Blitzer aufstellen: Nicht überall darf geblitzt werden

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 7. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die Polizei darf Blitzer nicht überall aufstellen. Es gibt Vorschriften, die eingehalten werden müssen.

Wahl des richtigen Standorts

Die Polizei darf Blitzer nicht überall aufstellen. Es gibt Vorschriften, die eingehalten werden müssen.
Die Polizei darf Blitzer nicht überall aufstellen. Es gibt Vorschriften, die eingehalten werden müssen.

Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen in Deutschland zu den häufigsten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Blitzer und Radarfallen sollen den Verkehr sicherer machen, indem sie Motorrad, Lkw- und Autofahrer abschrecken oder sie im Falle erhöhter Geschwindigkeit sanktionieren. Wer mit einigen km/h zu viel geblitzt wurde, fragt sich in seiner Verärgerung häufig, warum genau an dieser Stelle ein Blitzer stand und ob es erlaubt ist, ihn dort aufzustellen. Deshalb soll der folgende Ratgeber Antworten auf die Frage geben: „Wo dürfen Blitzer gemäß den Richtlinien eigentlich aufgestellt werden?“

FAQ: Blitzer aufstellen

Wer ist dazu befugt, Blitzer aufzustellen?

Die Zuständigkeit dafür liegt bei der Polizei bzw. der jeweiligen Kommune. Bürger dürfen somit auf öffentlichem Grund keine privaten Blitzer aufbauen.

Welche Standorte kommen für Blitzer infrage?

Üblicherweise werden Blitzer an bekannten Unfallschwerpunkten installiert oder kommen an Orten zum Einsatz, an denen sich häufig Verkehrsverstöße ereignen.

Was passiert, wenn beim Aufstellen Fehler unterlaufen?

Werden Blitzer nicht vorschriftsgemäß aufgebaut, kann dies die Messergebnisse verfälschen und zur Ungültigkeit dieser führen. Dies kann einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen.

Im Video: Wo darf geblitzt werden?

Antworten dazu, wo geblitzt werden darf, bietet dieses Video.
Antworten dazu, wo geblitzt werden darf, bietet dieses Video.

Blitzer aufstellen: Wo ist es erlaubt?

Die Messgeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung aufzustellen ist in der Regel Sache der Polizei oder der jeweiligen Kommune. Die Stadtverwaltung kann auch eigens Unternehmen zum Blitzer-Aufstellen beauftragen, solange die Auswertung der Daten in staatlicher Hand bleibt. Privatpersonen dürfen auf öffentlichem Boden keinen Starenkasten aufstellen. Auf ihrem Privatgrundstück können sie hingegen, ohne dafür belangt zu werden, Blitzer-Attrappen aufstellen.

Meist werden Blitzer an Stellen installiert, die durch häufige Geschwindigkeitsverstöße aufgefallen sind, sich durch ein besonders großes Unfallrisiko auszeichnen oder an schützenswerten Orten (z.B. Schule, Spielstraße). Im Prinzip können sie an allen öffentlichen Straßen aufgebaut werden. Um eine korrekte Geschwindigkeitsmessung durchführen zu können, müssen beim Blitzer-Aufstellen einige Vorschriften beachtet werden.

Fehler beim Blitzer-Aufstellen

Es gibt einige Fehler, die Beamten bei der Montage eines Blitzers unterlaufen können. Diese sollten sie allerdings besser vermeiden, wenn sie nicht wollen, dass die Messungen ungültig werden. Im Folgenden soll deshalb auch nicht die Fehleranfälligkeit des einen oder anderen Blitzers thematisiert werden, sondern auf jene Probleme hingewiesen werden, die auf die menschliche Bedienung zurückzuführen sind.

Mindestabstand beim Blitzer-Aufstellen nicht einhalten

Für das Blitzer-Aufstellen ist ein Mindestabstand zu Geschwindigkeitsschildern zu beachten.
Für das Blitzer-Aufstellen ist ein Mindestabstand zu Geschwindigkeitsschildern zu beachten.

