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Eine Körperverletzung begeht laut § 223 Strafgesetzbuch (StGB) eine Person, die eine andere Person körperlich schädigt oder misshandelt. Kann Anspucken dann eine Körperverletzung darstellen?
Es ist nicht immer leicht zu erkennen, ob tatsächlich eine Körperverletzung vorliegt oder ob es sich um eine Beleidigung oder ähnliches handelt. Im Einzelfall muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie eine Strafanzeige verfolgt oder nicht. Dieser Ratgeber informiert Sie, ob Anspucken unter Strafe steht.
FAQ: Anspucken als Körperverletzung
Es ist rechtlich umstritten, ob Anspucken eine Körperverletzung oder eine Beleidigung darstellt.
In aller Regel muss der Täter mit einer Geldstrafe rechnen. Eine Freiheitsstrafe ist nicht üblich.
Ist Anspucken strafbar?
Wer einen anderen Menschen vorsätzlich anspuckt, macht sich strafbar. Anspucken ist ein Straftatbestand, der in der Rechtsprechung kontrovers diskutiert wird. Wichtig ist, ob durch das Spucken der Tatbestand einer körperlichen Misshandlung laut Strafrecht erfüllt ist.
Nur dann wäre eine Körperverletzung gegeben. Außerdem ist zu prüfen, ob das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigt wurde. Sollte es sich um eine Körperverletzung handeln, ist für das Anspucken für den Täter von einer Strafein Form von Geld auszugehen. Eine Freiheitsstrafe wäre unverhältnismäßig zum Tatbestand.
Außerdem kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz für das Opfer entstehen. Diese müssten zivilrechtlich eingeklagt werden. Im Strafrecht werden solche Ansprüche nicht geregelt. Die Geldstrafe in einem Strafverfahren erhält der Staat.
Anspucken – Körperverletzung oder Beleidigung
Der Tatbestand des Anspuckens zum Beispiel ins Gesicht kann allerdings auch als Beleidigung ausgelegt werden. Im Fall einer Beleidigung soll das Ehrgefühl des Opfers durch die Tat verletzt werden. Das wäre bei einem Anspucken durchaus gegeben. Bei dem Opfer kann ein Ekelgefühl und ein Würgereiz auftreten.
Das StGB sieht für eine Beleidigung ein Strafmaß von zwei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. Im Fall des Anspuckens ist von einer Geldstrafe auszugehen. Deren Höhe wird durch den Richter festgesetzt.