Gegen Blitzer Einspruch einlegen: Was gibt es dabei zu beachten?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 27. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Der Einspruch gegen einen Blitzerbescheid hat durchaus Aussicht auf Erfolg.

Bußgeldbescheid oftmals fehlerhaft?

Der Einspruch gegen einen Blitzer hat durchaus Aussicht auf Erfolg.
Der Einspruch gegen einen Blitzer hat durchaus Aussicht auf Erfolg.

Geschwindigkeitsverstöße zählen zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten, die durch die Polizei und die zuständigen Ordnungsämter verfolgt werden. Vermutlich wird es wohl niemanden geben, der sich darüber freut, dass ihm ein Bußgeldbescheid zugestellt wird. Dennoch zahlen die Betroffenen die Bußgelder meist sofort, ohne von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Einspruch gegen den Blitzer-Bescheid einzulegen. Dahinter steht oftmals die Überzeugung, dass sich die Behörde schon nicht geirrt haben wird. Schätzungen von Frank-Roland Hillmann, dem Referenten beim Deutschen Verkehrsgerichtstag, zufolge sind jedoch mindestens 15 Prozent der Bußgeldverfahren fehlerhaft und werden zu Unrecht eingeleitet, sodass sich der Blitzer-Einspruch durchaus lohnen kann.

Wurde ein Fahrer geblitzt und legt Einspruch ein, wird noch einmal gründlich der erhobene Vorwurf auf seine Richtigkeit geprüft. Außerdem ist zu überprüfen, ob die Behörden sämtliche Formalien eingehalten haben oder das Verfahren auf Grund eines Formfehlers eingestellt wird.

FAQ: Einspruch gegen Blitzer

Wann kann ich gegen das Messergebnis eines Blitzers Einspruch einlegen?

Dies ist vor allem bei einer Fehlmessung möglich. Über Gründe für Messfehler informieren wir Sie hier.

Gelten für den Einspruch Fristen?

Ja, bei einem Bußgeldbescheid muss der Einspruch üblicherweise innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Benötige ich für einen Einspruch die Hilfe eines Anwalts?

Wurden Sie geblitzt, ist ein Einspruch grundsätzlich auch ohne einen Anwalt für Verkehrsrecht möglich. Allerdings ist dessen Hilfe meist sinnvoll, da dieser unter anderem eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten abgeben kann.

Einspruch gegen einen Blitzer – Erklärung im Video

Im Video: Wann sich ein Einspruch gegen einen Blitzer lohnt.
Im Video: Wann sich ein Einspruch gegen einen Blitzer lohnt.

Welche Fristen gelten, um Einspruch bei einem Blitzer einzulegen?

Die Frist, innerhalb derer der Betroffene bei der Behörde gegen einen Blitzer Einspruch einlegen kann, beträgt zwei Wochen. Die 14 Tage richten sich nach dem Tag an dem die Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgt ist. Danach wird der Bescheid rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Der Zeitraum für den Einspruch ist dadurch knapp bemessen, aber in Fällen, in denen zunächst ein Anhörungsbogen verschickt wird, kann er sich vorab bereits informieren, welche Konsequenzen ihm drohen und ob er diese unwidersprochen in Kauf nehmen möchte. Wenn der Betroffene diese Frist nachweislich unverschuldet versäumt hat, kann er einen Wiedereinsetzungsantrag stellen.

Gut zu wissen: Bei einem Blitzer ist der Einspruch an sich kostenlos. Allerdings können dem Betroffenen durch das Anwaltshonorar oder das Gerichtsverfahren Kosten entstehen.

In welchen Fällen lohnt es sich, gegen einen Blitzer Einspruch einzulegen?

Ein Einspruch gegen den Blitzer lohnt sich vor allem bei einem Fahrverbot.
Ein Einspruch gegen einen Blitzer kann in der Regel bei einem Fahrverbot Sinn machen.