Zu den wichtigsten Richtlinien zählt hierbei der Abstand zwischen dem Ort der Messgeräteaufstellung und dem Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. der Ortstafel. An Ortsausgängen gelten die Abstandsregeln jedoch nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart nicht (Az 4 Ss 261/11).

Der vorgeschriebene Abstand ist nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern unterscheidet sich je nach Bundesland. Die Mindestabstände schwanken dabei von 75 bis 200 Metern. Grundsätzlich soll durch diese Regelung verhindert werden, Blitzer direkt hinter Verkehrsschildern aufzustellen. Es ist letztlich sicherer, wenn der Fahrer langsam abbremst, um sein Tempo zu reduzieren, denn bei starkem Abbremsen würde das Risiko eines Auffahrunfalls steigen. In vielen Bundesländern sind die Abstände zum Blitzer-Aufstellen auf Autobahnen großzügiger bemessen, da die Geschwindigkeit der Fahrzeuge hier höher ist und Sicherheitsabstände oftmals nicht eingehalten werden.

BundeslandMindest­abstand
Baden-WürttembergKein Mindest­abstand angegeben
Bayern200 Meter
Berlin75 Meter
(vor und nach Geschwindig­keitsänderungen);
150 Meter
(vor und hinter einer Ortstafel)
Brandenburg150 Meter
Bremen150 Meter
HamburgKein Mindest­abstand angegeben
Hessen100 Meter
Mecklenburg-Vorpommern100 Meter bzw. 250 Meter
(auf Auto­bahnen und Kraftfahr­straßen)
Niedersachsen150 Meter
Nordrhein-WestfalenKein Mindest­abstand angegeben
Rheinland-Pfalz100 Meter
Saarland100 Meter
Sachsen150 Meter
Sachsen-Anhalt100 Meter
Schleswig-Holstein100 Meter
Thüringen200 Meter
Aber Vorsicht! Die Messung kann auch korrekt sein, wenn der vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten wird. In manchen Bundesländern darf an besonders schützenswerten innerstädtischen Ortschaften (wie Kindergarten, Schule) auch dicht hinter dem Hinweisschild geblitzt werden.

Fehlerhafte Montage des Blitzers

Für die Gültigkeit der Messung ist es zudem erforderlich, dass sich die zuständigen Beamten bei der Montage bzw. der Bedienung des Blitzers genau an die Angaben des Geräteherstellers halten. Ansonsten kann die Geschwindigkeitsmessung am Ende Ungenauigkeiten aufweisen, die den Bußgeldbescheid anfechtbar machen. So müssen manche Blitzer beispielsweise in genau dem richtigen Winkel und Abstand zum Fahrbahnrand ausgerichtet sein oder auf der richtigen Höhe angebracht werden, um korrekte Resultate zu liefern.

Einspruch gegen den Blitzer

Neben dem falschen Blitzer-Aufstellen, gibt es weitere Gründe, die einen Blitzer-Einspruch rechtfertigen.
Neben dem falschen Blitzer-Aufstellen wie am Ortseingang gibt es weitere Gründe, die einen Blitzer-Einspruch rechtfertigen.

Nachdem der Fahrer den Bußgeldbescheid erhalten hat, kann er innerhalb von 14 Tagen dagegen Einspruch einlegen – falls er Zweifel an der Korrektheit der Messung hat. Allerdings braucht es stichhaltige Gründe, um einen Bescheid anzuzweifeln, denn die Beweislast liegt beim Geblitzten. Eine solche Begründung könnte auf technischen oder menschlichen Fehlern fußen. Im konkreten Fall auch, wenn der Mindestabstand beim Blitzer-Aufstellen nicht eingehalten wurde.

Für den Blitzer-Einspruch brauchen die Betroffenen nicht unbedingt einen Rechtsanwalt. Sie können das Schreiben auch selbst aufsetzen. Allerdings kann es empfehlenswert sein, vorher den Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht einzuholen, damit sie wissen, welche Erfolgschancen sie haben und er Akteneinsicht beantragen kann, um den Verdacht auf mögliche Messfehler zu erhärten. Außerdem ist es nicht ausgeschlossen, dass der Einspruch tatsächlich vor Gericht geht.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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