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Wer darf wann, wie und von wem begleitet fahren?
Viele Jugendliche können es gar nicht erwarten, endlich Autofahren zu dürfen. Für jene, die sich nicht davor scheuen, in der ersten Zeit nach dem Erhalt der Fahrerlaubnis mit einem Erwachsenen auf dem Beifahrersitz unterwegs zu sein, gibt es begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF 17).
Dazu kommen regelmäßig viele Fragen auf: Ab wann darf ich mit der Fahrschule beginnen? Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen? Darf sie Punkte in Flensburg haben oder ist in dieser Hinsicht eine weiße Weste vorgeschrieben? Alles zu den Voraussetzungen für BF 17 lesen Sie hier.
FAQ: Begleitetes Fahren
Jugendliche, die bereits mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis erlangen und Auto fahren wollen, dürfen dies bis zum 18. Geburtstag nur mit einer eingetragenen Begleitperson. Diese muss dann bei jeder Fahrt dabei sein.
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit wenigstens fünf Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen und darf nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
In diesem Fall droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro. Außerdem liegt ein A-Verstoß vor, der zumeist ein Aufbauseminar zur Folge hat.
Video: Begleitetes Fahren
Was ist begleitetes Fahren?
Wie der Name vermuten lässt, benötigen Sie beim BF 17 eine Begleitperson, um mit einem Auto am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Jugendliche, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen sich darum nicht kümmern und dürfen ab Erhalt der Fahrerlaubnis allein fahren.
Begleitetes Fahren ermöglicht auch jüngeren Fahrern, Praxis auf der Straße zu sammeln – nur eben nicht allein. Ein erwachsener Beifahrer muss stets neben dem Fahranfänger sitzen. Dieser dient weniger dazu, in einer Notsituation das Steuer zu übernehmen, sondern bereits im Voraus dazu, hilfreiche Tipps und Hinweise zu geben, um diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Feiert der Führerschein-Neuling seinen 18. Geburtstag, kann er die neu gewonnene Freiheit gleich mitfeiern, denn: Begleitetes Fahren mit 17 Jahren verpflichtet nur bis zur Volljährigkeit dazu, einen eingetragenen Beifahrer mit an Bord bzw. im Auto zu haben.
Begleitetes Fahren: Beifahrer müssen diese Voraussetzungen erfüllen
Wer mit dem Gedanken spielt, begleitetes Fahren in Anspruch zu nehmen, sollte zunächst klären, wer als Begleitperson in Frage kommen könnte. Denn diese muss vor jeder Fahrt auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Daher bietet es sich meist an, einen Elternteil als ständigen Beifahrer eintragen zu lassen. Dieser darf beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg allerdings nicht als Verkehrsrowdy bekannt sein, wenn er sich für begleitetes Fahren eintragen will. Punkte dürfen sie nur in Maßen haben. Konkret bedeutet das, dass Beifahrer für begleitetes Fahren diese Voraussetzungen erfüllen müssen:
- Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Sie müssen seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und dürfen diese nicht zwischenzeitlich verloren haben (ein Fahrverbot ist in Ordnung, da hier die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird).
- Sie dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal einen Punkt in Flensburg haben.
Zudem sollten Jugendliche bedenken, dass es sich um jemanden handeln muss, der möglichst oft als Beifahrer zur Verfügung stehen kann. Es ist zwar keine Voraussetzung für begleitetes Fahren, dass es sich beim Beifahrer um einen Elternteil handeln muss, das bietet sich aber dennoch an, da die meisten Jugendlichen im Alter von 17 Jahren noch im Elternhaus leben.
Genauso vorteilhaft können auch ältere Geschwister sein, die bereit sind, den kleinen Bruder oder die kleine Schwester in der ersten Hälfte der Probezeit zu unterstützen. Aber auch andere Verwandte oder Freunde kommen als Beifahrer in Frage, wenn die Eltern bspw. wegen zu vieler Punkte nicht dürfen. Zudem ist es zulässig, mehrere Leute als Begleitpersonen eintragen zu lassen.
