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Reicht es, wenn der Fahrer nüchtern ist?
Im Vorfeld einer Party wird nicht selten ein Fahrer auserkoren, der sich dann den restlichen Abend nur noch an alkoholfreien Getränken erfreuen darf, während seine Begleiter dem Alkohol frönen. Durch dieses Vorgehen soll verhindert werden, dass Personen ihre alkoholbedingte Beeinträchtigung unterschätzen, sich deshalb noch hinters Steuer setzen und damit sich selbst, ihre Mitfahrer sowie andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Doch drohen tatsächlich keine Sanktionen, solange lediglich der Beifahrer betrunken, der Fahrer aber nüchtern ist? Oder gibt es doch Situationen, in denen ein betrunkener Beifahrer strafbar handeln kann? Kann dieser bei einem Unfall eine Mitschuld erhalten? Und welche Vorschriften müssen die Begleitpersonen beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Betrunkener Beifahrer
In der Regel nicht, weil in Deutschland Verstöße gegen die geltenden Promillegrenzen nur beim Fahrer geahndet werden. Daher ist umgangssprachlich auch von „Alkohol am Steuer“ die Rede.
In diesem Fall kann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen. Hierbei handelt es sich um einen Straftatbestand § 315b Strafgesetzbuch (StGB). Für diese Straftat im Straßenverkehr sieht der Gesetzgeber eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahre vor.
Ja, beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren gilt für die Begleitperson ein Grenzwert von 0,5 Promille. Ein Verstoß gegen diese Promillegrenze hat für den Fahranfänger unter anderem den Verlust des Führerscheins bedeuten. Mehr dazu hier.
Video zum betrunkenen Beifahrer: Wer haftet?
Was sagt das Gesetz zu alkoholisierten Beifahrern?
Nehmen betrunkene Personen neben einem nüchternen Autofahrer auf dem Beifahrersitz Platz, führt dies üblicherweise zu keinen rechtlichen Problemen. Denn an die geltenden Promillegrenzen gemäß dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) müssen sich in der Regel nur diejenigen halten, die auch das Fahrzeug führen.
Dieser Grundsatz gilt allerdings nur solange, wie sich ein betrunkener Beifahrer aus dem Fahrgeschehen heraushält. Denn wenn dieser unerlaubt ins Lenkrad greift oder den Fahrer auf andere Weise behindert, kann dies einen Straftatbestand darstellen. Der Gesetzgeber sieht für gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Kommt es durch die Einmischung zu einem Unfall, kann darüber hinaus auch eine Anklage wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) oder fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) drohen.
Nicht immer lässt sich vorausahnen, wie sich betrunkene Personen verhalten. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, wenn diese nicht als Beifahrer mitfahren, sondern auf der Rückbank Platz nehmen. Denn so lässt sich verhindern, dass ein betrunkener Beifahrer versehentlich ins Lenkrad greift oder den Fahrer zum Beispiel durchs Rumspielen am Radio ablenkt.
Verursacht der nüchterne Autofahrer ohne das Zutun des alkoholisierten Mitfahrers einen Verkehrsunfall, haftet dieser üblicherweise alleine für die Folgen. Der betrunkene Beifahrer muss in diesem Fall also nicht mit einer Mitschuld oder möglichen Einbußen bei Ansprüchen auf Schmerzensgeld rechnen.
Begleitetes Fahren mit 17: Darf die Begleitperson alkoholisiert sein?
Unter Umständen kann sich ein betrunkener Beifahrer auf die Probezeit auswirken. Diese Möglichkeit besteht, wenn der Fahranfänger beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) teilnimmt und noch keine 18 Jahre alt ist. Denn dabei muss eine eingetragene Begleitperson auf dem Beifahrersitz Platz nehmen.
Zwar dürfen Begleitpersonen nicht aktiv ins Fahren eingreifen, dennoch müssen diese während der Fahrt ständig für den Fahranfänger ansprechbar sein. Daher schreibt der Gesetzgeber in diesem Fall eine Promillegrenze für Beifahrer vor. In § 48a Abs. 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) heißt es dazu:
Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie
1. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
[…].
Doch welche Konsequenzen hat es, wenn die Begleitperson betrunken als Beifahrer mitfährt? Eine Strafe kann dann dem Fahranfänger drohen. Grundsätzlich ist dieser nämlich für die Einhaltung der Regeln beim BF17 zuständig.
Kommt der Führerscheinneuling seiner Verpflichtung nicht nach, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese geht mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg einher. Die Probezeit verlängert sich auf insgesamt vier Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet. Darüber hinaus führt ein Verstoß gegen die Begleitauslagen dazu, dass die Fahrerlaubnis des Fahranfängers widerrufen wird.
Wichtig! Neben dem Fahranfänger muss auch die Begleitperson bei der Missachtung der Promillegrenze von 0,5 mit Sanktionen rechnen. Abhängig von der Anzahl der bisherigen Verkehrsverstöße in Verbindung mit Alkohol kann sich das Bußgeld auf 500 bis 1.500 Euro belaufen. Zudem drohen 2 Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten.
Moin, können sie mir das folegnde einmal rechtlich herleiten ? Vielen Dank!
Wichtig! Neben dem Fahranfänger muss auch die Begleitperson bei der Missachtung der Promillegrenze von 0,5 mit Sanktionen rechnen. Abhängig von der Anzahl der bisherigen Verkehrsverstöße in Verbindung mit Alkohol kann sich das Bußgeld auf 500 bis 1.500 Euro belaufen. Zudem drohen 2 Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten.
MfG Paschke