B196: Erweiterung beim Führerschein der Klasse B für Motorräder

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 7. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Motorradfahren mithilfe einer Schlüsselzahl

Wozu berechtigt die Eintragung B196 im Führerschein?
Wozu berechtigt die Eintragung B196 im Führerschein?

Mit dem Auto kommen wir besonders komfortable von A nach B, dennoch reizt nicht wenige das Fahrgefühl, welches Motorräder versprechen. Bislang war der Erwerb einer entsprechenden Fahrerlaubnis aber relativ zeit- und kostenintensiv. Seit 2020 wird Inhabern des Führerscheins der Klasse B mithilfe der Schlüsselzahl 196 – daher ist von B196 die Rede – der Zugang zu Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 allerdings erleichtert.

Doch welche Voraussetzungen gelten für B196? Was darf ich damit fahren? Welche Vorgaben müssen die Fahrer erfüllen? Ist für die Eintragung von B196 eine spezielle Schulung notwendig? Welche Ausgaben sollte ich dafür einplanen? Und wird der B196-Führerschein im Ausland anerkannt? Antworten auf diese und weitere fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: B196

Was bedeutet es, wenn im Führerschein die Schlüsselzahl B196 vermerkt ist?

Hierbei handelt es sich um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klasse B, welche zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW berechtigt.

Welche Vorgaben gelten, um die Erweiterung B196 eintragen zu lassen?

Der Gesetzgeber schreibt unter anderem ein Mindestalter von 25 Jahren vor. Darüber hinaus muss die jeweilige Person bereits seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B sein und eine spezielle Fahrerschulung absolvieren.

Was kann der B196-Führerschein kosten?

Eine pauschale Antwort ist hierzu nicht möglich, denn je nach Fahrschule kann für B196-Erweiterungen der Preis variieren. Wie sich die Kosten dabei zusammensetzen, lesen Sie hier.

Video: Alles Wichtige zum Motorradführerschein

Alles Wichtige zum Motorradführerschein erfahrt ihr in diesem Video.

Welche Vorschriften gelten für die Schlüsselzahl 196 der Führerscheinklasse B?

Sie wollen die Schlüsselzahl B196 eintragen lassen? Der Gesetzgeber schreibt dafür Bedingungen vor.
Sie wollen die Schlüsselzahl B196 eintragen lassen? Der Gesetzgeber schreibt dafür Bedingungen vor.

Hinter der Bezeichnung B196 verbirgt sich die Erweiterung der Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 196. Diese berechtigt zum Führen von Krafträdern (auch mit einem Beiwagen), die sich eigentlich der Fahrerlaubnisklasse A1 zuordnen lassen.

Konkret zeichnen sich diese Motorräder durch folgende Merkmale aus:

  • Hubraum von maximal 125 cm3
  • Motorleistung von maximal 11 kW
  • Verhältnis von Leistung zu Gewicht von maximal 0,1 kW/kg

Gerade Motorradneulinge können mit diesen Werten nicht besonders viel anfangen. So stellt sich beim B196 die Frage: Wie viel PS hat ein solches Kraftrad? So verfügen die 125er über 15 Pferdestärken.

Darüber hinaus müssen Inhaber der Führerscheinklasse B für eine Erweiterung auf B196 laut Gesetz Voraussetzungen erfüllen. Unter § 6b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind folgende Kriterien aufgeführt:

  • seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • erfolgreicher Abschluss einer entsprechenden Fahrerschulung
  • Eintragung der Schlüsselzahl in den Führerschein

Die wichtigsten Fakten zur Führerscheinerweiterung fasst nochmal das nachfolgende Video zusammen:

Video: Wie funktioniert die B196-Eintragung?
Video: Wie funktioniert die B196-Eintragung?

Auch wenn Sie mit der Erweiterung B196 ein Motorrad der Führerscheinklasse A1 fahren dürfen, genießen Sie nicht alle Vorteile, die mit dieser Klasse einhergehen. So ist es nicht möglich, durch B196 auf A2 aufzusteigen. Darüber hinaus gilt die Berechtigung zum Führen von Krafträdern mit 125 cm3 nicht im Ausland. Für Touren quer durch Europa ist ein entsprechender Motorradführerschein somit unerlässlich.

Schulung für den B196: Muss die Fahrschule aufgesucht werden?

Für die Erweiterung des Führerscheins mit B196 ist eine Schulung in der Fahrschule vorgeschrieben.
Für die Erweiterung des Führerscheins mit B196 ist eine Schulung in der Fahrschule vorgeschrieben.