Ob in seinem Fall ein Einspruch sinnvoll ist, muss jeder Betroffene zunächst einmal für sich selber abwägen oder im Zweifel den Rat eines Anwalts einholen. Zudem können Sie für eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung Ihrer Einspruchsmöglichkeiten den Bußgeldcheck ** nutzen.

Diese Entscheidung hängt natürlich wesentlich von der Höhe der angedrohten Sanktionen ab. Handelt es sich dabei nur um ein geringes Bußgeld und hat dies ansonsten für den Fahrer keine weiteren Konsequenzen, sind die Geblitzten sicherlich eher bereit dieses zu zahlen und umgehen damit den Aufwand, gegen den Blitzer Einspruch einzulegen.

Wer gegen einen Blitzer Einspruch erhebt, zögert damit stets den Zeitpunkt hinaus an dem die Sanktionen eintreten.

Anders sieht es bei hohen Geldbußen, zusätzlichen Punkten in Flensburg oder gar einem drohenden Fahrverbot aus. Insbesondere Personen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind und durch ein Fahrverbot in ihrer Existenz bedroht wären, empfiehlt es sich ernsthaft über einen Einspruch nachzudenken. Immerhin lässt sich damit eventuell das Fahrverbot doch noch abwenden. Die Bußgeldstellen haben in der Regel nur einen geringen Ermessensspielraum und nehmen selten ein einmal ausgesprochenes Fahrverbot wieder zurück. Der Richter ist in seiner Entscheidung in dieser Hinsicht freier: Können die Betroffenen nachweisen, dass sie ohne eigene Schuld ein Verkehrsschild übersehen haben oder dass ihre berufliche Existenz im Falle des Fahrverbots bedroht wäre, kann das Urteil milder ausfallen.

Wenn im Verfahren festgestellt wird, dass die Blitzer nicht vorschriftsgemäß ausgerichtet waren, kann bspw. ein höherer Toleranzwert von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen werden. Dadurch fällt das Bußgeld oftmals niedriger aus, es gibt weniger oder keine Punkte oder der Betroffene entgeht dem Fahrverbot um Haaresbreite.

Einspruch gegen Blitzer: Begründung

Der Blitzer-Einspruch muss gut begründet werden.
Der Blitzer-Einspruch muss gut begründet werden.

Um den Blitzer-Bescheid anzuzweifeln, braucht es jedoch stichhaltige Gründe. Anders als in einem Strafverfahren, wo die Anklage die Schuld des Angeklagten nachweisen muss, liegt die Beweislast in einem Bußgeldverfahren bei dem Betroffenen. Das Gericht geht zunächst davon aus, dass die Messung und der Bescheid korrekt sind und muss erst vom Gegenteil überzeugt werden. Der Geblitzte sollte demnach konkrete Anhaltspunkte liefern, wie es zu Fehlern bei der Geschwindigkeitsmessung gekommen ist.

Es gibt einige Gründe, weshalb es zu Fehlern bei der Geschwindigkeitsmessung gekommen sein könnte:

  • Blitzer wurde falsch aufgestellt bzw. montiert (z. B. falscher Winkel zur Fahrbahn).
  • Das Blitzgerät verfügt nicht über einen aktuellen Eichschein.
  • Die Software des Blitzers war nicht auf dem neusten Stand.
  • Das Gerät wurde falsch bedient oder das Messprotokoll ist fehlerhaft.
  • Das Messpersonal war nicht qualifiziert, das Gerät zu bedienen (die Beamten müssen entsprechend geschult sein).
  • Es gibt zwar ein Blitzerfoto, dieses ist jedoch von so schlechter Qualität, dass Fahrer oder Auto nicht identifizierbar sind.
  • Es kann sein, dass die Signale des Blitzers durch Sonneneinstrahlung oder große Flächen falsch reflektiert werden.
  • Wenn mehrere Fahrzeuge nebeneinander fahren oder während des Blitzens gerade ein Überholvorgang durchgeführt wurde, wird evtl. das eine Fahrzeug gemessen, jedoch das andere geblitzt. Eine solche falsche Zuordnung kann ebenfalls einen Einspruch rechtfertigen.

