Inhaltsverzeichnis
Die Gurtpflicht rettet Leben
Der Griff zum Sicherheitsgurt nach dem Einsteigen ins Auto sollte für jeden – egal ob als Autofahrer oder sonstiger Insasse – eine Selbstverständlichkeit sein. Schließlich trägt der unscheinbare Gurt erheblich zur Sicherheit im Verkehr bei und kann im Falle einer Kollision vor schwerwiegenden Verletzungen bewahren. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber die Anschnallpflicht in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor.
Bußgeldrechner zur Verkehrssicherheit
Bußgeldtabelle zur Anschnallpflicht
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
121172 | Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt. | 30 |
121118 | Sie nahmen in einem Kraftfahrzeug ein Kind mit, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen. | 30 |
121124 | Sie nahmen in einem Kraftfahrzeug mehrere Kinder mit, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen. | 35 |
Was müssen Sie zur Anschnallpflicht wissen?
Bei einem Autounfall kann das Ausmaß unserer Verletzungen oder sogar unser Überleben von einem unscheinbaren Stück Gewebe abhängen. Denn der Sicherheitsgurt, der offiziell die Bezeichnung „Rückhaltesystem in Kraftfahrzeugen“ trägt, sorgt dafür, dass wir bei einer Kollision im Sitz gehalten werden. Er verhindert somit das Herausschleudern aus dem Fahrzeug und gilt damit als wichtigster Lebensretter im Straßenverkehr. Damit alle Verkehrsteilnehmer diesen auch richtig anlegen, gilt in Deutschland eine gesetzliche Anschnallpflicht.
Doch was schreibt der Gesetzgeber im Detail zur Gurtpflicht in Deutschland vor? Welche Ausnahmen gelten? Besteht zum Beispiel eine Befreiung der Anschnallpflicht für Taxifahrer? Und existiert eine Vorschrift, laut der Sie Ihren Hund im Auto anschnallen müssen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Anschnallpflicht
Verfügen Kfz über Sicherheitsgurte, müssen diese gemäß § 21a Abs. 1 StVO angelegt werden.
Ja, dies ist unter anderem bei Fahrten in Schrittgeschwindigkeit der Fall. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Sanktionen können sich auf bis zu 35 Euro belaufen. In dieser Tabelle haben wir die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog zusammengefasst.
Anschnallpflicht – im Video erklärt
Anschnallpflicht in Deutschland – eine Erfolgsgeschichte
Die Einführung der Anschnallpflicht sorgte im Jahre 1976 bei vielen Bürgern für Unmut. Wurde der Sicherheitsgurt doch vielfach als Bevormundung durch die Politik verstanden. Allerdings zeigen die Unfallzahlen von 1970 deutlich, dass sich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit etwas ändern musste. So registrierte das Statistische Bundesamt 1970 19.193 Verkehrstote. Ein neuer Höchststand, welcher in Deutschland danach niemals wieder erreicht wurde.
Diese alarmierenden Zahlen trugen unter anderem zur Einführung der Anschnallpflicht bei. Bis allerdings alle Sitze im Auto mit einem entsprechenden Sicherheitsgurt auszustatten waren und für alle Insassen eine Gurtpflicht galt, dauerte es noch eine Weile, wie die folgende Übersicht zeigt:
- 01.01.1974 – Dreipunktgurte müssen bei den Vordersitze von Neuwagen eingebaut werden
- 01.01.1976 – Auf den Vordersitzen gilt für Erwachsene die Anschnallpflicht
- 01.05.1979 – Die Rücksitze bei Neuwagen müssen über Gurte verfügen
- 01.08.1984 – Für Erwachsene gilt auf den Rücksitzen die Anschnallpflicht
- 01.01.1988 – Für die äußeren Rücksitze sind bei Neuwagen Dreipunktgurte verpflichtend
- 01.04.1993 – Gesetzliche Kindersicherungspflicht wird eingeführt
- 01.10.1999 – Reisebusse müssen für Fahrgäste über Gurte verfügen, es besteht Gurtpflicht
- 01.07.2004 – Alle Rücksitze bei Neuwagen müssen mit Dreipunktgurten ausgestattet sein
Trotz der Einführung der Einbaupflicht bei Neuwagen und der Anschnallpflicht ließen sich viele Gurtmuffel nicht von den Vorteilen des Sicherheitsgurtes überzeugen. Ein Grund dafür könnte auch sein, dass ein Verstoß gegen die Vorschrift lange keine Folgen hatte. Erst seit 1984 sieht der Bußgeldkatalog ein entsprechendes Bußgeld vor. Damals betrug dieses 40 Mark.
