FAQ: Blitzer-App
Nein, laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind in Deutschland die Verwendung ebenso wie das Mitführen von betriebsbereiten Radarwarnern und Mobiltelefonen mit eingeschalteter Blitzer-App verboten. Lediglich vor Fahrtantritt ist die Verwendung gestattet, um sich über Blitzer zu informieren.
Für die Verwendung bzw. das Mitführen eines Handys mit betriebsbereiter Blitzer-App droht Bußgeld in Höhe von 75 Euro. Darüber hinaus sieht der Bußgeldkatalog für diese Ordnungswidrigkeit einen Punkt in Flensburg vor.
Auch für Beifahrer sind Blitzer-Apps unter Umständen verboten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Fahrzeugführer von der Anwendung profitiert, etwa indem er die Warnmeldungen mithören oder das Display einsehen kann. Mit Sanktionen muss nur der Fahrer rechnen, denn ob auch dem Beifahrer für die Blitzer-App eine Strafe bzw. Sanktion droht, ist bislang noch nicht geklärt.
Inhaltsverzeichnis
Im Video: Sind Blitzer-Apps legal?
Wie funktioniert eine Blitzer-App?
Bei einer Blitzer-App handelt es sich um eine Anwendung für Smartphones, die während der Fahrt über die Standorte von Messgeräten informiert. Ist das Programm aktiv und das GPS im Handy aktiviert, kann der Fahrer zudem eine Warnung erhalten, wenn er sich einem Blitzer nähert. So bekommt der Fahrzeugführer dank der Blitzer-Warner-App die Möglichkeit, die Geschwindigkeit seines Fahrzeugs rechtzeitig anzupassen und möglichen Sanktionen der Geschwindigkeitskontrolle zu entgehen.
Damit die Blitzer-Warn-App mobile Blitzer überhaupt anzeigen kann, müssen diese aber üblicherweise von anderen Nutzern gemeldet werden. Eine automatische Erkennung der Messgeräte erfolgt in der Regel nicht. Je nach Anbieter können die Standorte für mobile Blitzer in der App, per Telefon oder per Mail übermittelt werden.
Dürfen Autofahrer eine Blitzerwarner-App verwenden?
Grundsätzlich ist es jedem gestattet, auf seinem Handy eine Blitzer-App zu installieren und sich damit vor Fahrtantritt über eventuelle Verkehrskontrollen zu informieren. Anders gestaltet sich die Angelegenheit, allerdings während der Fahrt. Denn unter § 23 Abs. 1c StVO heißt es zur Verwendung einer Blitzermelder-App:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Dieses Verbot erstreckt sich zudem auch auf Navigationsgeräte, die wie eine spezialisierte App als Blitzerwarner zum Einsatz kommen können. Wollen Fahrzeugführer dennoch von einem solchen Navi ans Ziel gelotst werden, muss die entsprechende Funktion deaktiviert sein.
Autofahrer, die bei der Verwendung einer Blitzer-App oder beim Mitführen eines Mobiltelefons mit betriebsbereiter Anwendung erwischt werden, müssen gemäß Bußgeldkatalog mit Sanktionen rechnen. Für eine solche Ordnungswidrigkeit sieht der Gesetzgeber einen Regelsatz von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.
Ein Bußgeld kann die Blitzer-App auch nach sich ziehen, wenn der Beifahrer eine entsprechende Anwendung verwendet. Denn profitiert der Fahrzeugführer von möglichen Warnmeldungen oder Anzeigen, liegt eine unerlaubte Nutzung vor. Zu diesem Ergebnis kam das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss vom 7. Februar 2023 (Az.: 2 ORbs 35 Ss 9/23). Laut dem Gericht ist es dabei unerheblich, wer Eigentümer bzw. Nutzer des Handys ist.
Darf ich die Blitzer-App in Europa nutzen?
Während der Fahrt ist die Blitzer-App in Deutschland verboten und auch im Ausland sind solche Anwendungen nicht immer gern gesehen. So kann neben einem Nutzungsverbot unter Umständen auch ein Mitführverbot für entsprechende Geräte bestehen, sodass bei Verstößen neben hohen Bußgeldern auch eine Beschlagnahmung erfolgen kann. Informieren Sie sich daher vor einer Reise, welche Bestimmungen gelten.