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Blitzerfoto von der Seite: Viele Fahrer sind verunsichert
Ein Moment der Unaufmerksamkeit reicht aus, schon wurde das Verkehrsschild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen oder das Gaspedal zu früh durchgedrückt und natürlich steht ausgerechnet an dieser Stelle ein Blitzer, der das Vergehen aufgezeichnet hat.
Geschwindigkeitsübertretungen zählen zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im deutschen Straßenverkehr. Wer geblitzt wurde, erhält bald darauf mit der Post einen Bußgeldbescheid. In diesem wird ihm sein Vergehen zur Last gelegt und ihm werden die drohenden Konsequenzen (Bußgeld, Punkte in Flensburg oder Fahrverbot) angekündigt.
Oftmals liegt dem Bußgeldbescheid zu Beweiszwecken ein Foto bei, das das Blitzgerät von Fahrer und Auto aufgezeichnet hat. Doch was ist, wenn das Blitzerfoto von der Seite aufgenommen wurde? Wird es damit vielleicht automatisch ungültig? Da sich viele Autofahrer in dieser Frage unsicher sind, soll der folgende Ratgeber hierauf eine Antwort geben.
FAQ: Blitzerfoto von der Seite
Sind Sie zu schnell und werden geblitzt, fertigt das jeweilige Messgerät ein sogenanntes Blitzerfoto an. Diese Aufnahme dient als Beweismittel für den Tempoverstoß.
Ja. Solange Sie auf der Aufnahme im Bußgeldbescheid zweifelsfrei zu erkennen sind, spielt es keine Rolle, von welcher Seite das Foto gemacht wurde.
Sind Sie auf dem Blitzerfoto nicht einwandfrei zu identifizieren, weil es seitlich geknipst wurde, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich sein. Sie sollten sich diesbezüglich an einen Anwalt wenden.
Im Video: Blitzerfoto erklärt
Ist ein Blitzerfoto von der Seite gültig oder nicht?
Es gibt zahlreiche Faktoren, durch welche ein Bußgeldbescheid ungültig werden kann. Dazu zählt ein fehlerhaftes Aktenzeichen, eine falsch berechnete Frist, ebenso wie fehlende Informationen über weitere Folgen, etwa ein Fahrverbot.
Auch wenn der Geblitzte im Bescheid nicht über sein Einspruchsrecht belehrt wird oder über die mögliche Erzwingungshaft, verliert dieser seine Gültigkeit. Sind die Angaben zum Fahrer zudem noch stark fehlerbehaftet, sodass dieser nicht mehr eindeutig identifiziert werden kann, gilt dasselbe. Diese Fehler müssen jedoch schon über kleine Zahlendreher oder Tippfehler des Namens hinausgehen.
Sollte der Geblitzte auf der Aufnahme hingegen nicht zweifelsfrei zu erkennen sein, ob durch die seitliche Perspektive oder die schlechte Fotoqualität spielt keine Rolle, kann dies auch einen Einspruch gegen den Blitzer von der Seite rechtfertigen.
Sollten Sie gegen den Blitzer von der Seite Einspruch einlegen?
Wie gesagt, kann es durchaus vorkommen, dass die Person, die gefahren ist, nicht klar zu erkennen ist. Dies kann durchaus auch daran liegen, dass das Blitzerfoto von der Seite aufgenommen wurde. In diesem Fall haben Sie einen Grund, um den Bußgeldbescheid anzufechten. Allein die Tatsache, dass der Blitzer von der Seite ausgelöst hat, verspricht bei einem Bußgeldverfahren hingegen keinen Erfolg.
Neben den genannten Gründen, die einen Bußgeldbescheid fehlerhaft machen können, sind aber eventuell schon bei der Geschwindigkeitsmessung Fehler aufgetreten. Wurde das Messgerät zum Beispiel nicht richtig aufgestellt, von den zuständigen Beamten falsch bedient oder ist das Eichdatum nicht mehr gültig, stehen die Erfolgsaussichten, sich gegen den Blitzer wehren zu können, gut.
Im Zweifelsfall muss ein Richter die Entscheidung darüber treffen, ob der Verkehrssünder anhand des Fotos zu identifizieren ist. Dazu kann er bisweilen auch ein fotoforensisches Gutachten in Auftrag geben. In diesem Verfahren kann das Gesicht auf dem Blitzerfoto ausgemessen und mit dem des Beschuldigten verglichen werden.
Hallo , habe heute ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50,- € erhalten , das Blitzfoto zeigt mich nur als Seitenaufnahme , muß ich zahlen ?
Gruß , Andreas