Auto angefahren? Bei Fahrerflucht droht eine Strafe

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 10. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Auto angefahren? Eine Fahrerflucht hat eine Strafe zur Folge.

Parkrempler sollten nicht ignoriert werden

Auto angefahren? Eine Fahrerflucht hat eine Strafe zur Folge.
Auto angefahren? Eine Fahrerflucht hat eine Strafe zur Folge.

Unübersichtliche Situationen sind im Straßenverkehr an der Tagesordnung. Enge Parkplätze oder ein hohes Verkehrsaufkommen tragen einiges dazu bei. Besonders Parkrempler scheinen dabei zum Alltag zugehören. Autofahrern sollte in einer solchen Situation klar sein, dass sie den Unfallort dann nicht einfach verlassen können.

Schnell ist ein Auto angefahren. Eine Fahrerflucht kann eine Strafe nach sich ziehen. Hierbei ist es egal, ob das andere Fahrzeug sich bewegt hat oder geparkt war. Sich unerlaubt vom Ort des Geschehens zu entfernen, hat straf- sowie verkehrsrechtliche Konsequenzen.

Mit welchen Folgen ist zu rechnen, wenn ein parkendes Auto angefahren und Fahrerflucht begangen wird? Strafe oder keine Strafe, diese Frage stellt sich dann nur in ganz bestimmten Situationen. Welche das sind, betrachtet der nachfolgende Artikel näher.

FAQ: Auto angefahren: Welche Strafe droht für Fahrerflucht?

Wann liegt eine Fahrerflucht vor?

Von einer Fahrer- oder Unfallflucht ist die Rede, wenn Unfallbeteiligte den Unfallort verlassen, ohne vorher die Personalien auszutauschen.

Was droht bei einer Fahrerflucht als Strafe?

Da es sich um eine Straftat handelt, bestimmt ein Gericht das Strafmaß. Dabei kommen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren infrage.

Was kann ich unternehmen, wenn mir eine Fahrerflucht vorgeworfen wird?

In diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden und mit diesem das weitere Vorgehen besprechen.


Fahrerflucht: Wann handelt es sich um eine Straftat?

Haben Verkehrsteilnehmer ein Auto angefahren, kann Fahrerflucht eine Strafe begründen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 142 Strafgesetzbuch (StGB). Verlassen Unfallverursacher demnach unerlaubt den Unfallort, ohne eine Feststellung der Personalien zu ermöglichen, handeln sie strafbar.

Die Höhe der Strafe ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Wurde beispielsweise ein parkendes Auto angefahren, ist für Fahrerflucht die Strafe vom Ausmaß der Schäden abhängig. Das Strafmaß fällt entsprechend höher aus, wenn es sich um schwerwiegende Schäden handelt. Laut § 142 StGB ist mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu rechnen.

Bei einer Fahrerflucht handelt es sich um eine vorsätzliche Tat. Haben Autofahrer den Unfall jedoch nicht bemerkt, kann in der Regel kein Vorsatz angenommen werden, sodass es sich üblicherweise nicht um eine Straftat handelt, wenn der Unfallort verlassen wird. Allerdings muss in diesem Fall ein Gutachten nachweisen, dass der Vorfall nicht bemerkt wurde.

Parkendes Auto angefahren: Fahrerflucht und Strafe können durch eine Meldung bei der Polizei umgangen werden.
Parkendes Auto angefahren: Fahrerflucht und Strafe können durch eine Meldung bei der Polizei umgangen werden.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen, kommen auf den Täter verkehrsrechtliche Folgen zu.

Die Strafe ist hier im rechtlichen Sinne nur eine Sanktion, die in Form von drei Punkten in Flensburg, einem eventuellen Fahrverbot und bei schweren Fällen der Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgen kann.

Richtiges Verhalten, wenn ein Auto angefahren wurde

Sind alle Unfallbeteiligten vor Ort, kann bei Bagatellschäden der Austausch der Personalien und wichtigen Daten auch ohne die Polizei erfolgen. Bei größeren Sachschäden oder bei verletzten Personen ist auf die Ankunft der Polizei zu warten. Erst wenn die Beamten die Erlaubnis zum Verlassen des Unfallortes geben, ist dies gestattet.

Doch bei einem Parkrempler sind die Geschädigten oftmals nicht anwesend, sodass es hier auch einige Dingen zu beachten gibt. Haben Betroffene ein parkendes Auto angefahren, können Fahrerflucht sowie eine Strafe durch einfache Mittel verhindert werden.

Der Verursacher sollte, auch wenn keine Schäden festzustellen sind, eine angemessene Zeit vor Ort warten. Je nach Umständen und Tageszeit kann diese Zeit 20 und 60 Minuten oder auch länger betragen. Ist der Geschädigte dann nicht anwesend, sind die Personalien am Fahrzeug zu hinterlassen und der Vorfall ist unverzüglich der Polizei zu melden. Es ist jedoch immer empfehlenswert, den Zettel zu vermeiden und sofort die Polizei zu rufen.

Geschieht dies nicht, begehen Autofahrer, wenn sie ein Auto angefahren haben, eine Fahrerflucht und eine Strafe droht. Diese kann bei geringen Schäden abgemildert werden, wenn sich Täter innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden und Angaben zum Vorfall machen.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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