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Parken mit Behindertenausweis in Deutschland
In vielen deutschen Städten wird mehr Parkraum benötigt, als vorhanden ist. Die Parkraumbewirtschaftung versucht eine ausgeglichene Parkbilanz zu schaffen, das funktioniert allerdings nicht immer. Es kann nicht überall, wo eigentlich Platz wäre, Parkraum geschaffen werden.
Schließlich müssen auch die Interessen von Fußgängern und Radfahrern berücksichtigt werden. Gerade Menschen mit Behinderung sind aber häufig auf einen Parkplatz angewiesen, um beispielsweise Arzttermine wahrnehmen zu können, ohne eine große Strecke zurücklegen zu müssen. Daher haben Betroffene häufig Anspruch auf einen Behindertenparkausweis.
Doch wo kann für den Behindertenparkausweis ein Antrag gestellt werden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um für einen Behindertenparkplatz den entsprechenden Ausweis zu bekommen? Welche Sonderrechte gelten beim Parken mit Schwerbehindertenausweis? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Behindertenparkausweis
Einen Anspruch auf den Parkausweis haben in der Regel Menschen, die unter einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie leiden.
Dieser ermöglicht vor allem Erleichterungen beim Parken. So ist es beispielsweise häufig erlaubt, das Fahrzeug für bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot abzustellen.
Diesbezüglich müssen Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt Ihres Hauptwohnsitzes wenden.
Parkausweis für körperlich behinderte Menschen beantragen: Voraussetzungen
Die Parkerleichterungen sollen Menschen mit Behinderungen im Alltag unterstützen. Doch nicht jede Art der körperlichen Beeinträchtigung berechtigt automatisch zur Beantragung von einem Behindertenparkausweis. Einige Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Inhaber von einem Schwerbehindertenausweis einen Parkausweis beantragen können.
Grundsätzlich ist der Behindertenparkausweis für Menschen vorgesehen, die unter einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie leiden. Auch vergleichbare Funktionseinschränkungen werden in aller Regel anerkannt.
Zudem sind blinde Menschen in aller Regel berechtigt, einen Antrag für den Behindertenparkausweis für das Auto zu stellen. Steht also im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) oder Bl (Blind) sind die Voraussetzungen erfüllt und der sogenannte EU-Parkausweis kann beantragt werden.
Parkausweis für Schwerbehinderte: Benötigte Unterlagen
Um den Ausweis für einen Behindertenparkplatz erhalten zu können, müssen Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt Ihres Hauptwohnsitzes wenden. Eine persönliche Vorsprache ist dabei allerdings nicht vonnöten.
Der Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden. Um den Behindertenparkschein erhalten zu können, müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Ausgefüllter Antrag (kann bei der zuständigen Behörde angefordert werden)
- Kopie vom Schwerbehindertenausweis
- Kopie vom Bescheid des Versorgungsamtes
- Kopie vom Personalausweis
- Lichtbild (nur für den EU-Parkausweis erforderlich)
- Ggf. Gleichstellungsbescheinigung des Versorgungsamtes
Unterschied blauer und orangefarbener Parkausweis für Schwerbehinderte
Wie bereits erwähnt, verstecken sich hinter dem Oberbegriff Behindertenparkausweis zwei unterschiedliche Nachweise für Parkerleichterungen. Der blaue Parkausweis, auch EU-Parkausweis, gilt innerhalb der ganzen Europäischen Union (EU) und berechtigt den Inhaber, auf einen speziell gekennzeichneten Behindertenparkplatz das Kfz abzustellen.
Wer die Boraussetzungen für den EU-Parkausweis nicht erfüllt, genießt nicht alle Sonderrechte bezogen auf das Parken. Dazu später mehr. Zunächst klären wir, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um einen orangefarbenen Parkausweis, welche nur in Ihrem jeweiligen Bundesgebiet gilt, erhalten zu können.
Leiden Betroffene an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa (chronische entzündliche Darmerkrankungen) und der Grad der Behinderung liegt bei mindestens 60 Prozent, besteht in aller Regel Anspruch auf den orangenen Behindertenparkausweis.
Anspruchsberechtigt können auch Personen sein, die über einen Schwerbehindertenausweis mit den Markenzeichen B (Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erforderlich) und G (erheblich gehbehindert) verfügen. Allerdings ist hierbei stets der Grad der Behinderung mit einzubeziehen.
Mit einem Behindertenparkausweis parken: Was ist zu beachten?
Wie bereits erwähnt, räumt ein Behindertenparkausweis unterschiedliche Rechte für die Nutzung von Parkflächen ein. So genießen Betroffene, die mit einem blauen Schwerbehindertenparkausweis parken folgende Vorteile:
- Das Parken auf speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen ist erlaubt
- In Zonen mit Parkraumbewirtschaftung muss keine Parkgebühr gezahlt werden
- Das Fahrzeug darf im eingeschränkten Halteverbot für maximal drei Stunden (manchmal auch länger) abgestellt werden
- Auf Bewohnerparkplätzen darf der Wagen maximal drei Stunden abgestellt werden
- Das Parken in der Fußgängerzone ist während der Ladezeit gestattet
- In verkehrsberuhigten Zonen außerhalb der gekennzeichneten Flächen darf geparkt werden, wenn eine Behinderung des durchgehenden Verkehrs ausgeschlossen ist
Darf man die ersten 2 Bilder kopieren und für einen Flyer nutzen oder sind die Bilder lizenzgeschützt? mfg
Ist der behindertengerechte Parkplatz im Parkhaus kostenfrei oder muss der gezahlt werden?
Sehr geehrte Damen und Herren,
in welchem amtlichen Dokument finde ich diese Einstufungen ? ;
„Leiden Betroffene an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa (chronische entzündliche Darmerkrankungen) und der Grad der Behinderung liegt bei mindestens 60 Prozent, besteht in aller Regel Anspruch auf den orangenen Behindertenparkausweis.“
um bei Wiederspruch argumentieren zu können.
Danke im Vorraus
MfG