Die mobile Messung der Geschwindigkeit
Typische Blitzer gibt es im Grunde nicht. Denn mittlerweile treten die Geräte mit teils sehr unterschiedlichen Funktionsweisen auf und werden in verschiedenen Bauweisen hergestellt.
So begegnet den Verkehrsteilnehmern beispielsweise das Lasermessgerät PoliScan Speed als fest installierte Säule oder auch in der mobilen Variante in den Händen der Polizisten.
Auch im Fall der Videonachfahrsysteme existieren verschiedene Ausführungen.
Hier erfahren Sie alles zur Funktionsweise dieser Blitzermodelle, welche gesetzlichen Auflagen bei ihrer Verwendung gelten und wodurch Messfehler bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren entstehen können.
FAQ: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren
Über die Funktionsweise dieser Messtechnik informieren wir Sie hier.
Bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren liegt der Toleranzabzug bei maximal Tempo 100 üblicherweise zwischen 5 und 10 kn/h. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h werden 5 bis 10 Prozent Toleranz abgezogen.
Hier finden Sie Informationen zu den Ursachen von Fehlmessungen.
Inhaltsverzeichnis
Weiterführende Ratgeber zur Nachfahrsystemen
Beim Nachfahren das Tempo erfassen – So funktioniert es!
In jedem Fall brauchen die Beamten ein Fahrzeug, in dem das jeweilige Videonachfahrsystem eingebaut wird. Haben die Polizisten schließlich ein verdächtig schnelles Kfz im Straßenverkehr entdeckt, können Sie das Gerät dazu verwenden, eine Videoaufnahme inklusive Geschwindigkeitserfassung zu erstellen. Für eine erfolgreiche Erfassung müssen sich die Ordnungshüter dafür konstant hinter dem fahrenden Verkehrssünder aufhalten.
Dabei handelt es sich also keinesfalls um eine wilde Verfolgungsjagd – dennoch muss ein fähiger Fahrer am Steuer des Beamtenfahrzeugs sitzen. Nach Abschluss der Fahrt findet eine Auswertung der Videodaten statt. In Bezug auf den Tachowert der Polizei (welcher als Referenzwert fungiert) wird die Geschwindigkeit des potentiellen Verkehrssünders ermittelt.
Fehlerfaktoren beim Nachfahren
Im deutschen Straßenverkehr ist eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren eine übliche Praktik und wird generell als Beweismittel anerkannt. Diese Anerkennung ist aber nur dann gegeben, wenn die zuständigen Beamten die Messung am Fahrzeug ordnungsgemäß durchführen. Nicht nur ein schwankender Abstand zwischen dem Fahrzeug des zu Überwachenden und dem der Hüter des Gesetzes kann hier eine unerwünschte Fehlerquelle sein:
Gültigkeit des Referenzwerts
Da der Tachometer der Polizeibeamten als Referenz dient, muss er in regelmäßigen Abständen geeicht werden. Ein nicht geeichter Tacho lässt Zweifel an der Glaubwürdigkeit der erfolgten Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zu (da der richtige Abstand nur noch schwer eingehalten werden kann) und erleichtert so einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Dabei kann das Verfahren vielleicht nicht völlig abgewendet werden, aber dafür ein höherer Toleranzabzug erstritten werden (der bei diesem Messverfahren oft sowieso schon etwas höher angesetzt ist).
Die Länge der Messstrecke
Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren gilt: Die Messstrecke muss der gemessenen Geschwindigkeit angepasst sein.
Eine gewisse Mindestlänge ist also in jedem Fall vorgeschrieben. Unter anderem das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm hat diesbezüglich mit richterlichen Entscheidungen für die Schaffung von Richtwerten gesorgt.
Unzureichende Dokumentation
Polizeibeamte müssen sehr genau bei der Dokumentation sein, damit das Ergebnis einer Messung durch Nachfahren nicht angezweifelt wird. Eine nur ungefähr angegebene Messstrecke erleichtert beispielsweise dem Beschuldigten, mit einem Einspruch Erfolg zu haben.