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Blitzer-Attrappe zur Abschreckung von Rasern
Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen zu den häufigsten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und erhöhen bekannterweise das Unfallrisiko. Durch ihr Verhalten gefährden die Autofahrer nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Um die Raserei einzudämmen, kontrollieren Polizei und Straßenverkehrsbehörden den Verkehr bevorzugt mittels Blitzern, die Verkehrsverstöße wie überhöhte Geschwindigkeit, das Überfahren roter Ampeln oder zu dichtes Auffahren registrieren.
Auch Anwohner, die in Straßennähe leben, fühlen sich häufig durch den Lärm von einem schnell vorbeifahrenden Auto belästigt und wünschen sich schärfere Kontrollen, damit die Raser gestoppt werden. Um die Temposünder abzuschrecken, verfallen manche auf die Idee, eine Blitzer-Attrappe aufzustellen. Doch ist die Aufstellung einer solchen Blitzer-Attrappe erlaubt oder strafbar? Alles, was Sie zum Thema Fake-Blitzer wissen müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Blitzer-Attrappe
Sofern sich der falsche Blitzer auf Ihrem eigenen Grundstück befindet und nicht funktioniert wie ein echtes Messgerät, kann dies gestattet sein. Die Attrappe darf den Straßenverkehr jedoch auf keinen Fall beeinträchtigen.
Beeinträchtigt die Attrappe den Verkehr oder führt sogar zu einer Gefährdung, kann das Aufstellen als Straftat angesehen werden. In diesem Fall müssten Sie aufgrund eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
Wie Sie an eine falsche Radarfalle gelangen, erfahren Sie hier.
Ist die Aufstellung falscher Blitzer legal?
Manch eine Blitzer-Attrappe sieht aus der Entfernung täuschend echt aus, insbesondere wenn sie halb durch Bäume und Büsche abgedeckt ist. Erst wenn die Fahrer sie passieren, erkennen sie, dass der Blitzer bloß ein Fake ist. Während viele Autofahrer die Radar-Attrappe mit Humor nehmen, gibt es auch einige, die sich darüber ärgern, weil sie unnötigerweise vom Gas gegangen sind.
Für Letztere steht fest, dass die Blitzkasten-Attrappe eine Gefahrenquelle, sogar einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b des Strafgesetzbuchs (StGB) darstellt. Doch werden durch einen Blitzer-Dummy die Verkehrsteilnehmer tatsächlich an Leib und Leben oder gar ihre Wertgegenstände gefährdet?
Dennoch ist es denkbar, dass dieser falsche Blitzer den Verkehr beeinflusst. Der Sinn hinter der Attrappe ist gerade der, dass sie von den Verkehrsteilnehmern für einen wirklichen Blitzer gehalten wird. Dadurch kann es allerdings zu Auffahrunfällen kommen, wenn die Fahrer plötzlich stark abbremsen, um dem vermeintlichen geblitzt werden zu entgehen. In einem solchen Fall könnte der Besitzer der Radarkasten-Attrappe von einer der Unfallparteien auf Schadensersatz verklagt werden. Der Ausgang einer solchen Klage ist jedoch stets vom Einzelfall abhängig.
Wie gelangen Sie an eine Starenkasten-Attrappe?
Wie beschrieben kann prinzipiell jeder auf seinem Privatgrundstück ungestraft eine Blitzer-Attrappe aufstellen. Für genervte Anwohner gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um in den Besitz eines solchen Dummys zu gelangen. Entweder sie basteln sich selbst eine Radarattrappe oder sie kaufen sich eine.
Bei der ersten Variante werden häufig Vogelhäuschen umfunktioniert, weil sie eine große Ähnlichkeit zu einem Starenkasten haben. Die Blitzer-Attrappe schreckt damit nicht nur Raser ab, sondern lockt zudem auch Vögel an, die in der Anlage brüten können.
Interessanter Beitrag! Aber warum darf die Attrappe kein Lichtsignal senden und der Besitzer könnte wegen Auffahrunfälle verklagt werden, aber die Polizei darf mit Lichtsignal blutzen und auch mobile Geräte aufstellen, welche die Fahrer zum starken Abbremsen zwingen könnten? Diese „gefährden“ den Verkehr doch genauso?