Mit der Autotür gegen anderes Auto gestoßen: Einmal kurz unachtsam

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 2. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie ist sich zu verhalten, wenn Sie mit Ihrem Auto gegen ein anderes Auto fahren?

So reagieren Sie richtig auf den Zusammenstoß!

Die Autotür zu öffnen und einen Unfall zu verursachen, ist ärgerlich.
Die Autotür zu öffnen und einen Unfall zu verursachen, ist ärgerlich.

In den meisten Städten hierzulande ist Parkplatzmangel ein großes Problem vieler Autofahrer. Da verwundert es nicht, wenn auch die kleinste Parklücke genutzt wird, um den fahrenden Alltagsbegleiter abzustellen.

Doch hierbei ist Achtung geboten, denn wer zu eng an anderen Fahrzeugen parkt, verschätzt sich nicht selten mit dem Platz, der zum Aussteigen dienen soll. Dass die eigene Autotür dann oftmals gegen ein anderes Auto stößt, ist kein Geheimnis.

Wie sollten Sie reagieren, wenn es zu solch einem Parkunfall kam? Gilt ein Wegfahren hier auch als Fahrerflucht? Welche versicherungstechnischen Dinge sollten beachtet werden? Das und mehr können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

FAQ: Autotür gegen anderes Auto gestoßen

Wie muss ich mich verhalten, wenn die Autotür gegen ein anderes Fahrzeug geschlagen wurde?

Laut Verkehrsrecht handelt es sich bei einem solchen Vorfall um einen Unfall, weshalb die generellen Verhaltensregeln gelten. Sie sind demnach zu einem Personalienaustausch mit dem Geschädigten verpflichtet, wobei ein Zettel mit den eigenen Kontaktdaten nicht ausreicht.

Welche Folgen hat es, wenn ich den Geschädigten nicht informiere?

In diesem Fall kann Fahrerflucht vorliegen. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen kann.

Wer zahlt für den Schaden durch eine Autotür?

Für die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners kommt im Zuge der Schadensregulierung in der Regel die Haftpflichtversicherung auf. Wurde auch das eigene Auto beschädigt, zahlt ggf. die Vollkaskoversicherung.

Welche Schritte beachtet werden sollten

Wer die Autotür versehentlich gegen ein anderes Auto schlägt, sollte Fahrerflucht wie bei jedem anderen Unfall unbedingt vermeiden. Denn auch hier gilt unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB (Strafgesetzbuch) als Straftat und kann im schlimmsten Fall nicht nur ein Bußgeld und Punkte nach sich ziehen.

Auch der Entzug des Führerscheins oder gar eine Haftstrafe ist je nach Schwere der Tat denkbar.
Autotür gegen ein anderes Auto gestoßen? Der Unfallgegner bzw. die Polizei muss danach unbedingt verständigt werden.
Autotür gegen ein anderes Auto gestoßen? Der Unfallgegner bzw. die Polizei muss danach unbedingt verständigt werden.

Egal ob der Schaden groß oder klein ist, der entstanden ist, der Halter des Fahrzeugs muss in jedem Fall benachrichtigt werden.

Taucht dieser auch nach einer angemessenen Wartezeit nicht auf, sollten Sie entweder die Polizei rufen oder auf dem schnellsten Wege die nächstgelegene Polizeiwache aufsuchen.

Verursachen Sie beispielsweise einen Fahrradunfall, durch Ihre Autotür, kann dies sogar einen Personenschaden zur Folge haben, denn Radfahrer können in solch einer Situation zumeist nicht mehr rechtzeitig reagieren, wenn sich völlig unerwartet die Tür eines Autos vor ihnen öffnet.

Autotür gegen ein anderes Auto geschlagen: Welche Versicherung muss zahlen?

Wer unachtsam seine Autotür geöffnet und einen Unfall dadurch verursacht hat, stellt sich sicherlich früher oder später die Frage, wer für den Schaden aufkommt.

Im Regelfall zahlt die Haftpflichtversicherung zumindest den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners. Ist eine Vollkaskoversicherung vorhanden, übernimmt diese zumeist auch die Kosten für Reparaturen am eigenen Auto, wenn hier während des Unfallhergangs ebenso Schäden entstanden sind.

Achtung: Hierbei kann es sein, dass Sie im Nachhinein von Ihrer Versicherung in den Beiträgen hochgestuft werden.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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