind Sie darüber hinaus auch für minderjährige Fahrzeuginsassen verantwortlich. Daher werden Sie auch dann zur Kasse gebeten, wenn sich die Kinder auf dem Beifahrersitz oder der Rückbank selbstständig abschnallen. In diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro vor. Ist hingegen der volljährige Beifahrer nicht angeschnallt, muss dieser selbst für das Verwarngeld aufkommen.

Sie würden bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt und waren nicht angeschnallt? In diesem Fall liegen zwei verschiedene Tatbestände vor. Allerdings müssen unangeschnallte Temposünder hier aufgrund des Prinzips zur Tateinheit (§ 52 Strafgesetzbuch (StGB)) meist nur die Sanktionen des schwerwiegenderen Verstoßes fürchten.

Der Fachhandel bietet mittlerweile auch spezielle Geschirre an, mit denen Sie Ihren Hund anschnallen können. Eine Anschnallpflicht für Hunde oder sonstige Tiere besteht in Deutschland aber nicht. Sichern Sie Ihren Vierbeiner allerdings nicht ausreichend, müssen Sie mit Sanktionen wegen einer unzureichenden Ladungssicherung rechnen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (45 Bewertungen, Durchschnitt: 3,91 von 5)
Loading ratings...Loading...