§ 32d StVZO (Kurvenlaufeigenschaften)
Kurvenlaufeigenschaft und WendekreisAls Teil des Paragraphen 32d Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist vorgeschrieben, wie weit Fahrzeuge hinsichtlich ihres Wendekreises ausschwenken dürfen. Beim Fahren eines Kreises darf dabei eine gewisse Breite der Fahrfläche nicht überschritten werden. Es soll auch ausgeschlossen sein, dass größere Kraftfahrzeuge den Fahrbahnrand zu weit überschneiden. Auch das sichere Durchfahren mal mehr, mal weniger enger […]