Haben Betroffene Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall?
Kommen Personen durch das Handeln von Dritten zu Schaden oder erleiden erhebliche Schmerzen, so besteht regelmäßig ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Nach § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können die Verletzten gegen den Schädiger bzw. dessen Versicherung einen finanziellen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Schäden verlangen.
Dies gilt insbesondere auch bei einem Auffahrunfall, der mit einem Personenschaden einhergeht. Doch wer muss bei einem Auffahrunfall an wen Schmerzensgeld zahlen: Auffahrender oder Vorausfahrender? Erfahren Sie im Folgenden, was Einfluss auf den Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Auffahrunfall nehmen kann.
FAQ: Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall
Ja, ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht laut Gesetz immer dann, wenn Dritte für Verletzungen bzw. Schmerzen verantwortlich sind. Ob dies bei einem Auffahrunfall gegeben ist, muss allerdings individuell geprüft werden.
Eine grobe Orientierung ist mithilfe diese Schmerzensgeldtabelle möglich.
In vielen Fällen können Sie Schmerzensgeld auch ohne Anwalt einfordern. Einen Anwaltszwang gibt es ggf. wenn Sie die Entschädigung einklagen.
Inhaltsverzeichnis
Einfluss der Schuldfrage auf das Schmerzensgeld nach dem Auffahrunfall
Bei einer Kollision mit dem Vordermann lässt sich die Schuldfrage nicht immer eindeutig klären, denn es ist längst nicht gesagt, dass immer allein der Auffahrende Schuld an dem Schadensereignis hat. Bremste der Vorausfahrende nämlich unvorhersehbar und ohne ersichtlichen Grund scharf ab, so kann diesem zumindest auch eine Teilschuld zugewiesen werden.
Teilschuld- und Mitschuldverhältnis können nach einem Auffahrunfall auch das Schmerzensgeld beeinflussen. Bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe kommen nämlich zahlreiche Aspekte zum Tragen, unter anderem auch der Grad des schuldhaften Verhaltens. Ein Mitverschulden des Verletzten kann dessen Anspruch ggf. mindern und auf der anderen Seite Schmerzensgeldansprüche begründen, wenn der Schädiger zugleich auch Opfer ist.
Wie hoch ist das nach einem Auffahrunfall zu erwartende Schmerzensgeld?
Allgemeingültige Richtwerte, die sich an einzelnen Verletzungsbildern oder Schadensereignissen festmachen ließen, gibt es beim Schmerzensgeld nicht. Grundsätzlich gleicht kein Fall dem anderen und die Höhe des finanziellen Ausgleichs muss stets neu verhandelt werden.
Es gibt einige typische Verletzungen, die sich nach einem Auffahrunfall zeigen: Beim Schleudertrauma ist das Schmerzensgeld aber ebensowenig einheitlich bestimmbar wie bei Nackenschmerzen, Prellungen an Hand und Rumpf u. v. m. In jedem Fall sind die Auswirkungen, der Grad und die Umstände des Einzelfalls genau zu betrachten.
Nach der jeweils erlittenen Verletzung richtet sich auch nach einem Auffahrunfall das genaue Schmerzensgeld. Tabellen können dabei helfen, sich einen ersten Überblick zu verschaffen über die in der Vergangenheit bei Scheudertrauma & Co. zugesprochenen Ausgleichssummen. In der folgenden tabellarischen Übersicht finden sich einige Beispiele:
Verletzungen | Summe | Urteil |
---|---|---|
Schleudertrauma, zeitweise festgestellte Arbeitsunfähigkeit | 500 € | LG Bonn () |
beidseitiger Tinnitus nach Auffahrunfall, HWS-Syndrom | 4.000 € | LG Frankfurt (Oder) (2-10 O 422/03) |
Taubheitsgefühl der Arme und Beine, HWS-Syndrom, Prellungen am Brustkorb und Brustbein | ca. 5.100 € | LG Kempten (2 O 2773/96) |
HWS-Trauma 2. Grades, Gurtprellungen, Verstauchung des rechten Handgelenks, dauerhafte Einschränkung und Berufsunfähigkeit | ca. 20.000 € | OLG Celle (14 U 277/99) |