Mehr zur Gurtpflicht erfahren Sie auch im folgenden Video:
Wann besteht die Anschnallpflicht im Straßenverkehr?
Die gesetzlichen Vorgaben zur Anschnallpflicht ergeben sich aus der StVO. So schreibt § 21a Abs. 1 StVO folgendes vor:
Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein;
Demnach sind alle Insassen in einem Fahrzeug grundsätzlich dazu verpflichtet, die vorhandenen Gurte vorschriftgemäß zu verwenden. Allerdings sieht der Gesetzestext auch Ausnahmen vor, in denen bestimmte Personen nicht angeschnallt sein müssen. Zu diesen Abweichungen bei der Gurtpflicht zählen unter anderem:
- Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr
Paketzusteller oder andere Lieferanten müssen ständigen anhalten und das Fahrzeug verlassen, um Pakete und Waren an die entsprechenden Kunden zuzustellen. Bei diesem Haus-zu-Haus-Verkehr sind sie von der Anschnallpflicht befreit. - Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit
Beim Fahren im Rückwärtsgang oder auf Parkplätzen bewegen sich Autos in der Regel in Schrittgeschwindigkeit fort. In diesem Fall können Autofahrer laut StVO unter Umständen auf das Anschnallen verzichten. Beachten Sie dabei aber, dass diese Ausnahme ausschließlich für einen kurzen Zeitraum vorgesehen ist. So müssen Sie bei einer längeren Parkplatzsuche den Sicherheitsgurt anlegen. - Reisen mit einem Kraftomnibus
Seit 1999 besteht für die Fahrgäste in Reisebussen eine gesetzliche Anschnallpflicht. Von dieser kann aber kurzzeitig abgesehen werden, um beispielsweise das WC an Bord zu besuchen oder den Platz zu wechseln. Eine weitere Ausnahme der Gurtpflicht besteht bei Fahrten in Kraftomnibussen, welche für die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen sind. Bekanntestes Beispiel ist der öffentliche Nahverkehr. - Ärztliches Attest
Eine Befreiung von der Anschnallpflicht ist außerdem auch aufgrund von medizinischen Gründen möglich. Ist das Anschnallen mit ernsthaften Gesundheitsschäden verbunden, können Ärzte ein entsprechendes Gutachten ausstellen. Eine Schwangerschaft rechtfertigt eine solche Befreiung hingegen in der Regel nicht.
Bußgeld: Wer nicht angeschnallt ist, muss zahlen
Missachten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht, müssen Sie mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Für das Fahren ohne Gurt sieht dieser ein Verwarngeld von 30 Euro vor.
Als Fahrzeugführer sind Sie darüber hinaus auch für minderjährige Fahrzeuginsassen verantwortlich. Daher werden Sie auch dann zur Kasse gebeten, wenn sich die Kinder auf dem Beifahrersitz oder der Rückbank selbstständig abschnallen. In diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro vor. Ist hingegen der volljährige Beifahrer nicht angeschnallt, muss dieser selbst für das Verwarngeld aufkommen.
Sie würden bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt und waren nicht angeschnallt? In diesem Fall liegen zwei verschiedene Tatbestände vor. Allerdings müssen unangeschnallte Temposünder hier aufgrund des Prinzips zur Tateinheit (§ 52 Strafgesetzbuch (StGB)) meist nur die Sanktionen des schwerwiegenderen Verstoßes fürchten.