Daneben sind die Blitzer selbst fehleranfällig. Die PoliScan Speed bspw. verwendet zum Teil Daten aus einem viel größeren Einzugsbereich als es nach Vorgaben der PTB und der Bauartzulassung erlaubt ist. Die Kamera löst zu spät aus und ob er überhaupt die richtige Geschwindigkeit misst, wird von Experten zuweilen bezweifelt. Die Piezotechnik hingegen gilt als sehr sichere Messtechnik, allerdings funktioniert sie nur auf Straßen, wo sich die Fahrbahn in einem sehr guten Zustand befindet.

Auch bei der Bearbeitung des Geschwindigkeitsverstoßes kann es zu Fehlern kommen, die es nahelegen gegen den Blitzer Einspruch einzulegen. Dies wäre z.B. der Fall, wenn die Bearbeitungszeit von drei Monaten überschritten wurde, ohne verlängert worden zu sein. Oder eine Überprüfung der Messdaten bleibt aus.

Einspruch bei Blitzer: Wie gehe ich vor?

Ein Blitzer-Einspruch wird u. U. auch vor Gericht verhandelt.
Ein Blitzer-Einspruch wird u. U. auch vor Gericht verhandelt.

Nachdem die Betroffenen den Bußgeldbescheid erhalten haben, müssen sie innerhalb von 14 Tagen gegen den Blitzer Einspruch einlegen. Dieser sollte in schriftlicher Form, über den Postweg oder per Fax erfolgen.

An wen genau der Einspruch zu richten ist, kann der Rechtsmittelbelehrung, welche dem Bußgeldbescheid beigefügt ist, entnommen werden. Es ist auch nicht notwendig einen juristisch ausgefeilten Text aufzusetzen, das Schreiben sollte lediglich zum Ausdruck bringen, dass der Betroffene an der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids zweifelt.

Für den Blitzer-Einspruch können sich Betroffene an folgendes Schema halten:

  1. Absender (mit Name und vollständiger Anschrift)
  2. Empfänger (Ansprechpartner aus dem Bußgeldbescheid)
  3. Betreffzeile (hier genügt „Einspruch“)
  4. Text mit Erklärung warum Einspruch eingelegt wird (Aktenzeichen aus dem Bußgeldbescheid angeben, dies erleichtert die Zuordnung des Schreibens)
  5. Ort, Datum, Unterschrift

Nachdem der Blitzer-Einspruch in der Behörde eingegangen ist, wird der Fall dort erneut überprüft und gegebenenfalls werden weitere Nachforschungen angestellt. Wird bereits deutlich, dass hier tatsächlich Fehler in der Bearbeitung oder Messung aufgetreten sind, kann das Verfahren eingestellt werden. In diesem Fall hat der Geblitzte mit überhaupt keinen negativen Folgen zu rechnen.

Andernfalls übernimmt das Gericht die Untersuchung des Vorfalls. Bei einem positiven Urteil können die Sanktionen gänzlich oder teilweise entfallen. Es kann aber auch sein, dass sich das Verfahren nicht zu Gunsten des Betroffenen entwickelt und seine Einsprüche abgelehnt werden. Bei einem solchen Ausgang blieben etwaige Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote bestehen und er hätte zusätzlich auch die Kosten des Gerichts in Höhe von mehreren tausend Euro zu tragen.

Brauchen Betroffene einen Anwalt, um gegen ihre Blitzer-Bescheide Einspruch zu einzulegen?

Für einen Einspruch brauchen die Betroffenen keinen Anwalt. Sie können das Schreiben selbst aufsetzen. Allerdings hat es Vorteile einen Anwalt zu engagieren, da dieser Akteneinsicht beantragen kann. Dadurch kann geprüft werden, welche Mess- oder Bearbeitungsfehler eventuell im konkreten Fall aufgetreten sind.

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Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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