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FAQ: Atemalkoholkonzentration
Im Zuge einer Alkoholkontrolle kann ein sogenannter Alkomat zum Einsatz kommen. Die Testperson muss dabei in ein Röhrchen pusten und das Messgerät ermittelt die Alkoholkonzentration in der Atemluft.
Die Umrechnung der Atemalkoholkonzentration in die Blutalkoholkonzentration ist recht genau möglich. Multiplizieren Sie den Alkoholgehalt der Atemluft mit 2, erfahren Sie dadurch, wie viel Promille Alkohol sich im Blut befinden.
Eine Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l entspricht 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration und stellt somit einem Verstoß gegen die Promillegrenze dar. Laut Bußgeldkatalog drohen in diesem Fall mindestens ein Bußgeld in Höhe von 500 €, 2 Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Was besagt die Alkoholkonzentration in der Atemluft?
Um herauszufinden, ob ein Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol am Steuer saß, kommen bei der Polizei üblicherweise zwei verschiedene Messverfahren zum Einsatz: die Bestimmung der Atemalkoholkonzentration und die Blutanalyse. Die Überprüfung der Atemluft erweist sich dabei gerade im Zuge einer Verkehrskontrolle als effektiv, denn die Ergebnisse liegen schnell vor. Zudem wird statt eines Arztes lediglich ein sogenannter Alkomat bzw. Alkoholtester benötigt.
Gleichzeitig bieten die Messgeräte, in die der Autofahrer mittels eines Röhrchens pustet, zuverlässige Ergebnisse. Allerdings wird die Atemalkoholkonzentration nicht in Promille angezeigt, sondern in Milligramm je Liter Atemluft (mg/l). Doch wie viel mg/l sind beispielsweise 1 Promille? Informationen zur Umrechnung liefert § 24a Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG):
Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Demnach müssen Sie den Wert der Atemalkoholkonzentration mit 2 multiplizieren, um einen Promillewert zu erhalten. So entspricht eine Atemalkoholkonzentration von 0,5 mg/l einer Blutalkoholkonzentration von 1 Promille.
Damit die Alkoholkonzentration im Atemalkohol richtig bestimmt werden kann, gilt es bei der Messung allerhand zu beachten. So darf die Testperson, um eine Verfälschung des Ergebnisses zu vermeiden, innerhalb einer Kontrollzeit von 10 Minuten keine Getränke oder Lebensmittel zu sich nehmen. Zudem muss zwischen dem letzten Alkoholkonsum und dem Test eine Wartezeit von mindestens 20 Minuten liegen. Üblicherweise erfolgt 2 bis 5 Minuten nach der ersten Bestimmung zur Kontrolle eine zweite Messung der Atemalkoholkonzentration.
Beweiskraft der Atemalkoholkonzentration
Auch wenn sich die Atemalkoholkonzentration mit einem Alkomaten einfach und zuverlässig bestimmen lässt, sind der Beweiskraft dieses Messverfahrens Grenzen gesetzt. So reicht ein solches Ergebnis nicht aus, um eine Straftat wie Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB) zu belegen. Stattdessen verlangt der Gesetzgeber in einem solchen Fall eine Blutabnahme für die Bestimmung der Alkoholkonzentration. Die Messung der Atemluft kann im Vorfeld aber dazu dienen, einen Anfangsverdacht auszuräumen oder zu bestätigen.
Hat der Fahrzeugführer bei einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss weniger als 1,1 Promille intus und lag keine Gefährdung des Verkehrs vor, wird dieses Fehlverhalten allerdings als Ordnungswidrigkeit gewertet. Bei einem solchen Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Promillegrenze genügt die Bestimmung der Atemalkoholkonzentration, um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot zu verhängen.
Welche Sanktionen abhängig vom Promillewert für Alkohol am Steuer drohen, können Sie mithilfe des nachfolgenden Bußgeldrechners herausfinden:
Wichtig! Werden Sie im Zuge einer Verkehrskontrolle von den Beamten der Polizei gefragt, ob Sie in den Alkomat pusten wollen, handelt es sich dabei tatsächlich um ein Angebot. Denn grundsätzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet mitzuhelfen, wenn die Beamten Beweismittel gegen Sie sammeln. Gleichzeitig können Sie sich durch die freiwillige Messung der Atemalkoholkonzentration aber auch entlasten. Zudem gilt: Besteht ein begründeter Verdacht auf eine Alkoholfahrt, weil der Fahrzeugführer Ausfallerscheinungen zeigt, kann mit einer richterlichen Anordnung eine Blutentnahme erfolgen.