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Bußgeldkatalog für Autoposer
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|---|
130612 | Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm. | 80 | |
130618 | Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges vermeidbare Abgasbelästigungen. | 80 | |
130624 | Sie belästigten Andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. | 100 | |
319500 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. | 50 | |
319606 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 90 | 1 |
319609 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 90 |
FAQ: Autoposer
Als Autoposer werden Fahrzeugführer bezeichnet, die mithilfe ihres Kfz auffallen wollen. Um dies zu erreichen, werden häufig (unerlaubte) Tuning-Maßnahmen vorgenommen und beim Fahren viel Lärm erzeugt.
Erzeugen Fahrzeuge unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Ebenso können Sanktionen drohen, wenn das Auto der Poser durch Umbauten die Betriebserlaubnis verliert. Wie hoch das Bußgeld für Autoposer ausfällt und wann ein Punkt in Flensburg folgt, verrät diese Tabelle.
In der Regel lassen sich Ordnungswidrigkeiten im Verkehr nur ahnden, die Polizei die Täter erwischt oder es amtliche Beweise für den Verkehrsverstoß gibt. Dennoch kann die Meldung der Autoposer von Bedeutung sein und dazu führen, dass die entsprechenden Fahrzeuge auf ihre Verkehrstauglichkeit überprüft werden.
Mit dem Auto protzen
Autoposer sind Personen, die häufig mit leistungsstarken und getunten Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen und dabei durch prahlerisches Verhalten auffallen wollen. Zu diesem Zweck sind sie besonders lautstark unterwegs und fahren bestimmte Routen ohne konkretes Ziel wiederholt ab.
Für die Anwohner beliebter Poser-Strecken stellen die protzenden Autofahrer mitunter ein erhebliches Problem dar, denn die Fahrzeuge führen häufig zu einer enormen Lärmbelästigung. Zudem belasten die Autoposer unter Umständen den Verkehrsfluss und können zur Bildung von Staus beitragen. Nicht zuletzt geht das zusätzliche Verkehrsaufkommen auch mit Abgasen und Belastungen für die Umwelt einher.
Durch spezielle Verkehrskontrollen wird vielerorts versucht, die negativen Auswirkungen zu reduzieren und das Protzen möglichst unattraktiv zu machen. Dabei achtet die Polizei bei einer Autoposer-Kontrolle vor allem auf unerlaubte Umbauten und zu laute Fahrzeuge. Aber auch andere Verstöße, wie etwa Alkohol am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder eine Handynutzung am Steuer können im Zuge der Kontrolle Sanktionen nach sich ziehen. Wie die Polizei in Mannheim gegen Autoposer vorgeht, zeigt das nachfolgende Video:
Sanktionen für Autoposer: Wann ein Bußgeld droht
Autoposer, die besonders laut auf den Straßen unterwegs sind, müssen unter Umständen mit Sanktionen rechnen. Schließlich kann ein solches Verhalten eine unerlaubte Belästigung darstellen, denn unter § 1 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es:
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Neben dem Verstoß gegen eine Grundregel der StVO können aber auch noch weitere Tatbestände vorliegen. So lassen sich gemäß Bußgeldkatalog zum Beispiel die Verursachung unnötigen Lärm oder vermeidbarer Abgasbelästigungen ahnden. Ebenso kann ein unnötiges Hin- und Herfahren für Autoposer Sanktionen nach sich ziehen.
Unerlaubtes Tuning kann zudem dazu führen, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. In einem solchen Fall ist es nicht mehr erlaubt, mit dem Kfz am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Neben einem Bußgeld und ggf. einem Punkt in Flensburg kann auch eine Strafanzeige drohen. Denn ohne Betriebserlaubnis entfällt auch die Kfz-Haftpflichtversicherung und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz stellt eine Straftat dar, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich zieht. Im Zuge dessen drohen mitunter auch der Entzug der Fahrerlaubnis sowie 2 bzw. 3 Punkte in Flensburg.