Können Sie Schmerzensgeld nur mit Anwalt geltend machen?
Steht Ihnen gemäß § 253 BGB Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall oder einem anderen Schadensereignis zu, können Sie für die Geltendmachung von Ihrem Anspruch grundsätzlich auch einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Dies hat vor allem den Vorteil, dass dieser sich gegenüber den Versicherern zu behaupten weiß und deren Winkelzügen vergleichsweise kaltschnäuzig gegenübersteht. Doch müssen Sie in jedem Fall einen Anwalt damit beauftragen, Schmerzensgeld geltend zu machen?
FAQ: Anwalt bei Schmerzensgeld
Ja, in vielen Fällen können Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld ohne einen Rechtsanwalt geltend machen. Vor Gericht kann allerdings ein Anwaltszwang bestehen.
Bei einer Gerichtsverhandlung hängt dies in der Regel vom Streitwert ab. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Hier erfahren Sie, warum es sinnvoll sein kann, sich bei einem bestehenden Anspruch auf Schmerzensgeld an einen Anwalt zu wenden.
Inhaltsverzeichnis
Sie benötigen nicht immer einen Anwalt, der das Schmerzensgeld durchsetzt
Grundsätzlich gilt: Nicht immer muss ein Rechtsanwalt für Zivilrecht Schmerzensgeld durchsetzen. Das richtet sich nämlich zunächst nach der Form der Geltendmachung und zum anderen auch nach der Höhe der geforderten Summe:
- Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld können Sie zunächst auch außergerichtlich ohne Rechtsanwalt geltend machen und gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers einfordern. Allerdings kann ein Anwalt das Schmerzensgeld realistischer beziffern und Sie bei der Durchsetzung gegenüber der Versicherung maßgeblich unterstützen.
- Bedarf es einer Klage auf Schmerzensgeld, weil die Versicherung Ihren Anspruch nicht anerkennt, richtet es sich nach der Höhe der Forderung. Je nach Höhe des Schmerzensgeldes sind hier nämlich unterschiedliche Gerichte zuständig:
- Amtsgericht (Forderungen bis 5.000 Euro): Vor dem Amtsgericht besteht in Zivilsachen regelmäßig kein Anwaltszwang. Das heißt, Sie müssen nicht zwingend einen Anwalt damit beauftragen, Schmerzensgeld bis zu dieser Höhe gerichtlich durchzusetzen.
- Landgericht und Oberlandesgericht (Forderungen über 5.000 Euro): Nach § 78 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht vor Land- und Oberlandesgerichten stets Anwaltszwang. Beläuft sich Ihr Schadensersatzanspruch also auf mehr als 5.000 Euro, müssen Sie in der Regel das Schmerzensgeld von einem Rechtsanwalt gerichtlich einfordern lassen.
Warum Sie sich dennoch immer für die anwaltlich Unterstützung entscheiden sollten
Auch wenn Sie nicht in jedem Fall von einem Anwalt das Schmerzensgeld durchsetzen lassen müssen: Der Rat von einem Rechtsanwalt ist meist unersetzbar.
Zum einen kann Ihnen der Rechtsbeistand bei der realistischen Einschätzung bezüglich der Schmerzensgeldhöhe helfen. Juristische Laien neigen gerne dazu, überzogene und unrealistische Forderungen zu erheben, die dann meist nicht anerkannt werden.
Zum anderen lässt sich ein geübter Anwalt, der Schmerzensgeld regelmäßig gegenüber Versicherern durchsetzt, auch nicht so leicht von den Gebärden und Winkelzügen der Träger einschüchtern. Diese versuchen nämlich regelmäßig, den Anspruch auf Schmerzensgeld herunterzuhandeln, um am Ende möglichst wenig Kosten zu tragen. Der Anwalt als objektiver Mittler stellt sich in solchen Momenten schützend vor seinen Mandanten und verhindert, dass dessen rechtmäßige Ansprüche heruntergesetzt werden.
Darüber hinaus: Hatten Sie einen Autounfall, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht Schadensersatz und Schmerzensgeld zugleich geltend machen. Sie müssen diesen dann nur einmalig beauftragen – und auch dann regelmäßig nicht einmal die Anwaltskosten tragen, denn: