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Welche Vorgaben enthält das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer?
Damit wir jeden Tag im Supermarktregal die gewünschten Produkte vorfinden, müssen zahlreiche Berufskraftfahrer quer durch Europa fahren. Um trotz des ständigen Zeitdrucks den Arbeitsschutz der Fahrer und die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, definiert der Gesetzgeber sowohl Lenk- und Ruhezeiten als auch maximale Arbeitszeiten für die Branche.
Doch welche gesetzlichen Vorgaben gelten zur Arbeitszeit für Berufskraftfahrer? Wie werden Bereitschafts-, Lenk- und Ruhezeiten bei der Arbeitszeit berücksichtigt? Und welche Sanktionen drohen, wenn gegen die tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit der Lkw-Fahrer verstoßen wird? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Arbeitszeit für Lkw-Fahrer
In der Regel ist die Arbeitszeit für Lkw-Fahrer pro Tag auf acht Stunden begrenzt. Allerdings sieht der Gesetzgeber Ausnahmeregelungen vor, die eine zeitweise Verlängerung ermöglichen. Worauf es dabei zu achten gilt, erfahren Sie hier.
Laut Arbeitszeitgesetz sind Lenk- und Arbeitszeit für Lkw-Fahrer nicht pauschal gleichzusetzen. Denn neben der Lenkzeit gehören auch weitere Tätigkeiten zur Arbeitszeit. Hierbei kann es sich zum Beispiel um das Be- und Entladen, Reparaturarbeiten oder auch Maßnahmen, die der Sicherheit von Fahrzeug und Ladung dienen, handeln.
In diesem Fall können sowohl dem Unternehmer als auch dem Lkw-Fahrer Sanktionen drohen. Wie hoch diese im Einzelnen ausfallen, verrät diese Bußgeldtabelle.
Welche Vorgaben gelten für Lkw-Fahrer zur Arbeitszeit?
Bevor wir uns eingehend mit den Vorschriften zur Arbeitszeit beschäftigen, gilt es, den Begriff zu klären. Grundsätzlich handelt es sich dabei um die Zeitspanne zwischen dem Arbeitsbeginn und dem Arbeitsende, wobei die Ruhezeiten und Pausen nicht berücksichtigt werden. Somit umfasst die Arbeitszeit unter anderem folgende Tätigkeiten:
- Lenkzeit
- Be- und Entladen
- Reinigung undtechnische Wartung
- Reparaturarbeiten, Vor- und Anschlussarbeiten
- sonstige Arbeitszeiten (z. B. Maßnahmen, dieder Sicherheit von Fahrzeug und Ladung dienen)
Die Überlegung „Arbeitszeit gleich Lenkzeit“ ist somit ein verbreiteter Irrglaube. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass eine mögliche Bereitschaftszeit nicht zur Arbeitszeit der Lkw-Fahrer zählt. Da es sich hierbei aber um eine betriebliche Anwesenheitszeit handelt, ist dieser Zeitraum bei der Einlegung der Ruhezeiten zu berücksichtigen.
Die Regelungen zur Arbeitszeit für Lkw-Fahrer ergeben sich aus zwei verschiedenen Gesetzen. So greift für selbstständige Lkw-Fahrer das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern (KrFArbZG). Liegt hingegen ein Angestelltenverhältnis vor, gilt das Arbeitszeitengesetz (ArbZG) für Berufskraftfahrer. Welche Vorschriften die jeweiligen Gesetzestexte definieren, klären wir nachfolgend.
Laut § 3 Abs. 2 KrFArbZG darf die Wochenarbeitszeit der selbstständigen Lkw-Fahrer 48 Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf 60 Stunden ist allerdings möglich, wenn der Durchschnitt der wöchentlichen Arbeitsstunden innerhalb von vier Monaten 48 Stunden beträgt.
Auch das Arbeitszeitgesetz für angestellte Lkw-Fahrer sieht grundsätzlich eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vor, die sich ggf. auf 60 Stunden verlängern lässt. Darüber hinaus definiert der Gesetzgeber in § 3 ArbZG eine werktägliche Arbeitszeit. Für Lkw-Fahrer und alle anderen Arbeitnehmer beträgt diese acht Stunden. Eine Verlängerung auf zehn Stunden ist zulässig, wenn ein Ausgleich erfolgt und somit die tägliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt die acht Stunden nicht überschreitet.
Maximale Arbeitszeit für Lkw-Fahrer überschritten: Drohen Sanktionen?
Halten sich Kraftfahrer nicht ans Arbeitszeitgesetz bzw. ans Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Zuständig für die Überprüfung der Einhaltung der Arbeitszeitregelungen ist dabei das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Welche Bußgelder drohen, wenn die Vorschriften zur Arbeitszeit für Lkw-Fahrer nicht eingehalten werden, zeigt die nachfolgende Tabelle:
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Arbeitnehmer über die Grenzen der durchschnittlichen Arbeitszeit innerhalb des Ausgleichszeitraumes von 4 Monaten beschäftigt. | 300 Euro je angefangene 6 Minuten |
Selbstständige Kraftfahrer überschreiten die wöchentliche Arbeitszeit. | 75 Euro je angefangene Stunde |
Bei angestellten Lkw-Fahrern muss in der Regel der Unternehmer das Bußgeld für eine Missachtung der Arbeitszeit zahlen, denn dieser trägt die Sorgfaltspflicht für seine Mitarbeiter. Die im Bußgeldkatalog angeführten Sanktionen werden dabei pro Angestelltem erhoben, sodass sich die Geldsanktion schnell zu einer hohen Summe addieren kann.
Wichtig! Neben den Vorschriften zur Arbeitszeit müssen Lkw-Fahrer auch die Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten beachten. Denn dabei handelt es sich grundsätzlich um zwei unabhängig voneinander geltende Regelungen.
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