Inhaltsverzeichnis
Wann die Betriebserlaubnis ihre Wirksamkeit verlieren kann
In Deutschland dürfen Sie auf öffentlichen Straßen nur Fahrzeuge mit einer gültigen Betriebserlaubnis führen. In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind in Paragraph 19 die Richtlinien vorgegeben, unter welchen Vorzeichen eine EG-Betriebserlaubnis entzogen bzw. erteilt werden kann. Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird die Betriebserlaubnis im Fahrzeugregister gespeichert.
Bußgeldtabelle für § 19 StVZO
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|---|
319000 | Sie führten die besondere Betriebserlaubnis oder Bauartgenehmigung nicht mit oder händigten diese auf Verlangen nicht aus. | 10 | |
319500 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. | 50 | |
319600 | Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 180 | 1 |
319603 | Sie nahmen den Lastkraftwagen/Kraftomnibus in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 180 | |
319606 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 90 | 1 |
319609 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 90 | |
319506 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. | 50 | |
319612 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 270 | 1 |
319615 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Lastkraftwagens/Kraftomnibusses an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 270 | |
319618 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 135 | 1 |
319621 | Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt. | 135 |
Bußgeldrechner zur erloschenen Betriebserlaubnis
Grund der Erteilung einer Kfz-Betriebserlaubnis ist die Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit. Fahrzeuge, die den Vorgaben nicht entsprechen, können in vielen Fällen eine Gefährdung im Verkehr darstellen. Die Prüfung der Betriebszulässigkeit findet meist durch den TÜV bzw. bei der regelmäßigen Hauptuntersuchung statt. Neufahrzeuge entsprechen in der Regel den Vorschriften, wodurch die erstmalige Zulassung in der Regel unproblematisch ist.
Nach spätestens drei Jahren müssen die meisten Kraftfahrzeuge in regelmäßigen Abständen – meist zwei Jahre – bei der Hauptuntersuchung vorgestellt werden. Transportfahrzeuge und Busse müssen zusätzlich noch eine Sicherheitsprüfung durchlaufen.
Wird an einem Fahrzeug im Rahmen einer Kontrolle oder einer Hauptuntersuchung ein sicherheitsrelevanter Mangel bzw. ein unzulässiger Umbau festgestellt, kann das Erlöschen der Betriebserlaubnis durch eine Zulassungsstelle veranlasst werden. Doch was gilt als gefährlicher Mangel?
FAQ: Betriebserlaubnis
Die Betriebserlaubnis stellt sicher, das ein Fahrzeug den Vorgaben der StVZO entspricht. Nur dann kann davon ausgegangen werden, dass das Gefährt sicher ist und Umwelt sowie Menschen nicht gefährdet.
Ob Ihr Fahrzeug den Vorgaben entspricht, kontrolliert ein Prüfer in regelmäßigen Abständen bei der Hauptuntersuchung.
Für das Fahren ohne Betriebserlaubnis drohen 50 Euro Bußgeld.
Besonders gefährdende Mängel an Fahrzeugen sind zum Beispiel:
- Schäden an den Achsen und der Karosserie allgemein
- schwere Mängel bei den Bremsen
- defekte, abgefahrene oder falsche Reifen
Bei solch schwerwiegenden Mängeln ist nicht nur die Sicherheit des Fahrers, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Das Kfz stellt ein Risiko dar und muss zumindest vorerst aus dem Verkehr gezogen werden, die Betriebserlaubnis ist erloschen.
Haben Sie für Ihr Fahrzeug die Betriebserlaubnis verloren, dürfen Sie es nicht mehr auf öffentlichen Verkehrswegen bewegen. Andernfalls machten Sie sich des Tatbestands Fahren ohne Betriebserlaubnis schuldig. Die Strafe hierfür liegt bei bis zu 180 Euro für den Fahrer eines Lkw ohne gültige Betriebserlaubnis. Der Halter muss dann mit einer Strafe von bis zu 270 Euro rechnen. In beiden Fällen kann auch ein Punkt in Flensburg erhoben werden.
Die Zulassung kann erst dann wieder von der zuständigen Zulassungsbehörde erteilt werden, wenn die Mängel in einer Werkstatt behoben worden sind. Mit der Bescheinigung über die Mängelbehebung können Sie die allgemeine Betriebserlaubnis erneut beantragen.
Besonders bei Kontrollen von Lastkraftwagen (Lkw) hat sich in den letzten Jahren gezeigt: Transportfahrzeuge werden zwar insgesamt zunehmend sicherer. Liegen jedoch Mängel vor, sind es in den meisten Fällen sicherheitsrelevante Schäden, die dazu führen, dass eine Weiterfahrt untersagt wird.
Auch bei Bussen zeigten sich ähnliche Probleme. Durch die besonders hohe Beanspruchung dieser Kfz, ist ein höherer Verschleiß von Bauteilen festzustellen. Durch die regelmäßigen Kontrollen der Polizei hat sich der Zustand zumindest von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen stetig verbessert, wie der ADAC feststellte.
Auch beim Ein- und Anbau von verschiedenen Teilen am Fahrzeug müssen einige Punkte beachtet werden. Durch die baulichen Veränderungen darf Ihr Fahrzeug nicht den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für den Straßenverkehr widersprechen. Sie dürfen Ihren Personenkraftwagen (Pkw) daher nicht beliebig verändern.
Bauliche Änderungen, die zum Verlust der Zulassung führen können, sind z. B.
- das Tieferlegen der Karosserie, sodass die Reifen den Kotflügel berühren. Hier ist eine Gefährdung gegeben, da durch die Reibung ein Defekt an Reifen und/oder Fahrzeug entstehen kann, der im schlimmsten Fall auch zum Unfall führt.
- der Anbau eines nicht zulässigen Auspuffs. Die EU-Betriebserlaubnis kann dann entzogen werden, wenn durch den Umbau etwa Lärmschutzbestimmungen nicht eingehalten sind.
- das Einsetzen von nicht zulässigen Scheinwerferleuchten, z. B. „Angel Eyes“. Auch hier kann die Polizei Ihnen die Betriebserlaubnis für Ihr Kfz unter Berufung auf Paragraph 19 StVZO entziehen.
Jede Änderung an der Karosserie muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) eingetragen sein. Die Eintragung darf dabei jedoch nicht eigenhändig durch den Fahrzeughalter erfolgen. Wollen Sie etwa einen neuen Auspuff an Ihrem Fahrzeug anbringen lassen, benötigen Sie eine Bescheinigung einer zertifizierten Prüfstelle, die die Einhaltung der EG-Richtlinien belegt. Mit diesem Zertifikat können Sie die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung bei der zuständigen Zulassungsstelle ändern lassen.