Inhaltsverzeichnis
Bußgelder bei Fahren ohne Auspuff
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Kfz gefahren trotz übermäßiger Geräuschentwicklung | 20 EUR | |
durch Nutzung des Kfz unnötig Lärm verursacht | 80 EUR | |
Fahren trotz erloschener Betriebserlaubnis | 50 EUR | |
Gefährdung durch liegengelassene Gegenstände | 80 EUR | 1 |
FAQ: Auspuff abgefallen
Ist der Auspuff defekt, ist das Verhalten vom Schaden abhängig. Handelt es sich um ein Loch oder lose Schrauben, sollten Sie das Fahrzeug in die Werkstatt fahren. Ist beim Auspuff hingegen der Endtopf komplett abgefallen, sollten Sie das Fahrzeug abstellen und einen Pannendienst rufen. Warum ein Weiterfahren gefährlich sein kann, erfahren Sie hier.
Die Kosten für einen Auspuffwechsel hängen immer vom Schaden und vom jeweiligen Model ab. Hinzu kommt auch der Arbeitsaufwand, der für eine Reparatur oder einen Wechsel notwendig ist. Je nach Werkstatt können sich die Kosten zwischen 300 und 800 Euro bewegen.
Ohne Auspuff zu fahren, stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies kann je nach Tatbestand mit Verwarn- oder Bußgeldern zwischen 20 und 80 Euro geahndet werden. Auch Punkte in Flensburg sind möglich. Wann Sie mit welchen Sanktionen rechnen müssen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Auspuff abgefallen: Was tun?
Die Auspuffanlage an Fahrzeugen ist in der Regel der Witterung und Einflüssen von außen mehr ausgesetzt als beispielsweise der Motor. Um den Temperaturen und chemischen Komponenten der Abgase standhalten zu können, sind die Anlage und deren Aufhängungen in der Regel aus Metall gefertigt. Rost ist daher immer ein Thema. Dieser kann sowohl den Auspuff als auch die Schrauben und Aufhängungen befallen. Das kann neben Defekten wie Löchern oder wackeligen Befestigungen auch zum Abfallen des Auspuffs führen. Doch kann man mit defektem Auspuff fahren? Wie sollten sich Fahrer verhalten, wenn der Auspuff abgefallen ist?
Grundsätzlich hängt es vom eigentlichen Schaden ab, ob Sie, wenn der Auspuff abgefallen ist, weiterfahren können. Ein Defekt oder ein verschwundenes Teil am Auspuff machen sich in der Regel bemerkbar. Bei laufendem Motor und beim Fahren sind meist ein Dröhnen oder Klappern zu hören. Oftmals nimmt der Geräuschpegel mit der Zeit noch zu und es wird ein Röhren daraus. In jedem Fall sollten Sie bei Defekten in eine Werkstatt fahren und diese reparieren lassen. Ist der Auspuff jedoch komplett abgefallen, ist Anhalten angesagt.
Wenn möglich, sollten Sie rechts ranfahren bzw. das Fahrzeug so abstellen, dass der fließende Verkehr nicht oder nur so wenig wie möglich behindert wird. Um auf die Gefahrenstelle aufmerksam zu machen, ist die Warnblinkanlage einzuschalten. Rufen Sie dann einen Pannendienst, um das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Denn hat sich ein Teil gelöst, könnten weitere folgen und das stellt ein Risiko für die Verkehrssicherheit dar.
Ist der Auspuff abgefallen und wissen Sie wo dieser sich befindet, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Auspuff bzw. Auspuffteil einsammeln, jedoch nur, wenn dies keine Gefahr für Sie darstellt (Achtung: Teile können sehr heiß sein, am besten eine Decke oder ähnliches verwenden)
- Ist Einsammeln nicht möglich, Warndreieck aufstellen und Polizei über Hindernis informieren
Können Sie den Auspuff nicht lokalisieren, sollten Sie dies dennoch die nächste Polizeidienststelle mitteilen.
Wenn der Auspuff nur teilweise abgefallen ist, sollten Sie ebenfalls stehen bleiben und einen Pannendienst verständigen. Ein Weiterfahren könnten zum kompletten Abfallen führen und durch ein eventuelles Schleifen auf der Straße auch die Fahrbahn beschädigen.
Mitunter ist es möglich, dass der Pannendienst die Teile provisorischen befestigen und die Anlage dann in der Werkstatt repariert werden kann. In diesem Fall ist es dann meist möglich, selbst zur Werkstatt zu fahren und die Kosten fürs Abschleppen einzusparen.
Auto oder Motorrad ohne Auspuff fahren: Droht eine Strafe?
Kann, wenn der Auspuff abgefallen ist, eine Strafe drohen? Eine Strafe im eigentlichen Sinn droht hier nicht, dennoch müssen Fahrer mit Sanktionen rechnen, wenn Sie mit defekter Auspuffanlage unterwegs sind. Fahren Sie weiter, obwohl der abgefallene Auspuff zu einer übermäßigen Geräuschentwicklung führt, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen. Anders sieht das dann schon aus, wenn Sie durch das Weiterfahren unnötigen Lärm verursachen. Hier wird dann ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro fällig.
Ist der Auspuff abgefallen, kann das auch ein Verkehrshindernis darstellen. Beseitigen Sie dieses nicht oder informieren die Polizei nicht über das Hindernis, fällt ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro an. Hinzukommt dann auch ein Punkt in Flensburg. Darüber hinaus erlischt die Betriebserlaubnis, wenn ein Auspuff abgefallen ist. Dies bedeutet ein Bußgeld von 50 Euro. Fahren Sie mit dem Fahrzeug dann weiter, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Fahren ohne Versicherung stellt eine Straftat dar und wird mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Zudem sind Punkte in Flensburg sowie der Entzug der Fahrerlaubnis möglich.