Wann haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 13. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Nach einem körperlichen Schaden fragt sich der ein oder andere schnell: “Wann bekomme ich Schmerzensgeld?”

Ab wann bekommt man Schmerzensgeld?

Nach einem körperlichen Schaden fragt sich der ein oder andere schnell: "Wann bekomme ich Schmerzensgeld?"
Nach einem körperlichen Schaden fragt sich der ein oder andere schnell: „Wann bekomme ich Schmerzensgeld?“

Grundsätzlich bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dass in gewissen Situationen ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.

Als Entschädigung für erlittene körperliche – also immaterielle – Schäden und Schmerzen sieht der Gesetzgeber Schmerzensgeldansprüche vor.

Doch nicht jeder Verletzte hat automatisch auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Aber wann kann man nun Schmerzensgeld verlangen? Dieser Frage wollen wir im Folgenden auf den Grund gehen.

FAQ: Anspruch auf Schmerzensgeld

Wann haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

Ist Ihnen durch das Fremdeinwirken einer dritten Person ein körperlicher Schaden entstanden, kann dies einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen.

Wie können Sie Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld durchsetzen?

Um Schmerzensgeld zu erhalten, sollten Sie sich an den Schädiger bzw. dessen Versicherung wenden. Es ist empfehlenswert, sich im Vorfeld von einem Anwalt beraten zu lassen.

Wie lange besteht der Anspruch auf Schmerzensgeld?

Der Anspruch auf Schmerzensgeld verjährt normalerweise nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt jedoch erst am Ende des Jahres zu laufen, in dem es zu dem Schadensereignis kam und der Geschädigte Kenntnis von dem Schädiger erhielt.

Schmerzensgeld: Anspruchsgrundlage nach BGB

Ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, ergibt sich u. a. aus § 823 BGB.
Ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, ergibt sich u. a. aus § 823 BGB.

Sie hatten einen Autounfall oder gerieten in eine körperliche Auseinandersetzung? Schnell taucht dann die Frage auf, ob Sie gegenüber der Gegenseite einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen können.

Maßgeblich für die Beantwortung dieser Frage ist § 823 BGB. Laut Absatz 1 des benannten Paragraphen besteht die Verpflichtung, Schmerzensgeld an einen Geschädigten zu zahlen, für jeden, der diesem fahrlässig oder vorsätzlich Schaden zufügte.

Insgesamt betrifft dies alle Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit und der sexuellen Selbstbestimmung (vgl. § 253 BGB).

Das bedeutet im Umkehrschluss: Haben Sie eine nicht unerhebliche Verletzung oder Schmerzen aufgrund der schädigenden Handlungsweise eines Dritten erlitten, so besteht gegenüber dem Schädiger regelmäßig ein Anspruch auf Schmerzensgeld.

Darüber hinaus kann nach geltender Rechtsprechung auch die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Anspruchsgrundlage für das Schmerzensgeld darstellen. Explizit im Gesetzestext erwähnt ist dies hingegen nicht.

Gefährdungshaftung als Sonderfall im Straßenverkehrsrecht

Eine Besonderheit findet sich in §§ 7ff. Straßenverkehrsgesetz (StVG). Hier wird die sogenannte Gefährdungshaftung reguliert. Diese besagt, dass der Halter – bzw. dessen Kfz-Haftpflicht – für einen Anspruch auf Schmerzensgeld eintreten muss, wenn durch den Betrieb des Kfz ein Mensch verletzt wird. Dabei ist unerheblich, ob der Halter zum Zeitpunkt des Unfalls auch selbst das Fahrzeug gelenkt hat.

Das gilt jedoch nach § 7 Absatz 2 BGB nicht, wenn sich der Unfall aufgrund höherer Gewalt ereignete, den Fahrer also keine direkte Schuld an dem Ereignis trifft.

Zudem ist der Fahrer, nicht der Halter, in Haftung für einen eventuellen Anspruch auf Schmerzensgeld zu nehmen, wenn dieser das Fahrzeug ohne Wissen des Besitzers nutzte – sofern der Halter die unrechtmäßige Nutzung nicht begünstigte. Das ist vor allem dann von Relevanz, wenn der Wagen gestohlen wird.

Wie können Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld durchsetzen?

Schmerzensgeld: Der Anspruch kann gegen den Schadensverursacher geltend gemacht werden.
Schmerzensgeld: Der Anspruch kann gegen den Schadensverursacher geltend gemacht werden.

Grundsätzlich können Sie das Schmerzensgeld auch ohne strafrechtliche Anzeige einfordern. Zu unterscheiden ist hier zwischen zivil- und strafrechtlichen Vorgängen. Da der Anspruch auf Schmerzensgeld in das Zivilrecht hineinfällt, kann dies auch unabhängig von einer Strafanzeige und Verurteilung des Schädigers geltend gemacht werden.

Dann genügt es, die Entschädigung gegenüber dem Schadensverursacher einzufordern – bzw. gegenüber dessen Haftpflichtversicherung.

Weigert sich diese, den Anspruch auf Schmerzensgeld anzuerkennen, ist oftmals eine Zivilklage vor dem zuständigen Gericht zu erheben. Wollen Sie Schmerzensgeldansprüche durchsetzen, sollten Sie sich dringend an einen Anwalt für Zivilrecht wenden, der Sie sowohl außergerichtlich als auch vor dem Gericht angemessen vertreten kann.

Im Einzelfall ist auch ein sogenanntes Adhäsionsverfahren möglich. Bei diesem werden die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten an das Strafverfahren gekoppelt. Der Richter entscheidet also neben der Strafe für den Schädiger auch über den Anspruch auf Schmerzensgeld auf Seiten des Opfers.

Wie lange kann man Schmerzensgeld einklagen? Die Verjährung von einem Schmerzensgeldanspruch tritt regelmäßig nach drei Jahren ein. Fristbeginn ist dabei das Ende des Jahres, in dem es zu dem Schadensereignis kam und der Geschädigte Kenntnis von dem Schädiger erhielt. Gerade auch bei der Höhe von Schmerzensgeld neigen viele Betroffene zu überzogenen Ansprüchen. Eine Verklärung, die sich vor allem dem US-amerikanischen Gebaren verdankt.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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