§ 32b StVZO (Unterfahrschutz)
Zum vorderen und hinteren UnterfahrschutzNeben den seitlichen Sicherheitseinrichtungen sind auch weitere Sicherungsmaßnahmen an Fahrzeugen der größeren Kfz-Klassen zu beachten. Im Besonderen gehört hierzu der sogenannte Unterfahrschutz. Neben Nutzfahrzeugen sind sowohl an Lastkraftwagen als auch an ihren Anhängern derartige Anbringen je nach Bauart vorgesehen. Paragraph 32b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legt fest, welche Fahrzeuge einen Unterfahrschutz benötigen.FAQ: […]