Wann kann ich den Führerschein für begleitetes Fahren beginnen?
Heranwachsende wollen meist so schnell wie möglich Autofahren können und dürfen. Erst wenn Sie 17 Jahre alt werden, dürfen Sie sich auch wirklich hinters Steuer setzen, weshalb das Prozedere BF 17 genannt wird und das Mindestalter für begleitetes Fahren eben bei 17 Jahren liegt. In der Politik kommen aber immer wieder Diskussionen darüber auf, ob begleitetes Fahren bereits mit 16 Jahren gestattet werden soll. Einen Beschluss dazu gibt es bislang jedoch nicht.
Die Fahrschule für begleitetes Fahren können Sie ab 16,5 Jahren besuchen, sodass Sie die Fahrerlaubnis im besten Fall mit 17 Jahren erhalten. Wer die Fahrschule regelmäßig besucht und theoretische sowie praktische Prüfung beim ersten Versuch besteht, kann den Führerschein durchaus in einem halben Jahr absolvieren.
Und was kostet das?
Grundsätzlich kommen beim Führerschein der Klassen B und BE für begleitetes Fahren kaum zusätzliche Kosten auf Sie bzw. die Eltern zu. Posten, die nur beim Führerschein ab 17 anfallen, sind hauptsächlich Verwaltungsgebühren, da etwa das Fahreignungsregister der Begleitperson überprüft werden muss.
Ausland und Versicherung beim begleiteten Fahren
Mit dem Erlangen der Fahrerlaubnis geht ein großes Stück Freiheit einher. Allerdings nehmen die allermeisten Autofahrer und auch jene Fahranfänger, die begleitetes Fahren in Anspruch nehmen, in einem Schadensfall sicher gern die Unterstützung der Versicherung an. Begleitetes Fahren ist dabei ein Sonderfall.
Einerseits steht in vielen Verträgen ein Mindestalter des Fahrers von 18 Jahren geschrieben, andererseits erhalten BF 17-Fahrer oft Vergünstigungen, wenn sie sich direkt selbst versichern und später allein fahren. Die Versicherer gehen damit einen Schritt auf die jungen Straßenverkehrsteilnehmer zu, die dank BF 17 oft weniger Unfälle verursachen als jene, die sich sofort allein hinters Steuer setzen. Zudem gewähren einige Versicherungen höhere Rabatte, je länger Sie begleitet fahren, weil damit die Fahrerfahrung signifikant ansteigt.
Die jeweilige Begleitperson muss bei ihrer Versicherung melden, dass Sie das Auto mitbenutzen, wenn es sich um das Gefährt des eingetragenen Beifahrers handelt. Denn in den meisten Verträgen ist nur der Fahrer selbst versichert. Für begleitetes Fahren sollte die Versicherung vorab informiert und der Vertrag ggf. entsprechend angepasst werden.
Begleitetes Fahren ohne Begleitperson kann weitreichende Folgen haben
Wichtig ist, dass jene, die begleitetes Fahren in Anspruch nehmen, auch immer ihren eingetragenen Beifahrer dabeihaben. Ist einmal kein vorgeschriebener Begleiter dabei, begehen Sie als Fahranfänger einen A-Verstoß. Dieser geht laut Bußgeldkatalog nicht nur mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg einher, nein, ein A-Verstoß hat in aller Regel auch Auswirkungen auf die Probezeit. Diese wird dann auf insgesamt vier Jahre ausgeweitet und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Diese kostet meist rund 300 Euro, aber der Betrag variiert von Fahrschule zu Fahrschule.
Haben Sie bei einer Verkehrskontrolle Ihre Prüfbescheinigung für begleitetes Fahren nicht dabei oder wollen diese den Beamten nicht aushändigen, wird ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro fällig. Die Begleitperson, die in der rosa Prüfbescheinigung vermerkt ist, sollte dabei stets neben Ihnen sitzen.