Wer die Schlüsselzahl B196 in seinen Führerschein eintragen lassen möchte, muss dafür eine entsprechende Fahrerschulung absolvieren.

Möglich ist dies in dafür qualifizierten Fahrschulen, die sowohl das theoretische Wissen als auch die praktischen Fertigkeiten der Krafträder vermitteln. So heißt es in Anlage 7b Nr. 1 zu § 6b Abs. 3 und 4 FeV:

Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.

Die Ausbildung in der Fahrschule setzt sich dabei aus mindestens 9 Unterrichtseinhalten von jeweils 90 Minuten zusammen. Für den Theorieunterricht sind mindestens 4 Einheiten vorgesehen, in denen unter anderem folgende Inhalte thematisiert werden:

  • Vorschriften zum Schutz des Fahrers
  • Vorgaben zur Betriebs- und Verkehrssicherheit von Krafträdern
  • umweltschonende Fahrweise
  • Besonderheiten beim Motorradfahren
  • Gefahren und Situationen mit besonderer Wachsamkeit
  • Fahrtechnik und Fahrphysik

Die Schulung für den B196-Führerschein sieht darüber hinaus mindestens 5 Einheiten für den fahrpraktischen Unterricht vor. Dieser beinhaltet unter anderem Übungen zur Fahrzeugbeherrschung sowie Schulungen auf Bundes- oder Landstraßen sowie auf Autobahnen.

Nicht selten ist die Schulung für die B196-Erweiterung ein Intensivkurs, der abhängig von den Fähigkeiten des Fahrschülers bereits innerhalb von drei Tagen absolviert werden kann. Da weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung vorgeschrieben sind, entscheidet der Fahrlehrer, ob das Können für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ausreicht. In Anlage 7b Nr. 5 FeV heißt es dazu konkret: 

Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen.

Nach dem Abschluss der Fahrerschulung stellt der Inhaber der Fahrschule dem Fahrschüler eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme aus. Diese ist bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen, wenn der neue Führerschein beantragt wird.

Wichtig! Sie dürfen trotz abgeschlossener Fahrerschulung nur mit der B196-Bescheinigung kein Motorrad fahren, denn ohne eine Eintragung in den Führerschein, gilt die Erweiterung der Fahrerlaubnis nicht. In diesem Fall liegt der Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ vor. Diese Straftat kann gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

Welche Kosten verursacht die B196-Erweiterung?

Alternative zur Klasse A1: Durch die Schlüsselzahl B196 darf ein Motorrad mit 125 cm3 gefahren werden.
Alternative zur Klasse A1: Durch die Schlüsselzahl B196 darf ein Motorrad mit 125 cm3 gefahren werden.

Der Gesetzgeber definiert zwar Voraussetzungen und Ausbildungsinhalte für den B196-Führerschein, konkrete Vorgaben zu den Kosten gibt es allerdings nicht. Die Fahrschulen können somit selbst die Gebühren festlegen. Nicht selten wird die Schulung für den B196 als Schnellkurs zu einem Paketpreis angeboten, welcher das vorgeschriebene Minimum an Praxisstunden umfasst. Für dieses sollten Sie je nach Fahrschule und Region im Durchschnitt zwischen 650 und 900 Euro einplanen. Sind weitere Fahrstunden notwendig, kosten diese üblicherweise jeweils rund 50 Euro.

Allerdings verursacht nicht nur der Besuch der Fahrschule Kosten. Denn auch wenn Sie nach der erfolgreichen Schulung die Erweiterung ihrer Fahrerlaubnis auf B196 beantragen wollen, geht dies mit Ausgaben einher. Schließlich wird für die Eintragung der Schlüsselzahl ein neuer Führerschein ausgestellt. Je nach Behörde liegen die Gebühren dafür üblicherweise zwischen 24 und 45 Euro.

Darüber hinaus benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Im Vorfeld der Fahrerschulung müssen Sie allerdings beim B196 keinen erneuten Sehtest oder einen zusätzlichen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Die entsprechenden Ausgaben entfallen somit.

Wollen Sie nicht erst auf das neue Dokument warten, besteht außerdem die Möglichkeit, dass aufgrund der B196-Eintragung ein vorläufiger Führerschein ausgestellt wird. Je nach Wohnort schlägt dieser mit 10 bis 15 Euro zu Buche.

Übrigens! Bei der Beantragung des neuen Führerscheins sollten Sie sich nicht allzu viel Zeit lassen, denn der Gesetzgeber dafür eine Frist festgelegt. So darf der Zeitraum wischen dem Abschluss der Schulung und der Eintragung der Schlüsselzahl maximal ein Jahr betragen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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